Terms and Conditions

Version 1.0, gültig ab dem 01.01.2026


NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER DIGILO-PLATTFORM

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Einleitung
  2. Begriffsbestimmungen und Auslegung
  3. Nutzeridentifizierung sowie Einrichtung und Verwaltung des Nutzerkontos
  4. Erbringung der vertraglichen Leistungen
  5. Rechte und Pflichten der Parteien sowie Haftung
  6. Verfahren zur Antragstellung und -Prüfung
  7. Abschluss von Darlehensverträgen und Auszahlung der Finanzierung
  8. Dienstleistungsentgelte
  9. Verwaltung der Zahlungen auf der Plattform
  10. Lemonway-Konto: Ein- und Auszahlung von Geldmitteln
  11. Sicherheitenagent
  12. Verwaltung der Verpflichtungen aus Darlehensverträgen, einschließlich der Rechte von Digilo und/oder des Sicherheitenagenten im Falle der Nichterfüllung
  13. Individuelle Verwaltung des Darlehensportfolios (Auto-Invest)
  14. Kommunikation mit Digilo: Mitteilungen, Beschwerden und Streitbeilegung
  15. Schlussbestimmungen

1. EINLEITUNG

1.1. Digilo stellt den Nutzern eine Plattform zur Verfügung, die innovative und effiziente Finanzierungsmöglichkeiten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Investoren bietet, die ihre Mittel in aussichtsreiche Projekte investieren möchten. Ziel ist es, den Zugang zu Kapital zu fördern, indem Projekte unterstützt werden, die zur wirtschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beitragen, und Investoren alternative Investitionsmöglichkeiten angeboten werden.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Einhaltung der Verordnung Nr. 2020/1503 und anderer Rechtsvorschriften. Sie sind für alle Nutzer verbindlich und unerlässlich, um Transparenz, Sicherheit und Effizienz bei den von Digilo angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform, einschließlich der Bedingungen für die Erstellung eines Nutzerkontos, der Rechte und Pflichten, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben, der Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzern sowie der Rechtsbeziehungen zwischen den Nutzern und Digilo und dem Sicherheitenagenten.

Erklärungen und Zusicherungen des Nutzers:

1.4. Der Nutzer hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und verfügt über alle erforderlichen Befugnisse und Rechte, um Verträge abzuschließen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfüllen. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Nutzer, dass er voll geschäftsfähig ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, psychoaktiven, toxischen oder anderen berauschenden Substanzen steht.

1.5. Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat, ihnen zustimmt und sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet. Die Abgabe einer solchen Bestätigung gilt als Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit kommt ein Vertrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Nutzer, Digilo und dem Sicherheitenverwalter zustande.

1.6. Die Parteien erkennen elektronische Verträge und Unterschriften als rechtsgültig und verbindlich an. Die Methoden der elektronischen Signatur können variieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf qualifizierte elektronische Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierungslösungen (2FA), E-Mail-Authentifizierung mit einem Einmalcode, Ankreuzen eines Kontrollkästchens, das Betätigen einer Bestätigungsschaltfläche oder andere gleichwertige Methoden, die den Willen des Nutzers und die Annahme des Vertrags zum Ausdruck bringen.

1.7. Zur Erleichterung der Darlehensvergabe stellt Digilo den Nutzern Zahlungsdienstleistungen über einen Dritten – Lemonway – zur Verfügung. Durch die Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer daher, dass er auch die Bedingungen für die Eröffnung eines Zahlungskontos (Wallets) und die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch Lemonway gelesen hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten; diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lemonway.com/en/terms-and-conditions Wichtiger Hinweis: Lemonway ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

1.8. Der Nutzer willigt die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Digilo ein und nimmt zur Kenntnis, dass die personenbezogenen Daten bei Digilo im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet werden: Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er die Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung von Digilo, die hier verfügbar ist: [links], gelesen und verstanden hat und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.

1.9. Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass Digilo diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit aus eigener Initiative ändern oder aktualisieren kann. In einem solchen Fall informiert Digilo die Nutzer im Voraus gemäß dem in Ziffer 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfahren. Setzt der Nutzer die Nutzung der Plattform nach Vornahme solcher Änderungen fort, gilt dies als Zustimmung zu diesen Änderungen.

1.10. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Nutzer, ausschließlich wahre, vollständige und gültige Informationen bereitzustellen. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für jegliche Schäden, die Digilo oder Dritten infolge der Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen entstanden sind oder entstehen können.

1.11. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die von Digilo erbrachten Dienstleistungen sowie die über die Plattform getätigten Investitionen nicht unter Einlagensicherungssysteme fallen, die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurden. Ebenso sind diese Investitionen nicht durch Anlegerentschädigungssysteme geschützt, die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen sind. Aus diesem Grund ist die Investition über die Plattform mit Risiken verbunden, einschließlich des Risiko, das investierte Kapital teilweise oder vollständig zu verlieren. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Nutzer, dass er die mit der Nutzung der über die Plattform angebotenen Dienstleistungen verbundenen Risiken gelesen hat, sie versteht und akzeptiert.

1.12. Der Nutzer erteilt Digilo die Erlaubnis, Inhalte für Marketing- und Informationsverbreitungszwecke der Plattform zu verwenden.

1.13. Die Nutzer verpflichten sich, die Plattform ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und sämtliche anwendbaren Rechtsvorschriften sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten (einschließlich der Verpflichtung, die Plattform nicht für Betrug, Marktmanipulation, Nutzung von Insiderinformationen, Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus oder Waffenverbreitung oder zur Umgehung von Sanktionen zu verwenden). Im Falle von Verstößen behält sich die Plattform das Recht vor, gemäß dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfahren, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, den Zugang einer Person zur Plattform zu beenden oder einzuschränken, ohne dass der Plattform hierfür eine Haftung für etwaige Verluste oder Schäden entsteht, die dem Nutzer infolge solcher Maßnahmen entstehen könnten.

1.14. Durch die Registrierung und Nutzung der Plattform erklärt, gewährleistet und verpflichtet sich der Nutzer, dass weder der Nutzer noch mit dem Nutzer verbundene Personen auf nationalen, EU-, UN-, OFAC- oder sonstigen anwendbaren internationalen Sanktionslisten aufgeführt sind. Darüber hinaus bestätigt der Nutzer, dass sämtliche finanziellen Mittel, die für Zahlungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Plattform verwendet werden, rechtmäßig erlangt wurden und nicht aus strafbaren Handlungen stammen oder mit solchen in Zusammenhang stehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND AUSLEGUNG

Sofern ihr Kontext keine andere Auslegung bestimmt, sind die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe und Abkürzungen, die als solche - [in der englischen Fassung] mit dem ersten Buchstaben groß geschrieben – hervorgehoben und sowohl im Singular als auch Plural inhaltsgleich verwendet werden, im gesamten Text nur so zu verstehen und auszulegen, wie sie in diesem Abschnitt folgend definiert worden sind:

2.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Digilo-Plattform.

2.2. Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 – die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937.

2.3. Digilo – CSP Growth Solutions SIA, eingetragen in der Republik Lettland (Unternehmensregisternummer: 40203585248, Sitz der Gesellschaft: Bukultu iela 11, Rīga, Lettland, LV-1005).

2.4. Plattform – eine von Digilo betriebene, öffentlich zugängliche internetbasierte Website mit dem Domainnamen www.digilo.co, über die Digilo den Nutzern Dienstleistungen erbringt.

2.5. Dienstleistungen – von Digilo erbrachte Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, bestehend in der Zusammenführung der Finanzierungsinteressen von Investoren und Projektinhabern auf der Plattform sowie in der Ermöglichung der Vergabe von Darlehen und der Erbringung damit verbundener Zusatzdienstleistungen, für deren Erbringung Digilo von der [lettischen Zentralbank] Latvijas Banka gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 als Schwarmfinanzierungsdienstleister zugelassen ist.

2.6. Unternehmen – ein Rechtsträger wirtschaftlicher Tätigkeit, unabhängig von seiner Rechtsform, der Dienstleistungen erbringt oder Waren für den Markt herstellt und dessen Tätigkeit auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist.

2.7. Antrag – ein Darlehensantrag, der von einem Unternehmen oder dessen Vertreter im Namen des Unternehmens über die Plattform eingereicht wird, ohne dass ein Nutzerkonto eingerichtet wird.

2.8. Darlehensnehmer – das Unternehmen, dessen Nutzerkonto von Digilo auf der Plattform im Status eines Projektinhabers aktiviert wurde und das über die Plattform eine Finanzierung zu erhalten beabsichtigt oder bereits erhalten hat.

2.9. Investor – jede natürliche oder juristische Person, die auf der Plattform im Status eines Investors registriert ist und deren Nutzerkonto von Digilo aktiviert wurde.

2.10. Nutzer – jeder Investor und jeder Darlehensnehmer.

2.11. Projekt – ein Schwarmfinanzierungsprojekt, das eine unternehmerische Initiative mit klar definierten Zielen darstellt, die auf die Erweiterung, Förderung, Effizienzsteigerung und/oder Entwicklung der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmens gerichtet sind. Der Darlehensnehmer nutzt die von Digilo erbrachten Dienstleistungen, um zur Erreichung dieser Ziele eine Finanzierung zu erhalten.

2.12. Angebot – eine auf der Plattform veröffentlichte Aufforderung an Investoren zum Abschluss eines Darlehensvertrags (Offerte), die unter anderem Angaben zu den wesentlichen Bestandteilen und Bedingungen des Darlehensvertrags enthält, einschließlich des Projekts, der Zielsumme, der Zinsen und des Rückzahlungsplans, und der Einwerbung der Zielsumme dient.

2.13. Darlehensvertrag – ein über die Plattform geschlossener Darlehensvertrag zwischen einem Investor und einem Darlehensnehmer, der durch die vorbehaltlose Zustimmung (Annahme) des Investors zu dem Angebot zustande kommt, indem über die Plattform ein Darlehen gemäß den Bedingungen des Darlehensvertrags gewährt wird.

2.14. Darlehen – der Geldbetrag, den ein Investor dem Darlehensnehmer individuell über die Plattform durch Abschluss eines Darlehensvertrags für den darin festgelegten Zeitraum und zu den darin festgelegten Bedingungen zur Verfügung stellt.

2.15. Sicherheit – ein vom Darlehensnehmer bestelltes Grundpfandrecht an unbeweglichem Vermögen zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtungen aus einem oder mehreren Darlehensverträgen, durch deren Abschluss die Finanzierung erlangt wurde.

2.16. Sicherheitenagent – CSP Assets SIA, Gesellschaft mit beschränkter Haftung lettischen Rechts (Unternehmenregisternummer: 40203682810, Sitze der Gesellschaft: Bukultu iela 11, Rīga, Lettland, LV-1005), die von Digilo als Agent benannt wurde und die Sicherheiten verwaltet, die zur Wahrung der Interessen der Investoren übertragen wurden, sowie die Erfüllung der sich aus den Darlehensverträgen ergebenden Verpflichtungen sicherstellt. Der Sicherheitenagent handelt in eigenem Namen, jedoch im Interesse der Investoren, und führt Handlungen und Transaktionen mit den Sicherheiten im Interesse der Investoren und von Digilo aus, unter anderem auf Grundlage der von Digilo erteilten Weisungen.

2.17. Darlehensbedingungen – die von Digilo festgelegten Schwarmfinanzierungs-Darlehensbedingungen, die auf jedes Darlehen Anwendung finden, einen integralen Bestandteil des Darlehensvertrags bilden und unter folgendem Link abrufbar sind: [links].

2.18. Finanzierung – die Gesamtsumme der zur Finanzierung eines Projekts gewährten Darlehen, die der Zielsumme entspricht und die der Darlehensnehmer gemäß den in den Darlehensdokumenten enthaltenen Bedingungen zurückzuzahlen verpflichtet ist, einschließlich der Zahlung von Zinsen, Verwaltungsgebühren und sonstigen mit der Finanzierung verbundenen Kosten und Zahlungen.

2.19. Darlehensdokumente – sämtliche Verträge, Urkunden und sonstigen Dokumente, die mit der dem Darlehensnehmer gewährten Finanzierung in Zusammenhang stehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Darlehensverträge, Verträge über die Bestellung der jeweiligen Sicherheit (z. B. Pfand- bzw. Hypothekenverträge), sowie ergänzende, ändernde oder diese ersetzende Dokumente.

2.20. Lemonway – Lemonway SAS (eine vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Rechtsträgernummer 500 486 915, Sitz der Gesellschaft: 8, rue du Sentier, 75002 Paris, Frankreich), die von der französischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (ACPR) als Zahlungsinstitut mit der CIB-Nummer 16568 RCS zugelassen ist.

2.21. Zinsen – die Vergütung, die der Investor vom Darlehensnehmer für die Nutzung des Darlehens in der im Darlehensvertrag festgelegten Höhe erhält.

2.22. Basisinformationsblatt für Investitionen – ein für jedes Angebot gesondert zu erstellendes Dokument, das den Anforderungen der Verordnung Nr. 2020/1503 entspricht und unter anderem Informationen über den Darlehensnehmer und das Projekt enthält.

2.23. Eignungsprüfung – eine über die Plattform durchgeführte Prüfung der Kenntnisse und des Verständnisses des Investors, die auch Simulationen seiner Fähigkeit zur Tragung möglicher Verluste umfasst. Dieses Verfahren ermöglicht es Digilo zu beurteilen, ob die von ihr erbrachten Dienstleistungen für den Investor geeignet sind. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung wird der Investor gemäß der Verordnung Nr. 2020/1503 als erfahrener oder unerfahrener Investor eingestuft.

2.24. Zielsumme – der im Angebot angegebene Finanzierungsbetrag, den der Darlehensnehmer über die Plattform einwerben möchte und der die für die Umsetzung des Projekts erforderliche Finanzierung umfasst sowie auch weitere in den Darlehensdokumenten vorgesehene Entgelte enthalten kann, einschließlich der Provision von Digilo.

2.25. Nutzerkonto – eine für den Nutzer auf der Plattform eingerichtete persönliche Unterseite oder mehrere Unterseiten, über die der Nutzer nach Aktivierung seines Nutzerkontos durch Digilo auf die Dienstleistungen zugreifen kann. Hierzu gehören insbesondere die Möglichkeit, Darlehen zu gewähren und Darlehensverträge abzuschließen, Informationen über durchgeführte Transaktionen, den Saldo des Lemonway-Kontos sowie sonstige auf der Plattform vorgenommene Handlungen einzusehen, zusätzliche Informationen abzurufen, den Kundendienst zu kontaktieren und sämtliche weiteren von der Plattform angebotenen Funktionen entsprechend der jeweiligen Rolle des Nutzers zu nutzen.

2.26. Angebotsbestätigungszeitraum – der Zeitraum, innerhalb dessen Investoren das Angebot auf der Plattform einsehen und ihre vorbehaltlose Zustimmung (Annahme) hierzu erklären können, wodurch der Darlehensvertrag zustande kommt.

2.27. Sonstige Begriffe und Abkürzungen sind hier im Einklang mit den in der Verordnung Nr. 2020/1503 verwendeten Begriffen zu verstehen.

2.28. Eine Bezugnahme auf eine bestimmte Regelung ist als Bezugnahme auf diese Regelung in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen, unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen, Erweiterungen oder Neuverabschiedungen, und umfasst jede hiermit verbundene untergesetzliche Regelung, die jeweils in Kraft ist.

2.29. Eine Bezugnahme auf eine Tageszeit ist als Bezugnahme auf die osteuropäische Zeit (GMT + 2) zu verstehen.

2.30. Eine Bezugnahme auf Digilo, den Sicherheitenagenten, den Investor, den Darlehensnehmer oder jede andere Person umfasst deren jeweilige Rechtsnachfolger, zulässige Rechtsnachfolger und zulässige Übertragungsempfänger.

2.31. Sofern nichts anderes bestimmt ist, schließen Wörter im Singular den Plural und Wörter im Plural den Singular ein.

3. NUTZERIDENTIFIZIERUNG DES SOWIE EINRICHTUNG UND VERWALTUNG DES NUTZERKONTOS

3.1. Um die Plattform zu nutzen und die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, das heißt, Transaktionen über die Plattform durchzuführen, hat sich eine Person auf der Plattform zu registrieren und ein Lemonway-Zahlungskonto (Wallet) einzurichten. Transaktionen über die Plattform sind ausschließlich erst dann möglich, nachdem das Lemonway-Zahlungskonto eingerichtet wurde und Digilo das Nutzerkonto nach Durchführung sämtlicher erforderlicher Prüfungen aktiviert hat.

3.2. Digilo behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen jeden Antrag einer Person auf Registrierung auf der Plattform abzulehnen und ihr die Eröffnung eines Nutzerkontos zu verweigern, ohne dass hierfür eine Begründung anzugeben ist. Ebenso behält sich Digilo das Recht vor, jederzeit zusätzliche Anforderungen an den Registrierungsprozess einer Person auf der Plattform einzuführen oder bestehende Anforderungen zu ändern.

3.3. Im Status eines Investors können sich auf der Plattform natürliche Personen registrieren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Einwohner eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums sind, sowie juristische Personen, die in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind. Die Person, auf deren Namen das Nutzerkonto eröffnet wird, hat zudem über ein auf ihren Namen lautendes Zahlungskonto bei einem in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums registrierten und lizenzierten Kreditinstitut zu verfügen. Eine juristische Person hat eigenständig sicherzustellen, dass der Zugang zu ihrem Zahlungskonto bei dem Kreditinstitut ausschließlich ihrem gesetzlichen oder vertraglichen Vertreter zusteht.

3.4. Im Status eines Projektinhabers können auf der Plattform Unternehmen registriert werden, die selbständig oder über ihren Vertreter einen Antrag über die Plattform eingereicht haben. Nachdem Digilo die in Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Handlungen vorgenommen hat, erhält das Unternehmen an die in seinem Antrag angegebene E-Mail-Adresse einen Hyperlink, der ihm die Registrierung auf der Plattform ermöglicht.

3.5. Gleichzeitig mit der Registrierung auf der Plattform wird für den Nutzer automatisch ein Lemonway-Zahlungskonto (Wallet) eingerichtet, ohne dass eine gesonderte Antragstellung erforderlich ist.

3.6. Bei der Registrierung auf der Plattform stellt die Person sämtliche für die Eröffnung des Nutzerkontos, einschließlich für die Identifizierung der konkreten Person und der mit ihr verbundenen Personen, erforderlichen Informationen zur Verfügung, die Digilo und/oder Lemonway anfordern. Hierzu gibt sie unter anderem ihre E-Mail-Adresse an und legt ein Passwort fest.

3.7. Digilo ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen auf private und/oder öffentliche Informationsdatenbanken zuzugreifen, ohne zuvor eine Genehmigung des Nutzers oder anderer mit ihm verbundener Personen einzuholen, soweit dies für die Durchführung von Prüfungen erforderlich ist.

3.8. Gemäß den sich aus der Regulierung ergebenden zwingenden Anforderungen hat jeder Darlehensnehmer, der eine juristische Person ist, während der gesamten Geltungsdauer der Darlehensdokumente über einen gültigen Identifikator für juristische Personen (LEI-Code) zu verfügen. Digilo kann Unterstützung bei der Erlangung des LEI-Codes anbieten; über die mit der Erlangung und Aufrechterhaltung der Gültigkeit dieses Codes verbundenen Kosten vereinbaren die Parteien gesondert.

3.9. Vor der Eröffnung eines Nutzerkontos führen Digilo und/oder Lemonway eine Prüfung der natürlichen oder juristischen Person durch, die sich auf der Plattform registrieren möchte, einschließlich einer Identitäts- und einer Eignungsprüfung gemäß den internen Verfahren.

3.10. Die Plattform wird gemäß den anwendbaren Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) betrieben. Sämtliche Nutzer (einschließlich der künftigen Nutzer, die einen Antrag auf Registrierung auf der Plattform gestellt haben) unterliegen einem ordnungsgemäßen Verfahren der Kundenidentifizierung (KYC), das die Prüfung von Identifikationsdokumenten und weitere Informationen umfasst, um die Einhaltung der AML/CTF-Anforderungen sicherzustellen. Diese Prüfungen werden von Digilo gemeinsam mit Lemonway gemäß deren internen AML/CTF- und KYC-Richtlinien und Verfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck ist der Nutzer ab Einreichung des Registrierungsantrags und während der gesamten Geltungsdauer des Nutzerkontos verpflichtet, sämtliche von Digilo angeforderten Informationen und Unterlagen zur Erfüllung der sich aus den AML/CTF-Vorschriften ergebenden Anforderungen bereitzustellen. Digilo ist berechtigt, nach eigenem Ermessen über die Akzeptanz der bereitgestellten Informationen zu entscheiden.

3.11. In den folgenden Fällen kann Digilo die Eröffnung eines Nutzerkontos verweigern:

3.11.1. wenn auf die natürliche oder juristische Person, die den Registrierungsantrag eingereicht hat, und/oder die mit ihr verbundenen Personen internationale Sanktionen angewendet werden (einschließlich der Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika – OFAC) und/oder Anlass besteht anzunehmen, dass diese Person mit einer Person, einem Unternehmen, einer Region oder einem Regime oder mit Dienstleistungen, auf die Sanktionen angewendet werden, in Verbindung steht;

3.11.2. wenn infolge der Prüfung Zweifel an direkten oder indirekten Risiken bestehen, die mit Verstößen gegen internationale oder nationale Sanktionen oder mit Geldwäsche, Terrorismus- oder Proliferationsfinanzierung sowie mit anderen rechtswidrigen Handlungen zusammenhängen, einschließlich künftig eintretender Risiken, beispielsweise wenn die Person in einem Hochrisikostaat oder -gebiet tätig ist, in dem ein hohes Korruptionsrisiko besteht, in dem ein hohes Niveau solcher Straftaten vorliegt, deren Ergebnis die Legalisierung (Geldwäsche) von aus Straftaten erlangten Vermögenswerten sein kann, oder das Terrorhandlungen finanziert oder unterstützt;

3.11.3. wenn die Person und/oder die mit ihr verbundenen Personen wegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, betrügerischer oder anderer rechtswidriger Handlungen verurteilt wurden oder verdächtigt werden;

3.11.4. wenn die Person Digilo und/oder Lemonway vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt oder die Erteilung jeglicher angeforderter Informationen und/oder Dokumente verweigert hat, einschließlich zur Bestätigung ihrer Identität, ihres Vertreters, ihres Eigentümers und anderer verbundener Personen sowie der Eigentümerstruktur, und die in diesem Zusammenhang festgelegten Anforderungen nicht eingehalten hat (beispielsweise in Bezug auf die ausstellende Stelle der angeforderten Dokumente, die Sprache usw.);

3.11.5. wenn die Person auf Anforderung von Digilo und/oder Lemonway keine ausreichenden Informationen und/oder Dokumente vorlegt, um die Rechtmäßigkeit der Herkunft ihrer Mittel nachzuweisen.

3.12. Digilo informiert den Nutzer individuell über die Aktivierung des Nutzerkontos.

3.13. Zur Autorisierung im Nutzerkonto verwendet der Nutzer seine E-Mail-Adresse und sein Passwort, die er nicht an Dritte weitergeben darf. Sämtliche Handlungen, die nach der Authentifizierung auf der Plattform vorgenommen werden, gelten als für den Nutzer verbindlich. Digilo geht davon aus, dass jede Person, die die Zugangsdaten des Nutzers verwendet, bevollmächtigt ist, im Namen des Nutzers zu handeln, und übernimmt keine Haftung für jeglichen unbefugten Zugriff. Auf Grundlage eines Verdachts von Digilo oder, wenn der Nutzer Digilo über den Abfluss von Zugangsdaten informiert, kann Digilo den Zugang zum Nutzerkonto beschränken oder die Ausführung der darin vorgenommenen Anträge verweigern.

3.14. Zur Erhöhung der Sicherheit der Nutzerkonten, zum Schutz sensibler Informationen und zur Sicherstellung, dass sämtliche auf der Plattform vorgenommenen und für den Nutzer verbindlichen Handlungen den vom Nutzer vorgenommenen Handlungen unmittelbar entsprechen, indem unbefugter Zugriff oder Manipulationen vermieden werden, ist Digilo berechtigt, in bestimmten Fällen von den Nutzern die Verwendung zusätzlicher Identifizierungsmethoden zu verlangen. Solche Methoden können unter anderem einen sicheren elektronischen Signaturmechanismus, Smart-ID oder andere elektronische Authentifizierungsmittel sowie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), einschließlich eines Einmalpassworts (OTP), umfassen, ohne hierauf beschränkt zu sein.

3.15. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle von Änderungen unverzüglich seine personenbezogenen Daten, Kontaktdaten, Angaben zu seinem Vertreter (sofern vorhanden) sowie sonstige über ihn auf der Plattform bereitgestellte Informationen zu aktualisieren oder Digilo über jegliche Änderungen dieser Daten zu informieren. Digilo übernimmt keine Haftung für jegliche Folgen, die im Zusammenhang mit unzutreffenden, nicht aktuellen oder ungenauen Informationen entstehen, die der Nutzer bereitgestellt hat.

3.16. Nach der Eröffnung des Nutzerkontos lädt Digilo jeden Investor ein, eine Eignungsprüfung durchzuführen, um seine Finanzkenntnisse und seine Fähigkeit zur Deckung potenzieller Verluste zu bewerten. Digilo bestimmt nach eigenem Ermessen die Methode und Häufigkeit der Kategorisierung des Investors. Der Investor hat die für die Bewertung erforderlichen Informationen bereitzustellen. Die Kategorie des Investors wird im Nutzerkonto angezeigt und dem Investor schriftlich mitgeteilt.

3.17. Investoren, die die Eignungsprüfung nicht bestanden haben oder deren Testergebnisse auf unzureichende Kenntnisse hinweisen, werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 als unerfahren klassifiziert, und Digilo kann in objektiver und nicht diskriminierender Weise ihren Zugang zu den Dienstleistungen beschränken. Stellt Digilo nach Auswertung der vom Investor bereitgestellten Daten und Unterlagen fest, dass der Investor als unerfahren einzustufen ist, darf dieser die Dienstleistungen erst nutzen, nachdem Digilo bewertet hat, ob und welche der angebotenen Dienstleistungen für diesen Investor geeignet sind. Gelangt Digilo zu dem Ergebnis, dass die Dienstleistungen für den Investor ungeeignet sein können, spricht Digilo eine Risikowarnung aus. In diesem Fall darf der Investor die Dienstleistungen erst nutzen, nachdem er ausdrücklich bestätigt hat, dass er die Warnung erhalten und verstanden hat.

3.18. Digilo führt bei Investoren, die auf Grundlage der letzten Eignungsprüfung als unerfahren klassifiziert sind, periodische Neubewertungen der Eignung der Dienstleistungen (wiederholte Eignungsprüfungen) durch, mindestens alle 18 (achtzehn) Monate ab dem Datum der letzten Eignungsprüfung, gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503.

3.19. Digilo behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen im Nutzerkonto zu beschränken, das Nutzerkonto auszusetzen oder zu schließen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die folgenden Fälle und unter Vorliegen der folgenden Bedingungen:

3.19.1. wenn ein betrügerisches Verhaltensmuster, eine Tätigkeit mit Sicherheitsrisiken oder jede andere Handlung festgestellt wird, die die Integrität der Plattform oder die Sicherheit der Nutzer gefährdet (in Notfällen ist auch die Beendigung von Darlehensverträgen zulässig);

3.19.2. bei inaktiven Nutzerkonten von Investoren unter den folgenden Voraussetzungen:

3.19.2.1. wenn innerhalb eines Monats nach Aktivierung des Nutzerkontos keine Mittel auf das Lemonway-Zahlungskonto eingezahlt wurden, weswegen ein Mangel der Absicht einer künftigen Inanspruchnahme von angebotenen Dienstleistunten anzunehmen ist;

3.19.2.2. wenn trotz vorhandener Mittel auf dem Lemonway-Konto über einen Zeitraum von sechs Monaten kein Darlehensvertrag bestand, weswegen ein Mangel der Absicht einer künftigen Inanspruchnahme von angebotenen Dienstleistunten anzunehmen ist;

3.19.2.3. wenn nach vorheriger Aktivität auf der Plattform sämtliche Mittel abgehoben wurden und über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten kein Darlehensvertrag bestand, weswegen ein Mangel der Absicht einer künftigen Inanspruchnahme von angebotenen Dienstleistunten anzunehmen ist;

3.19.3. bei Nutzerkonten von Darlehensnehmern innerhalb eines Monats nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus den Darlehensdokumenten, sofern keine Umstände vorliegen, die eine Verschiebung der Schließung rechtfertigen (wie beispielhaft Angaben bezüglich Pläne über zeitnahe Vorlage eines neunen Projektes zur Prüfung, was einer Kontoschließung sinnvollerweise entgegenstünde). Solchen Fällen entscheidet Digilo über den Status des Nutzerkontos nach einer Prüfung der individuellen Umstände.

3.19.4. Der Nutzer kann jederzeit die Schließung seines Nutzerkontos beantragen. Nach Eingang des Antrags bestätigt Digilo dessen Eingang innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen und informiert den Nutzer über den Zeitraum, innerhalb dessen das Nutzerkonto geschlossen wird, nachdem zuvor eine Prüfung durchgeführt wurde, um festzustellen, ob nicht verarbeitete Transaktionen oder nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen bestehen. Werden nicht verarbeitete Transaktionen oder nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen festgestellt, informiert Digilo den Nutzer über die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen. Ein im Nutzerkonto ausgewiesenes positives Guthaben wird von Digilo auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto überwiesen oder gemäß einem mit dem Nutzer gesondert vereinbarten Verfahren zurückerstattet. Die Schließung des Nutzerkontos wird erst wirksam, nachdem sämtliche finanziellen Verpflichtungen vollständig erfüllt und die Geldmittel übertragen worden sind. Digilo behält sich das Recht vor, die Schließung des Nutzerkontos zu verweigern, sofern aktive rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen bestehen, die diesem Vorgang entgegenstehen (beispielsweise wenn der betreffende Nutzer Partei eines bestehenden Darlehensvertrags ist).

3.20. Mit Ausnahme der Fälle, in denen erhebliche und irreversible Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, andere Notfallsituationen oder besondere Umstände festgestellt werden, oder sofern die Maßnahme auf Initiative des Nutzers erfolgt, beabsichtigt Digilo grundsätzlich zunächst lediglich, die Dienstleistungen einzuschränken oder den Betrieb des Nutzerkontos auszusetzen. Vor einer endgültigen Schließung des Nutzerkontos gibt Digilo dem Nutzer – soweit möglich – Gelegenheit, die festgestellten Mängel zu beheben. Werden die Mängel innerhalb der festgelegten Frist nicht behoben, ist Digilo berechtigt, das Nutzerkonto vollständig zu schließen.

3.21. Zur Gewährleistung von Transparenz und fairer Vorgehensweise übermittelt Digilo dem Nutzer mindestens zehn (10) Tage vor der geplanten Maßnahme eine Mitteilung über die mögliche Aussetzung oder Schließung seines Nutzerkontos an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese Mitteilung erfolgt nicht in Notfällen, in denen ein sofortiges Handeln zum Schutz der Interessen der Nutzer, der Plattform oder anderer Parteien erforderlich ist, oder sofern gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen etwas anderes vorsehen. In der Mitteilung werden die Maßnahmen benannt, die der Nutzer ergreifen kann, um eine vollständige Schließung seines Nutzerkontos zu vermeiden. Der Nutzer ist berechtigt, schriftliche Einwendungen einzureichen und darzulegen, weshalb seiner Ansicht nach der Betrieb seines Nutzerkontos wiederherzustellen ist. Digilo prüft diese Angaben sorgfältig und trifft eine endgültige Entscheidung, über die der Nutzer unverzüglich informiert wird. Diese Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar. Ungeachtet dessen behält sich Digilo das Recht vor, den Zugang zu den Dienstleistungen im Nutzerkonto ohne vorherige Mitteilung zu beschränken.

3.22. Setzt Digilo das Nutzerkonto aus oder schließt es, werden sämtliche in diesem Konto befindlichen oder investierten Geldmittel gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den anwendbaren Rechtsvorschriften und den geschlossenen Verträgen behandelt. Dabei räumt Digilo den Interessen des Nutzers Vorrang ein und arbeitet – sofern gesetzliche Bestimmungen und/oder Anordnungen zuständiger Behörden nichts anderes vorsehen – mit dem Nutzer zusammen, um eine sachgerechte und faire Lösung für die Rückführung oder Übertragung der Geldmittel zu vereinbaren. Dies umfasst insbesondere die Rücküberweisung der Geldmittel auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto oder, sofern die Mittel investiert waren, eine Vereinbarung über die Bedingungen der Liquidation oder des Verkaufs dieser Investitionen unter Berücksichtigung der anwendbaren Rechtsvorschriften, der mit dem Nutzer geschlossenen Vereinbarungen und der Marktbedingungen.

3.23. Der Nutzer haftet für Schäden, die Digilo, dem Sicherheitenagenten sowie anderen Parteien infolge der Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen.

3.24. Dem Nutzer ist es untersagt, Rechte an seinem Nutzerkonto an Dritte – einschließlich anderer Nutzer – zu übertragen, zu teilen, zu verpfänden oder auf sonstige Weise zu veräußern. Im Falle des Todes des Nutzers oder seiner krankheitsbedingten Handlungsunfähigkeit kann ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter den Zugang zum Nutzerkonto und dessen Verwaltung erst nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Digilo und nach Vorlage sämtlicher erforderlicher rechtlicher Nachweise über die Bevollmächtigung beantragen. Digilo gewährt den Zugang ausschließlich nach vollständiger Prüfung und Bestätigung der Gültigkeit dieser Unterlagen sowie deren Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften.

4. ERBRINGUNG DER VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN

4.1. Digilo stellt den Nutzern die Plattform zur Nutzung für die hier folgend bestimmten Zwecke zur Verfügung:

4.1.1. Zugriff auf die auf der Plattform veröffentlichten Angebote sowie die Einsichtnahme in die hierzu bereitgestellten Informationen;

4.1.2. Abgabe von Willenserklärungen über die Erteilung von Zustimmung zu einem Angebot und zum Abschluss eines Darlehensvertrags durch Gewährung eines Darlehens in Folge dessen;

4.1.3. Erhalt von Informationen im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Darlehensverträgen sowie mit anderen von Digilo erbrachten Dienstleistungen;

4.1.4. Durchführung von Überweisungen und Erhalt von Zahlungen über die Plattform;

4.1.5. individuelle Verwaltung des Darlehensportfolios.

4.2. DDigilo betreibt die Plattform ohne Übernahme von Risiken auf sich, wobei Digilo so als neutraler Vermittler zwischen Investoren und Darlehensnehmern agiert. Das Hauptziel von Digilo besteht darin, diese beiden Parteien über die Plattform zusammenzuführen un bei Vereinbarung eines Darlehens zu unterstützen. Die Rolle von Digilo in diesem Prozess beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung technischer Lösungen (beispielsweise zur Erleichterung des Abschlusses von Darlehensverträgen), die Veröffentlichung von Angeboten auf der Plattform, die Bewertung von Projekten, Projektinhabern und Investoren, die Festlegung der Preise von Projekten oder Darlehensnehmern sowie die Bewertung des Kreditrisikos, die Abwicklung von Darlehensverträgen und Darlehen, einschließlich des Einsatzes eines Sicherheitenagenten zur Durchführung sicherheitenbezogener Prozesse, sowie auf die vom Sicherheitenagenten erbrachten Dienstleistungen.

4.3. Digilo und der Sicherheitenagent erbringen den Nutzern keine der folgenden Dienstleistungen:

4.3.1. Vermögensverwahrungsdienste und individuelle oder kollektive Vermögensverwaltungsdienste;

4.3.2. Annahme von Einlagen oder sonstigen rückzahlbaren Geldmitteln sowie auf eigene Rechnung und/oder im eigenen Namen erfolgte Gewährung von Krediten oder anderen finanziellen Mitteln;

4.3.3. Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, die solchen Projektinhabern erbracht werden, die als Verbraucher im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2008/48/EG zu verstehen sind, sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen;

4.3.4. Anlage- und/oder Rechtsberatung;

4.3.5. Durchführung von oder Beratung zu Immobilientransaktionen;

4.3.6. Kreditrückkaufgarantien oder sonstige Garantien hinsichtlich der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Kreditverträgen.

4.4. Digilo und/oder der Sicherheitenagent sind nicht Partei des Darlehensvertrags, erfüllen jedoch im Rahmen dessen administrative Funktionen. In einzelnen Fällen sind sie berechtigt, sich auf die Bestimmungen des Darlehensvertrags zu stützen und in eigenem Namen die Erfüllung einzelner Bestimmungen zu verlangen.

4.5. Um ein Darlehen zu erhalten, hat der Darlehensnehmer mit einem Investor nach der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vorgehensweise einen Darlehensvertrag abzuschließen. Zur Einwerbung der Zielsumme können eine unbegrenzte Anzahl von Darlehensverträgen abgeschlossen werden.

4.6. Auf der Plattform werden Angebote nur dann veröffentlicht, wenn zur Sicherstellung der Erfüllung der Verpflichtungen unbewegliches Vermögen (Sicherheit) gestellt wird. Zur Stärkung des Schutzes der Interessen der Investoren sind Digilo und/oder der Sicherheitenagent jederzeit berechtigt, vom Darlehensnehmer zusätzliche Sicherheiten entgegenzunehmen (in den entsprechenden Fällen auch zu verlangen), die unter anderem – jedoch nicht beschränkt hierauf – persönliche Bürgschaften, Pfandrechte, Garantien oder jede andere geeignete Form der Besicherung umfassen können. Diese Maßnahmen dienen der Verstärkung der Sicherstellung der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den Darlehensdokumenten. Das ursprünglich als Hauptsicherheit bestellte unbewegliche Vermögen darf während der gesamten Laufzeit der Darlehensverträge nicht geändert werden.

4.7. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, übernehmen Digilo und/oder der Sicherheitenagent keine Haftung für:

4.7.1. die Erfüllung der Verpflichtungen durch Nutzer, insbesondere durch Darlehensnehmer;

4.7.2. jegliche Verluste oder Aufwendungen, wegen vom Nutzer bereitgestellten unrichtigen oder irreführenden Angaben;

4.7.3. die im Nutzerkonto unter Verwendung gefälschter, entwendeter oder anderweitig erlangter Authentifizierungsdaten vorgenommen Handlungen sowie für infolge eines solchen unbefugten Zugriffs auf das Nutzerkonto entsandenen Schäden und Verluste;

4.7.4. jegliche Verluste oder Schäden wegen unbefugten Zugriffs Dritter auf das System, wegen durch Cyberangriffe verursachten technischen Störungen oder Datenschutzverletzungen sowie wegen Zugriffsprobleme auf die Plattform aufgrund technischer Fehlfunktionen;

4.7.5. die Geschwindigkeit der Ausführung von Zahlungsdienstleistungen;

4.7.6. Vsofern Digilo nicht aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet – jegliche aus der Nutzung der Dienstleistungen einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – technische Störungen, fehlerhafte Informationen oder Handlungen Dritter entsandenen Verluste oder Aufwendungen;

4.7.7. jegliche im Zusammenhang mit Projekten und wegen der Kommunikation zwischen Nutzern oder sonstigen externen Faktoren entstandenen andenen Verluste;

4.7.8. Vjegliche Verluste, die im Zusammenhang mit der Aussetzung oder Schließung eines Nutzerkontos oder mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkung der Erbringung von Dienstleistungen sowie mit sonstigen damit verbundenen Maßnahmen entsanden sind, vorausgesetzt sind die Maßnahmen jeweils in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen und unter Eingaltung der jeweils anwendbaren Verfahren vorgenommen wurden;

4.7.9. Änderungen oder Wertminderungen der eingesetzten Sicherheiten sowie für die Folgen von Änderungen des Verhältnisses zwischen Darlehensbetrag und Sicherheitenwert (Loan-to-Value-Ratio – LTV) gegeüber den ursprünglich in den Projektbeschreibungen und/oder Angeboten gemachten Angaben. Investoren nehmen zur Kenntnis, dass solche Änderungen wegen diverser außerhalb des Einflussbereichs von Digilo stehenden Faktoren – insbesondere infolge von Marktschwankungen, natürlichem Verschleiß, höherer Gewalt – oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen eintreten können. Investoren gehen bewusst sämtliche mit solchen Änderungen des Sicherheitenwerts und des LTV-Wertese stehenden Risiken ein und tragen diese eigenständig;

4.7.10. Verluste aus Unterbrechungen der Erbringung der Dienstleistungen oder jegliche solche Verluste, die infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer – einschließlich Naturkatastrophen, politischer Konflikte, Störungen des Internets – Umstände (höhere Gewalt) oder anderer vergleichbarer Umstände verursacht werden.

4.8. Digilo kann von Zeit zu Zeit Werbekampagnen durchführen sowie Loyalitätsprogramme oder sonstige Vorteile für Investoren und/oder andere Nutzer der Plattform anbieten. Digilo veröffentlicht die Bedingungen dieser Kampagnen, Programme und/oder sonstigen Vorteile auf der Plattform. Nimmt ein Investor Vorteile aus einer Kampagne oder einem Loyalitätsprogramm in Anspruch oder erhält sonstige Vorteile, gilt dies als Zustimmung zu den auf der Plattform veröffentlichten Bedingungen. Digilo ist berechtigt, die Bedingungen seiner Kampagnen, Programme und sonstigen Vorteile nach eigenem Ermessen zu ändern; diese Änderungen treten entweder unverzüglich oder nach vorheriger schriftlicher Mitteilung in Kraft. Die Bedingungen können auch als Seiteninhalt auf der Plattform veröffentlicht werden, ohne ausdrücklich als „Bedingungen“ bezeichnet zu sein, und sie können je nach Investor oder sonstigem Nutzer der Plattform unterschiedlich ausgestaltet sein.

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN SOWIE HAFTUNG

5.1. Die Plattform sieht zwei Arten von Nutzern vor – Investoren und Darlehensnehmer. Für jede Nutzerkategorie gelten spezifische Rechte und Pflichten, die darauf ausgerichtet sind, ihre Interaktion auf der Plattform zu optimieren. Abhängig von der Rolle des Nutzers können sich die im Nutzerkonto verfügbaren Funktionen sowie der Umfang der Dienstleistungen unterscheiden, wodurch für jeden Nutzertyp angepasste Instrumente und Möglichkeiten für eine effektive Nutzung der Plattform bereitgestellt werden.

5.2. Der Nutzer ist verantwortlich für:

5.2.1. sämtliche über sein Nutzerkonto vorgenommenen Handlungen, einschließlich der Durchführung von Transaktionen und des Abschlusses von Darlehensverträgen, sowie für die Bewertung der Dienstleistungen (der Nutzer hat eigenständig die Angemessenheit der jeweiligen Handlungen und die damit verbundenen Risiken zu beurteilen);

5.2.2. die Entrichtung sämtlicher Steuern, Abgaben und sonstiger verpflichtender Zahlungen, die mit abgeschlossenen Darlehensverträgen, in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder sonstigen über die Plattform vorgenommenen Handlungen verbunden sind, gemäß den auf den Nutzer anwendbaren Rechtsvorschriften; der Nutzer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus fristgerecht und in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht erfüllt werden;

5.2.3. die Nutzung seines Nutzerkontos ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken;

5.2.4. die Bereitstellung wahrheitsgemäßer, gültiger, aktueller und geeigneter Informationen sowie Dokumente gegenüber Digilo, dem Sicherheitenagenten oder Lemonway auf deren Anforderung;

5.2.5. die Nichtweitergabe seiner Zugangsdaten zum Nutzerkonto, einschließlich Benutzername und Passwort, an Dritte sowie deren sichere Aufbewahrung, sodass kein Zugriff durch andere Personen als den Nutzer selbst erfolgt;

5.2.6. die Bewertung und Steuerung der mit der Vornahme von Investitionen (Gewährung von Darlehen), dem Erhalt von Darlehen sowie der Stellung von Sicherheiten verbundenen Risiken;

5.2.7. die regelmäßige Aktualisierung und Pflege seiner Angaben, einschließlich Informationen über Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte, sowie der Kontaktinformationen (insbesondere der E-Mail-Adresse als offiziellem Kommunikationsmittel), sodass diese jederzeit den aktuellen Umständen entsprechen;

5.2.8. die Beachtung der Rechte des geistigen Eigentums bei der Nutzung der über die Plattform bereitgestellten Inhalte;

5.2.9. die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verträge, einschließlich der sich aus den Darlehensdokumenten ergebenden Verpflichtungen;

5.2.10. eine respektvolle Kommunikation mit Digilo, dem Sicherheitenagenten und anderen Nutzern;

5.2.11. die Wartung und Aktualisierung seiner Computersysteme, Software und sonstigen technischen Einrichtungen sowie die Sicherstellung einer sicheren Internetverbindung zur effektiven und sicheren Nutzung der Plattform, insbesondere unter Vermeidung öffentlicher oder unsicherer WLAN-Netzwerke.

5.3. Die Investoren haben die folgenden Rechte:

5.3.1. Projekte, die auf der Plattform veröffentlicht sind, einzusehen, zu bewerten und zu finanzieren, indem ein oder mehrere Darlehensverträge abgeschlossen werden, einschließlich des Zugangs zu Informationen über die Projekte sowie zu sämtlichen damit zusammenhängenden Dokumenten, die von Digilo auf der Plattform veröffentlicht wurden;

5.3.2. die auf der Plattform zur Verfügung stehenden Funktionalitäten zu nutzen, um Investitionen (Gewährung von Darlehen) entsprechend ihren finanziellen Zielen und ihrem Risikoprofil vorzunehmen;

5.3.3. regelmäßige Berichte und Aktualisierungen zum Projektstatus zu erhalten, einschließlich Informationen über Verzögerungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen oder über deren Nichterfüllung sowie über den Stand der durchgeführten Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung;

5.3.4. Rückzahlungen gemäß den abgeschlossenen Darlehensverträgen, den Darlehenskonditionen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen und zu erhalten, einschließlich aus der Verwertung von Sicherheiten, sofern eine solche durchgeführt wurde;

5.3.5. auf ihr Nutzerkonto zuzugreifen und darüber Zahlungen vorzunehmen, einschließlich der Durchführung von Ein- und Auszahlungen auf bzw. von dem Lemonway-Zahlungskonto, unter Berücksichtigung des im Nutzerkonto verfügbaren Guthabens;

5.3.6. Digilo Empfehlungen, Hinweise und Stellungnahmen zu erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Forderungseinziehungsprozess zu unterbreiten, Informationen über das Projekt bereitzustellen oder den Einziehungsprozess anderweitig zu unterstützen; Digilo prüft und berücksichtigt diese Informationen jeweils im Einzelfall, ist jedoch an diese Empfehlungen nicht gebunden.

5.4. Die Investoren haben die folgenden Pflichten:

5.4.1. Diese Allgemeinen Geshäftsbedingunen zu befolgen;

5.4.2. fortlaufend sowohl bei der Registrierung als auch zu jedem späteren Zeitpunkt wahrheitsgemäße und genaue Informationen bereitzustellen sowie sämtliche Dokumente und Informationen vorzulegen, die Digilo, der Sicherheitenagent und/oder Lemonway als erforderlich ansehen, und entsprechenden Anfragen unverzüglich nachzukommen;

5.4.3. Investoren sind verpflichtet, jegliche direkte Kommunikation mit dem Darlehensnehmer oder mit sonstigen Personen, die mit dem Darlehensvertrag in Verbindung stehen, zu unterlassen. Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Darlehensnehmer sowie jegliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag, einschließlich Zahlungsaufforderungen und Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, des Versendens von Mahnungen oder Einwendungen, der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sowie Maßnahmen zur Sicherung oder Durchsetzung von Forderungen, dürfen ausschließlich über Digilo und/oder den Sicherheitenagenten als Vermittler erfolgen.

5.5. Der Darlehensnehmer hat die folgenden Rechte:

5.5.1. Digilo Projekte zur Bewertung vorzulegen und hierzu sämtliche von Digilo angeforderten Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die Projektbewertung gemäß den von Digilo festgelegten internen Regelungen sowie gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 erforderlich sind;

5.5.2. nach Genehmigung, nach Erfüllung der Eignungskriterien sowie nach Einwerbung des Zielsummes über die Plattform und nach Erfüllung der in den Darlehensdokumenten festgelegten Verpflichtungen eine Finanzierung aus von Investoren gewährten Darlehen zu erhalten;

5.5.3. das Projekt während des Zeitraums der Angebotsgenehmigung gemäß den Bedingungen der Plattform zurückzuziehen.

5.6. Der Darlehensnehmer hat die folgenden Pflichten:

5.6.1. die Ziele des Projekts, die erwarteten Ergebnisse sowie den Plan zur Verwendung der Finanzierungsmittel zutreffend und vollständig darzustellen;

5.6.2. die Darlehen sowie die Zinsen gemäß den in den Darlehensdokumenten festgelegten Fristen und Bedingungen zurückzuzahlen;

5.6.3. Investoren und Digilo unverzüglich über sämtliche wesentlichen Änderungen bei der Umsetzung des Projekts oder in der Tätigkeit des Darlehensnehmers zu informieren;

5.6.4. fortlaufend sowohl bei der Registrierung als auch zu jedem späteren Zeitpunkt wahrheitsgemäße und genaue Informationen bereitzustellen sowie sämtliche Dokumente und Informationen vorzulegen, die Digilo, der Sicherheitenagent und/oder Lemonway als erforderlich ansehen, und entsprechende Anfragen unverzüglich zu erfüllen;

5.6.5. keine Handlungen vorzunehmen, die die schutwürdigen Interessen von Investoren gefährden könnten, insbesondere keine höheren Mittel aufzunehmen als erforderlich oder die erhaltenen Mittel für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

5.7. Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingunten und zu rechtmäßigen Zwecken zu verwenden und jegliche rechtswidrigen Handlungen, einschließlich Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu unterlassen. Der Nutzer hat ausschließlich gängige Internetbrowser zu verwenden und von der Nutzung automatisierter Werkzeuge oder Systeme zur automatisierten Datenerhebung oder -verarbeitung abzusehen, einschließlich sogenannter Scraping-, Lese- oder sonstiger Manipulationsversuche auf der Plattform. Außerdem müssen Sicherheitsprotokolle befolgt werden, um zu verhindern, dass Dritte auf das Konto und die Daten des Nutzers zugreifen können. Sämtliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Daten oder Nutzerkonten sowie Änderungen relevanter Informationen sind Digilo unverzüglich mitzuteilen.

5.8. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Schäden, die aus der verspäteten, unrichtigen, ungenauen oder sonst unzureichenden Bereitstellung von Informationen oder Unterlagen entstehen. Das Recht von Digilo, die vom Nutzer übermittelten Informationen und Dokumente zu überprüfen, begründet weder eine Verpflichtung zur Überprüfung noch eine Haftung von Digilo für die Richtigkeit oder Wahrhaftigkeit dieser Informationen.

5.9. Digilo hat die folgenden Rechte:

5.9.1. jederzeit ohne vorherige Mitteilung Änderungen an der Funktionalität der Plattform vorzunehmen;

5.9.2. das Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen und den Zugang des Nutzers zur Plattform jederzeit einzustellen, wenn der Nutzer nach Ansicht von Digilo gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen sonstige verbindliche Rechtsvorschriften verstoßen hat oder betrügerische Handlungen vorgenommen oder versucht hat, solche durchzuführen; dies gilt auch, wenn sonstige rechtswidrige, unethische oder den Betrieb der Plattform gefährdende Handlungen festgestellt werden oder wenn das Verhalten des Nutzers geeignet ist, den Ruf der Plattform oder die Sicherheit und das Wohlergehen anderer Nutzer nachteilig zu beeinträchtigen;

5.9.3. Nutzer über bewährte Verfahren zur Nutzung der Plattform, über den Umfang der Dienstleistungen, über Investitionen und über vergleichbare Themen zu informieren und zu unterrichten.

5.9.4. Digilo ist uneingeschränkt berechtigt, von Nutzern jederzeit sämtliche Informationen und Unterlagen anzufordern sowie hiervon Ableitungen, einschließlich Kopien, zu erstellen und sicherzustellen, dass Nutzer verpflichtet sind, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen und wahrheitsgemäße sowie genaue Informationen und erforderliche Unterlagen bereitzustellen, einschließlich solcher, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen des Sicherheitenagenten und/oder von Lemonway erforderlich sind.

5.10. Digilo hat die folgenden Pflichten:

5.10.1. den kontinuierlichen und sicheren Betrieb der Plattform zu gewährleisten;

5.10.2. die von den Nutzern bereitgestellten Daten, insbesondere personenbezogene und finanzielle Daten, zu schützen;

5.10.3. außer in den durch anwendbare Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen keine vertrauliche Informationen an Dritte zu übermitteln;

5.10.4. eine gleichberechtigte und faire Behandlung sämtlicher Nutzer zu gewährleisten.

6. VERFAHREN ZUR ANTRAGSTELLUNG UND -PRÜFUNG

6.1. Ein Unternehmen, das beabsichtigt, zur Umsetzung seiner kollektiven Finanzierungsprojektidee Finanzierungsmittel einzuwerben, ist berechtigt, über das auf der Plattform bereitgestellte Antragsformular einen Antrag einzureichen. Das Ausfüllen dieses Formulars stellt keinen Antrag auf Einrichtung eines Nutzerkontos dar. In dem Antrag macht das Unternehmen und/oder sein Vertreter genaue Angaben zum Unternehmen, zum Projekt, zum erforderlichen Finanzierungsbetrag, zu den Kontaktdaten und zu weiteren von Digilo angeforderten Detailinformationen.

6.2. Nach Eingang des Antrags nimmt Digilo unter Verwendung der vom Unternehmen angegebenen Kontaktdaten Kontakt mit diesem auf, um zusätzliche Einzelheiten zu klären und den Umfang der erforderlichen Informationen sowie der einzureichenden Unterlagen zu spezifizieren.

6.3. Digilo ist jederzeit berechtigt, vom Unternehmen die Übermittlung sämtlicher Informationen und Unterlagen zu verlangen, die Digilo nach eigenem Ermessen für die Prüfung des Antrags für erforderlich hält, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Identifizierung des Unternehmens, verbundener Personen und des wirtschaftlich Berechtigten, die Feststellung der Herkunft der Geldmittel sowie die Durchführung sonstiger von Digilo als notwendig erachteten Auswertungen.

6.4. Nach Eingang des Antrags nimmt Digilo eine eigenständige Bewertung des Projekts sowie der erhaltenen Informationen und Unterlagen vor und prüft dabei insbesondere die Übereinstimmung des Projekts mit den Anforderungen der Plattform, den anwendbaren Rechtsvorschriften sowie den von Digilo festgelegten internen Regelungen, welche die Kriterien für die Auswahl von Projekten bestimmen.

6.5. Digilo ist berechtigt, bei Dritten, in allen relevanten Registern und anderen Quellen Auskünfte einzuholen, um jegliche Informationen zu erlangen, die für die Prüfung des Antrags erforderlich sind. Hierzu zählt insbesondere das Recht, nach gesonderter Vereinbarung mit dem Unternehmen und auf dessen Kosten bei einem unabhängigen Gutachter ein Bewertungsgutachten über die als Sicherheit angebotene Immobilie in Auftrag zu geben.

6.6. Digilo ist berechtigt, den Antrag nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in Fällen, in denen sich aus der Bewertung des Unternehmens, seines Vertreters und des Projekts unter anderem folgende Umstände ergeben:

6.6.1. die in Ziffer 3.11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände;

6.6.2. das Unternehmen stellt keine ausreichenden und/oder wahrheitsgemäßen Informationen über das Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit und finanzielle Lage, seine Vertreter, verbundene Personen oder sonstige von Digilo angeforderte Informationen zur Verfügung, wodurch Digilo an der Durchführung der erforderlichen Prüfungen gehindert wird;

6.6.3. die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber dem Unternehmen kann direkte oder indirekte Risikenim Zusammenhang mit Verstößen gegen internationale oder nationale Sanktionen, mit Geldwäsche oder mit sonstigen rechtswidrigen Aktivitäten mit sich bringen;

6.6.4. es werden Reputationsrisiken oder Umstände in Bezug auf das Unternehmen oder mit ihm verbundene Personen festgestellt, die darauf hindeuten können, dass die Tätigkeit des Unternehmens oder das Projekt im Widerspruch zu gesellschaftlichen, investorenbezogenen oder von Digilo vertretenen ethischen Grundsätzen und Werten steht und das Vertrauen in die Plattform oder ihrer Nutzer beeinträchtigen könnte;

6.6.5. eine offensichtliche Undurchführbarkeit des Projekts oder ein übermäßiges Risikoniveau unter Berücksichtigung der Marktsituation oder der jeweiligen Branche;

6.6.6. das Unternehmen ist nicht in der Lage oder nicht bereit, eine Immobilie als Sicherheit anzubieten, und/oder die Sicherheit ist streitig, rechtlich anfechtbar oder entspricht nicht den Anforderungen oder Standards von Digilo;

6.6.7. die angebotene Sicherheit ist unzureichend, um die Interessen der Investoren zu wahren, insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

6.6.7.1. des Sicherheitwertes – Bewertung, ob die Immobilie einen ausreichenden Wert aufweist, um potenzielle Verluste im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch das Unternehmen abzudecken;

6.6.7.2. der Liquidität der Sicherheit – ihrer Verwertbarkeit und Zugänglichkeit zur Sicherung einer zeitnahen und effizienten Rückzahlung der von den Investoren getätigten Investitionen;

6.6.7.3. Der Rechtskonformativität der Sicherheit –Übereinstimmung der Sicherheit mit sämtlichen verbindlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben;

6.6.8. Feststellung von bestehenden bzw. potenziellen Interessenkonflikte im Projekt, die den Schutz der Interessen der Investoren gefährden könnten;

6.6.9. rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Unternehmen oder mit ihm verbundenen Personen, etwa anhängige Gerichtsverfahren oder frühere Rechtsstreitigkeiten, Beteiligung an Betrug, Finanzdelikten oder sonstigen rechtswidrigen Aktivitäten;

6.6.10. eine instabile finanzielle Lage, eine negative Kredithistorie oder sonstige Umstände, die Zweifel an der Durchführbarkeit der Erfüllung der Verpflichtungen aufkommen lassen können.

6.7. Entspricht der eingereichte Antrag nach Ansicht von Digilo den Anforderungen der Plattform, übermittelt Digilo dem Unternehmen ein freistehendes Angebot. Nimmt das Unternehmen dieses Angebot an, wird es aufgefordert, sich gemäß dem unter Ziffer 3.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verfahren der Plattform zu registrieren.

6.8. Der Darlehensnehmer ist in vollem Umfang für die Erstellung eines umfassenden Angebots verantwortlich, das mindestens Informationen über die für die Finanzierung des jeweiligen Projekts abzuschließenden Darlehensverträge sowie deren wesentliche Bestandteile enthalten muss. Um sicherzustellen, dass die vorgelegten Informationen den Kriterien der internen Verfahrensvorschriften und der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 Anforderungen entsprechen, die jeweiligen Formvorschriften eingehalten werden und möglichst nutzerfreundlich dargestellt werden können, stellt Digilo Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, einschließlich Empfehlungen darüber, welche Informationen vom Darlehensnehmer in das Angebot aufzunehmen hat. Den endgültige Inhalt und die Richtigkeit der im Angebot enthaltenen Angaben verantwortet jedoch ausschließlich und alleinig der Darlehensnehmert. Nachdem das Angebot vollständig ausgefüllt und mit Digilo bestätigt wurde, kann es auf der Plattform veröffentlicht und allen Nutzern für den Angebotsbestätigungszeitraum zur Verfügung gestellt werden. kann dieses auf der Plattform veröffentlicht und für alle Nutzer während des Angebotsbestätigungszeitraums zugänglich gemacht werden. Digilo kann auf eigene Initiative eine Risikobewertung für das Angebot vornehmen oder Investoren weitere Mitteilungen machen, beispielsweise zum Kreditrisiko des Darlehensnehmers.

6.9. Digilo behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen – bei Vorliegen wesentlicher Gründe – bis zum Ende des Angebotsbestätigungsfrist, Änderungen am Angebot vorzunehmen. Solche Änderungen können insbesondere die Zielsumme, Zinssätze, Laufzeiten der Darlehen oder sonstige wesentliche Bestandteile des Angebots betreffen. Sämtliche Änderungen werden den Investoren, die bereits Darlehensverträge abgeschlossen haben, unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Verschlechtern diese Änderungen die Bedingungen für die Investoren, sind diese berechtigt, den Darlehensvertrag einseitig zu kündigen; in einem solchen Fall sorgt Digilo dafür, dass der geleistete Darlehensbetrag dem jeweiligen Investor, der den Darlehensvertrag gekündigt hat, auf dessen Lemonway-Konto zurückerstattet wird und entsprechende Informationen im Nutzerkonto verfügbar sind. Vor der Durchführung von Änderungen am Angebot ist Digilo verpflichtet, deren mögliche Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge sorgfältig zu prüfen und zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige negative Beeinträchtigung abzumildern.

6.10. Die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Angaben zum Unternehmen, zum Projekt, zu finanziellen Daten, zu einer von Digilo zugewiesene Risikokategorie sowie sonstige Informationen, die Digilo für erforderlich hält, werden veröffentlicht und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.. Die Veröffentlichung dieser Informationen gilt als verbindliches Angebot sowie als Aufforderung an Investoren zum Abschluss eines oder mehrerer Darlehensverträge.

7. ABSCHLUSS VON DARLEHENSVERTRÄGEN UND AUSZAHLUNG DER FINANZIERUNG

7.1. Um ein Darlehen zu gewähren, schließt der Investor während des Angebotsbestätigungszeitraums über sein Nutzerkonto mit dem Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag über das jeweilige Darlehen ab. Der Darlehensvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Investor das Angebot auf der Plattform eindeutig und vorbehaltlos annimmt, einschließlich der Bestätigung, dass er die Darlehenskonditionen zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt, und dem Darlehensnehmer das Darlehen gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt. Nach Vornahme dieser Handlungen generiert die Plattform eine Kopie des Darlehensvertrags und stellt diese dem Investor über die Plattform zur Verfügung. Mit Abschluss des Darlehensvertrags erwirbt der Investor sämtliche Rechte und übernimmt sämtliche Pflichten, die für ihn in den Darlehenskonditionen festgelegt sind.

7.2. Darlehen dürfen ausschließlich von Investoren gewährt werden. Digilo behält sich das Recht vor, die Möglichkeit eines Investors zur Finanzierung von Projekten und zur Gewährung von Darlehen einseitig zu beschränken, insbesondere im Falle potenzieller Interessenkonflikte, oder zusätzliche Anforderungen für die Gewährung von Darlehen und den Abschluss von Darlehensverträgen festzulegen.

7.3. Als eindeutige und vorbehaltlose Annahme des Angebots gilt die Verwendung einer der hierfür auf der Plattform vorgesehenen technischen Lösungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Betätigung einer Bestätigungsschaltfläche, die Eingabe eines Einmalpassworts (OTP), die Nutzung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), den Aufruf eines per E-Mail übermittelten Bestätigungslinks oder anderer vergleichbarer Lösungen sowie deren Kombination.

7.4. Die Annahme des Angebots gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfaltet rechtliche Wirkung erst, wenn vom Lemonway-Konto des Investors Geldmittel in Höhe des angegebenen Darlehensbetrags abgebucht werden. Verfügt das Lemonway-Konto des Investors nicht über ausreichende Geldmittel, entfaltet die erklärte Annahme keine rechtliche Wirkung, und der Darlehensvertrag gilt als nicht abgeschlossen.

7.5. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 150 EUR (einhundertfünfzig Euro). Der Darlehensbetrag darf die Zielsumme nicht überschreiten.

7.6. Auf jeden über die Plattform abgeschlossenen Darlehensvertrag finden die Darlehenskonditionen Anwendung. Mit der Bestätigung des Angebots schließt der Investor einen Darlehensvertrag ab, der nicht einseitig beendet oder geändert werden kann, sofern nicht besondere Umstände eintreten. Tritt ein solcher Umstand ein, hat der Investor Digilo hiervon gesondert in Kenntnis zu setzen; jeder derartige Fall wird individuell geprüft.

7.7. Die Zielsumme kann bis zum Ende des Angebotsbestätigungszeitraums im Einvernehmen mit dem Darlehensnehmer geändert werden. Investoren, die bereits Darlehensverträge zur Finanzierung des jeweiligen Projekts abgeschlossen haben, werden hierüber über die Plattform informiert.

7.8. Der Angebotsbestätigungszeitraum beträgt 20 (zwanzig) Tage. Wird die Zielsumme vor Ablauf dieses Zeitraums erreicht, wird die Möglichkeit zum Abschluss weiterer Darlehensverträge zur Finanzierung des jeweiligen Projekts vor Ablauf des genannten Zeitraums ausgesetzt. Wird die Zielsumme innerhalb des ursprünglichen Angebotsbestätigungszeitraums nicht erreicht, ist Digilo berechtigt, den Angebotsbestätigungszeitraum um höchstens 15 (fünfzehn) Tage zu verlängern. Eine solche Verlängerung berührt die Wirksamkeit bereits abgeschlossener Darlehensverträge nicht.

7.9. Erreicht die Gesamtsumme der bis zum Ende des Angebotsbestätigungszeitraums gewährten Darlehen nicht die Zielsumme, werden sämtliche zur Finanzierung des jeweiligen Projekts abgeschlossenen Darlehensverträge automatisch beendet. Digilo stellt sicher, dass die gewährten Darlehensbeträge auf die Lemonway-Konten der Investoren zurückerstattet werden und entsprechende Informationen im Nutzerkonto verfügbar sind. In diesem Fall verliert auch das Angebot seine Wirksamkeit.

7.10. Der Investor ist nicht berechtigt, seine aus dem Darlehensvertrag resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Digilo an Dritte abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu delegieren.

7.11. Der Darlehensvertrag kann nicht einseitig beendet oder geändert werden, außer in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Fällen sowie für den Fall, dass besondere Umstände eintreten, auf deren Grundlage Digilo den Darlehensvertrag auf Antrag des Investors oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beendet oder ändert.

7.12. Digilo gewährt dem nicht erfahrenen Investor eine Überlegungsfrist von vier (4) Kalendertagen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503, beginnend mit dem Abschluss des Darlehensvertrags. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Investor berechtigt, einseitig vom Darlehensvertrag zurückzutreten, ohne Gründe anzugeben und ohne rechtliche Nachteile. Zur Ausübung dieses Rechts übermittelt der Investor Digilo eine entsprechende Erklärung per E-Mail an support@digilo.co, in der ausdrücklich seinen Willen äußert, von dem Darlehensvertrag zurückzutreten. Nach Eingang dieser Erklärung hebt Digilo den Darlehensvertrag unverzüglich auf und erstattet den Darlehensbetrag auf das Lemonway-Konto des Investors zurück.

7.13. Wird der erforderliche Zielsumme während der Angebotsbestätigungsfrist erreicht, ist Digilo berechtigt, die Finanzierung an den Darlehensnehmer gemäß den in den Darlehensbedingungen und den Darlehensdokumenten festgelegten Bedingungen auszuzahlen, einschließlich des Darlehensvertrags sowie sonstiger zwischen Digilo und/oder dem Sicherheitenagenten und dem Darlehensnehmer geschlossener Vereinbarungen. Die Auszahlung der Finanzierung auf das vom Darlehensnehmer angegebene Bankkonto erfolgt ausschließlich, nachdem der Darlehensnehmer sämtliche für die Auszahlung des Darlehens festgelegten Bedingungen vollständig erfüllt hat. Diese Auszahlung stellt die Erfüllung der Verpflichtungen von Digilo gemäß den abgeschlossenen Vereinbarungen dar und setzt die vollständige Einhaltung aller einschlägigen Bedingungen durch den Darlehensnehmer voraus.

7.14. Vor der Auszahlung der Finanzierung gestaltet der Darlehensnehmer innerhalb eines mit Digilo abgestimmten Zeitraums die rechtlichen Beziehungen mit Digilo und/oder dem Sicherheitenagenten aus, um die Sicherheiten in den einschlägigen öffentlichen Registern zum Schutz der berechtigen Investoreninteressen ordnungsgemäß zu bestellen und einzutragen.

7.15. Der Darlehensnehmer erklärt sich einverstanden und verpflichtet sich, keine Einwände dagegen zu erheben, dass er in den durch die einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen oder Situationen verpflichtet sein kann, die Darlehensdokumente schriftlich und/oder persönlich, elektronisch unter Verwendung einer in der gesamten Europäischen Union anerkannten sicheren elektronischen Signatur oder anderer sicherer Identifizierungsmethoden oder in notariell beglaubigter Form zu unterzeichnen.

7.16. Digilo stellt sicher, dass die bis zur Auszahlung der Finanzierung für die Projektfinanzierung gesammelten Mittel dem Darlehensnehmer nicht zur Verfügung stehen und von dessen finanziellen Vermögenswerten getrennt sind.

7.17. Erfüllt der Darlehensnehmer die in den Darlehensdokumenten festgelegten Bedingungen ganz oder teilweise nicht, behält sich Digilo das Recht vor, die Auszahlung der Finanzierung auszusetzen oder aufzuheben. In einem solchen Fall ist Digilo berechtigt, nach seiner Entscheidung über die Aussetzung oder Aufhebung der Auszahlung der Finanzierung die abgeschlossenen Darlehensverträge ohne unnötige Verzögerung automatisch zu beenden und sämtliche Mittel der Investoren (Darlehen) auf deren Lemonway-Konten zurückzuüberweisen sowie alle beteiligten Parteien hierüber zu informieren. Digilo haftet nicht für etwaige Verluste, die im Zusammenhang mit der Verwahrung oder Rücküberweisung dieser Mittel entstehen.

8. DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN

8.1. Alle Zahlungen, die mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen verbunden sind, werden vom Darlehensnehmer getragen. Dies umfasst Provisionsentgelte, Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Darlehensvertrags sowie sämtliche sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die in den Darlehensdokumenten festgelegt sind. Die jeweiligen Entgelte und Gebühren sind in der Preisliste angegeben, die auf der Plattform verfügbar ist.

8.2. Investoren haben im Zusammenhang mit der Nutzung der von Digilo oder dem Sicherheitenagenten erbrachten Dienstleistungen keine Zahlungen zu leisten. Digilo ist berechtigt, Entgelte für die Nutzung von Lemonway zu erheben, sofern solche Entgelte in der auf der Plattform verfügbaren Preisliste vorgesehen sind.

8.3. Digilo ist berechtigt, die Preisliste einseitig anzu passen. Über Änderungen informiert Digilo die Nutzer durch Veröffentlichung der aktualisierten Preisliste auf der Plattform sowie durch Zusendung einer Mitteilung an die Nutzer. Sofern es nicht anders angegben wird, treten die Änderungen mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.

9. VERWALTUNG VON ZAHLUNGEN AUF DER PLATTFORM

9.1. Alle Zahlungen innerhalb der Plattform werden ausschließlich zwischen Lemonway-Konten durchgeführt, die für jeden Nutzer bei der Registrierung eingerichtet werden. Andere Zahlungsdienstleister stehen für Transaktionen auf der Plattform nicht zur Verfügung.

9.2. Einzahlungen auf und Auszahlungen von einem Lemonway-Konto erfolgen ausschließlich gemäß der in Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verfahrensweise. Die Bestimmungen dieses Abschnitts regeln die Zahlungsverwaltung innerhalb der Plattform und die Abwicklung von Transaktionen zwischen den Nutzer-Konten bei Lemonway.

9.3. Einseitige Verrechnungen mit fälligen Zahlungen gelten nicht als ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen, es sei denn, sie wurden zuvor von Digilo genehmigt.

9.4. Im Nutzerkonto wird der verfügbare Saldo der auf dem Lemonway-Konto vorhandenen Geldmittel ausgewiesen. Von diesem Saldo können automatisch Beträge einbehalten werden, die der Nutzer gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Digilo, den Sicherheitenagenten, andere Nutzer oder sonstige Personen zu zahlen oder zu leisten hat. Informationen über sämtliche Transaktionen, einschließlich der Historie der vorgenommenen Zahlungen (Ein- und Auszahlungen), sind im Nutzerkonto verfügbar.

9.5. Hat der Darlehensnehmer gleichzeitig Verpflichtungen gegenüber mehreren Investoren und stehen im Nutzerkonto nicht ausreichende Mittel zur vollständigen Erfüllung dieser Verpflichtungen zur Verfügung, werden die auf dem Lemonway-Konto des Darlehensnehmers verfügbaren Mittel anteilig zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber allen Investoren verwendet, entsprechend der Höhe der jeweils gewährten Investition (des Darlehens).

9.6. Digilo ist berechtigt, von den an Nutzer auszuzahlenden Beträgen Aufwendungen, Gebühren, Provisionen, Vertragsstrafen, Verzugszinsen sowie sonstige Zahlungen einzubehalten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Darlehensbedingungen und den Darlehensunterlagen vorgesehen sind, sowie weitere Kosten, die nach den anwendbaren Rechtsvorschriften einzubehalten sind.

9.7. Der Nutzer ist berechtigt, jederzeit und ohne Einschränkungen Geldmittel auf sein Lemonway-Konto einzuzahlen, dessen Saldo im Nutzerkonto ausgewiesen wird, unter Nutzung der auf der Plattform angegebenen Zahlungsmethoden. Ebenso ist der Nutzer berechtigt, jederzeit und ohne Einschränkungen einen positiven Saldo, der in seinem Nutzerkonto ausgewiesen ist, abzuheben. Die Auszahlung kann durch Einreichung eines entsprechenden Antrags über die hierfür auf der Plattform vorgesehene technische Lösung beantragt werden. Der Antrag wird bearbeitet, und die Geldmittel werden gemäß den von Lemonway festgelegten Fristen und Verfahren auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto überwiesen. Etwaige mit Ein- oder Auszahlungen verbundene Kosten sind in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Digilo behält sich das Recht vor, einen Mindestbetrag für Einzahlungen auf das Lemonway-Konto festzulegen.

9.8. Erteilt ein Nutzer seine eindeutige Zustimmung zu einem Angebot und schließt dadurch einen Darlehensvertrag, gibt er den genauen Darlehensbetrag an, den er dem Darlehensnehmer zur Verfügung stellen möchte. Vor Abschluss des Darlehensvertrags muss dieser Betrag frei verfügbar auf dem Lemonway-Konto des Nutzers sein.

9.9. Gewährt ein Nutzer während der Angebotsbestätigungsfrist ein Darlehen durch Abschluss eines Darlehensvertrags, wird der entsprechende Geldbetrag im Nutzerkonto automatisch in dem erforderlichen Umfang reserviert. Diese Reservierung bleibt bis zur vollständigen Bestätigung der jeweiligen Zahlung bestehen, einschließlich der Zeit, die für die Einhaltung der in Ziffer 7.13 vorgesehenen Bedenkzeit erforderlich ist; währenddessen stehen die reservierten Mittel für keinerlei andere Handlungen oder Auszahlungen des Nutzers zur Verfügung. Diese Reservierung gilt als Gewährung des Darlehens im Sinne des Darlehensvertrags, und mit dem Zeitpunkt der Reservierung tritt der Darlehensvertrag in Kraft. Nach Bestätigung und Ablauf der Bedenkzeit werden die Mittel, sofern die Zahlung abgelehnt oder aufgehoben wird, wieder zur freien Verfügung des Nutzers gestellt und im Nutzerkonto ausgewiesen.

9.10. Digilo ist berechtigt, jede Transaktion zu widerrufen, die Digilo und/oder ein Dritter irrtümlich ohne vorherige Vereinbarung mit dem Nutzer vorgenommen hat. Soweit möglich, informiert Digilo den Nutzer über solche Transaktionen

10. LEMONWAY-KONTO: EIN- UND AUSZAHLUNGEN VON GELDMITTELN

10.1. Zur Durchführung von Transaktionen auf der Plattform überweist der Nutzer Geldmittel von seinem Bankkonto auf das Lemonway-Konto (Einzahlung). Für die Verarbeitung dieser Transaktion wird keine Provision erhoben.

Wichtiger Hinweis: Geldmittel dürfen auf das Lemonway-Konto ausschließlich von einem Bankkonto überwiesen werden, das auf den Namen des Nutzers (nicht einer dritten Person, einschließlich eines Vertreters) bei einem lizenzierten Kreditinstitut oder Zahlungsinstitut eröffnet ist, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und/oder des Europäischen Wirtschaftsraums registriert ist und tätig ist. Im Zahlungsauftrag ist die für den jeweiligen Nutzer generierte individuelle Referenznummer anzugeben (entsprechende Informationen sind auf der Plattform verfügbar).

10.2. Entspricht eine Zahlung nicht den in Ziffer 10.1 festgelegten Bedingungen, können Digilo und/oder Lemonway die Bestätigung der Überweisung verweigern, bis die individuelle Referenznummer des jeweiligen Nutzers angegeben wurde, die erhaltenen Geldmittel an den Absender der fehlerhaften Überweisung zurücküberweisen und von dem Nutzer, zu dessen Gunsten die Zahlung erfolgt ist, Kosten in Höhe der mit der Rücküberweisung verbundenen Aufwendungen einbehalten, um die Digilo entstandenen Verluste auszugleichen. Darüber hinaus ist Digilo berechtigt, einen von Lemonway gemäß dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Digilo und/oder den Nutzer verhängten Vertragsstrafenbetrag vom Nutzer einzubehalten. Die in diesem Absatz genannten Einbehalte erfolgen automatisch oder manuell durch Abzug von den auf dem Lemonway-Konto des Nutzers vorhandenen Geldmitteln. Reichen die auf dem Lemonway-Konto des Nutzers vorhandenen Mittel zur Erfüllung dieser finanziellen Verpflichtungen nicht aus, ist Digilo berechtigt, den Nutzer zu einer gesonderten Erstattung dieser Kosten aufzufordern.

10.3. Die auf dem Lemonway-Konto des Nutzers befindlichen Geldmittel dürfen von Digilo ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden. Auf die auf dem Lemonway-Konto gehaltenen Geldmittel werden keine Zinsen gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10.4. Mit der Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Einzahlung von Geldmitteln auf das Lemonway-Konto erkennt der Nutzer an, dass er die mit der Verwahrung dieser Geldmittel verbundenen Risiken trägt. Soweit gesetzlich zulässig, macht der Nutzer gegenüber Digilo keine Ansprüche geltend für Verluste oder für die vorübergehende oder dauerhafte Unmöglichkeit, über die auf dem Lemonway-Konto gehaltenen Geldmittel zu verfügen, sofern diese Verluste oder Einschränkungen der Verfügungsmöglichkeit auf einen der nachstehend genannten Umstände zurückzuführen sind:

10.4.1. Insolvenz, Konkurs, Liquidation, Zwangsverwaltung oder vergleichbare Verfahren nach dem jeweils anwendbaren Recht des Kreditinstituts und/oder Zahlungsinstituts, bei dem das Zahlungskonto geführt wird;

10.4.2. Anwendung oder Durchsetzung von Verträgen zwischen Digilo und dem jeweiligen Kreditinstitut und/oder Zahlungsinstitut, bei dem das Zahlungskonto geführt wird;

10.4.3. behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder Entscheidungen von Exekutiv-, Gesetzgebungs- oder Justizorganen, die die Rechte des Nutzers an den auf dem Zahlungskonto gehaltenen Geldmitteln beeinträchtigen können.

10.5. Die Überweisung illegal erlangter Geldmittel auf das Lemonway-Konto ist untersagt. Bei Verdacht auf verdächtige Transaktionen informiert Digilo die zuständigen Behörden. Dies kann zur Sperrung und Beschlagnahme sämtlicher Geldmittel sowie zur Schließung des Nutzerkontos und/oder des Lemonway-Kontos führen.

10.6. Bei der Auszahlung von Geldmitteln vom Lemonway-Konto des Nutzers kann automatisch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 EUR (ein Euro) vom Auszahlungsbetrag einbehalten werden.

11. SICHERHEITENVERWALTER

11.1. Sämtliche Sicherheiten, die zur Sicherung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers bestellt werden, werden zugunsten des von Digilo hierfür bestimmten Sicherheitenagenten begründet, der in diesem Zusammenhang im Interesse der Investoren handelt. Die Einbindung des Sicherheitenagenten dient der Erleichterung der Durchsetzung und Befriedigung der sich aus den Darlehensdokumenten ergebenden Ansprüche. Der Sicherheitenagent ist nicht berechtigt, seine Aufgaben oder Befugnisse auf Dritte zu übertragen; diese dürfen ausschließlich vom Sicherheitenagenten selbst oder von Digilo wahrgenommen werden.

11.2. Der Sicherheitenagent ist verpflichtet, in allen Aspekten seiner Tätigkeit gemäß den von Digilo erteilten Weisungen zu handeln. Sämtliche Handlungen und Entscheidungen des Sicherheitenagenten haben auf diesen Weisungen zu beruhen und sind entsprechend den Vorgaben von Digilo umzusetzen. Digilo erteilt Weisungen im eigenen Namen oder im Namen der Investoren auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Darlehensbedingungen und der Darlehensdokumente.

11.3. Im Verhältnis zu Digilo, den Investoren, dem Darlehensnehmer oder sonstigen Personen hat der Sicherheitenagent die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Darlehensbedingungen, den Darlehensdokumenten sowie aus weiteren abgeschlossenen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten. Bei der Ausübung dieser Rechte und Pflichten handelt der Sicherheitenagent im eigenen Namen, jedoch im Interesse Dritter – nämlich der Investoren, die die Darlehensverträge abgeschlossen haben. Entsprechend wird in öffentlichen Registern in Bezug auf die Sicherheiten ausschließlich der Sicherheitenagent als Sicherungsnehmer eingetragen; Angaben zu den Investoren, deren Forderungen durch die jeweilige Sicherheit besichert sind, werden nicht eingetragen.

11.4. Ein Wechsel des Darlehensinhabers berührt die Rechte und Pflichten des Sicherheitenagenten nicht.

11.5. Erzielt der Sicherheitenagent im Rahmen der Forderungsdurchsetzung, der Erfüllung von Ansprüchen oder der Verwertung von Sicherheiten zugunsten der Investoren und/oder Digilo Erlöse, so werden diese nach Abzug sämtlicher damit zusammenhängender Kosten und Provisionsgebühren an Digilo überwiesen. Digilo leitet diese Mittel anschließend anteilig entsprechend dem Umfang der von den jeweiligen Investoren gewährten Darlehen an deren Lemonway-Konten weiter. Reichen die erzielten Mittel nicht zur vollständigen Befriedigung aller Ansprüche aus, erfolgen die Auszahlungen an die Investoren anteilig im Verhältnis ihrer jeweiligen Forderungen zur gesamten Finanzierung.

11.6. Jeder einzelne Fall von Maßnahmen zur Durchsetzung von Forderungen unterliegt einer objektiven Prüfung durch Digilo und den Sicherheitenagenten, die auf deren Berufserfahrung und Fachkompetenz beruht. Durch dieses Vorgehen, das den geltenden Rechtsvorschriften sowie den hohen fachlichen Standards der Branche entspricht, wird der Schutz der Interessen sämtlicher Nutzer – sowohl der Darlehensnehmer als auch der Investoren – gewährleistet. Die Fairness und Effizienz des Forderungsmanagements werden dabei durch die Heranziehung aktueller und verlässlicher Daten sichergestellt.

12. VERWALTUNG DER VERPFLICHTUNGEN AUS DARLEHENSVERTRÄGEN, EINSCHLIESSLICH DER RECHTE VON DIGILO UND/ODER DES SICHERHEITENAGENTEN IM FALLE DER NICHTERFÜLLUN

12.1. Digilo ist für die Vorbereitung und Aufbewahrung der Darlehensverträge sowie der damit zusammenhängenden Dokumentation einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Darlehensdokumente verantwortlich.

12.2. Digilo veröffentlicht auf der Plattform zusammen mit dem Angebot einen vorläufigen Zahlungsplan, der die Rückzahlungsgrundsätze, die Art des Zahlungsplans sowie vorläufige Zahlungstermine enthält. Diese Termine können abhängig von der Geschwindigkeit der Einwerbung des Zielsummes sowie von weiteren Umständen angepasst werden. Der endgültige Zahlungsplan, der für den Darlehensnehmer verbindlich ist, steht den Investoren nach vollständiger Einwerbung des Zielsummes zur Verfügung und ist auf der Plattform zugänglich, solange die sich aus den Darlehensdokumenten ergebenden Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt sind.

12.3. Der Darlehensnehmer erfüllt die sich aus den Darlehensdokumenten ergebenden Verpflichtungen gemäß dem in den Darlehensdokumenten festgelegten Zahlungsplan. Der Darlehensnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Zahlungen gemäß dem Zahlungsplan erforderlichen Mittel am im Zahlungsplan angegebenen Tag frei verfügbar auf seinem Lemonway-Konto vorhanden sind. Digilo überweist diese Mittel an diesem Tag automatisch oder manuell vom Lemonway-Konto des Darlehensnehmers. Sind die Mittel am im Zahlungsplan angegebenen Tag nicht verfügbar, wird dem Darlehensnehmer eine Nachfrist von fünf (5) Kalendertagen („Grace Period“) eingeräumt, innerhalb derer er die erforderlichen Mittel bereitzustellen hat. Sind die Mittel auch nach Ablauf der Nachfrist nicht verfügbar, ist Digilo berechtigt, die entsprechenden Zahlungen vom Konto des Darlehensnehmers gemäß den Darlehensdokumenten vorzunehmen und die im Vertrag vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Diese Mittel werden unter den beteiligten Parteien – den Investoren sowie weiteren in den Darlehensdokumenten vorgesehenen Empfängern – anteilig entsprechend ihrer Beteiligung und gemäß den in den Darlehensdokumenten festgelegten Bedingungen verteilt. Sämtliche Überweisungen erfolgen über das Lemonway-Kontosystem der Plattform, wodurch die Sicherheit und Transparenz der Finanztransaktionen gewährleistet wird; die Nutzer erklären sich damit einverstanden und bevollmächtigen Digilo, die in diesem Absatz vorgesehenen Abbuchungen von ihren Lemonway-Konten vorzunehmen.

12.4. Digilo stellt die unverzügliche Unterrichtung der Investoren über wesentliche Änderungen der Darlehensdokumente oder des Erfüllungsstatus sicher, indem entsprechende Aktualisierungen auf der Plattform veröffentlicht werden. Darüber hinaus können Investoren detaillierte Informationen zu Änderungen über jeden Kommunikationskanal von Digilo anfordern, sofern diese Informationen nicht auf der Plattform bereitgestellt sind.

12.5. Jeder einzelne Fall von Maßnahmen zur Durchsetzung von Forderungen (Schulden) unterliegt einer erfahtunrgsbasierten fachlichen Beurteilung durch Digilo, wobei im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Darlehensnehmer in einer den besten Interessen von Digilo und der beteiligten Parteien dienenden Weise sowie im Einklang mit den von Digilo entwickelten Grundsätzen und Verfahren vorgegangen wird.

12.6. Erfüllt der Darlehensnehmer die sich aus den Darlehensdokumenten, den Darlehensbedingungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen verbundenen Dokumenten ergebenden Verpflichtungen nicht fristgerecht oder entstehen Gründe für eine außerordentliche Beendigung des Darlehensvertrags, sind Digilo und/oder der Sicherheitenagent berechtigt, auf Kosten des Darlehensnehmers alle Handlungen oder Maßnahmen vorzunehmen, die sie im Namen der Investoren und/oder in eigenem Namen als erforderlich erachten. Solche Maßnahmen können unter anderem die Durchsetzung von Verpflichtungen, die einseitige Beendigung des Darlehensvertrags oder die Inanspruchnahme sonstiger Rechtsbehelfe umfassen. Die Investoren bevollmächtigen hiermit Digilo und/oder den Sicherheitenagenten, gemäß den in den Darlehensdokumenten festgelegten Rechten oder Pflichten zu handeln, sofern festgestellt wird, dass der Darlehensnehmer gegen die in diesen Dokumenten festgelegten Bestimmungen verstoßen hat.

12.7. Digilo und/oder der Sicherheitenagent sind befugt, im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus den Darlehensdokumenten oder sonstigen verbundenen Dokumenten folgende Handlungen vorzunehmen, wobei sie verpflichtet sind, vorrangig im Interesse der Investoren zu handeln:

12.7.1. Durchführung der erforderlichen Vorprüfung der finanziellen und rechtlichen Situation des Darlehensnehmers vor Einleitung jeglicher Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich der Einholung von Informationen über den Darlehensnehmer von Dritten;

12.7.2. Versendung von Zahlungserinnerungen, Saldenmitteilungen und Warnungen, einschließlich Hinweisen auf die zwangsweise Durchsetzung von Verpflichtungen, vorgerichtlichen Mahnungen und dergleichen;

12.7.3. Weitergabe von Informationen über den Darlehensnehmer an Dritte (z. B. Anbieter von Forderungseinziehungsdienstleistungen) gemäß der Datenschutzrichtlinie;

12.7.4. Einleitung und Durchführung gerichtlicher, schiedsgerichtlicher oder außergerichtlicher Forderungseinziehungsverfahren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich sämtlicher in diesen Rechtsvorschriften vorgesehener Insolvenzverfahren, sowie Vertretung der Investoren in diesen Verfahren in deren Namen;

12.7.5. Vertretung der Interessen der Nutzer vor sämtlichen Institutionen und in Beziehungen zu Dritten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Darlehensdokumente;

12.7.6. Beschränkung des Zugangs des Darlehensnehmers zu den Dienstleistungen auf der Plattform;

12.7.7. Einseitige Beendigung (Aufhebung) der Darlehensverträge in den in den Darlehensdokumenten und den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Fällen und nach dem dort festgelegten Verfahren;

12.7.8. Organisation der Verwertung der Sicherheiten im Interesse der Investoren gemäß den Darlehensdokumenten, den Darlehensbedingungen und den geltenden Rechtsvorschriften;

12.7.9. Anforderung sämtlicher sicherheitsbezogener Dokumente sowie weiterer mit der Sicherheit zusammenhängender Hilfsmittel vom Darlehensnehmer;

12.7.10. Information von Kreditauskunfteien über die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Darlehensnehmer (Forderungsinformationen), die in deren Datenbanken aufgenommen werden;

12.7.11. Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Art und Weise der Verpflichtungserfüllung zur Anpassung an veränderte wirtschaftliche Bedingungen oder rechtliche Anforderungen, einschließlich des Verzichts auf die Geltendmachung von Verzugszinsen und/oder Vertragsstrafen sowie des Abschlusses von Vereinbarungen mit dem Darlehensnehmer, etwa zur Restrukturierung von Verpflichtungen, zur Verlängerung von Rückzahlungsfristen oder zu sonstigen geeigneten Maßnahmen, sofern Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch die Rückzahlung der Darlehen und Zinsen an die Investoren gesichert werden kann;

12.7.12. Veräußerung der Forderungen gegen den Darlehensnehmer an Dritte gemäß den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich im Namen der Investoren, sofern Digilo der Ansicht ist, dass ein solches Vorgehen im Interesse der Investoren liegt; in diesem Fall sind Digilo und/oder der Sicherheitenagent verpflichtet, alle beteiligten Parteien über die Abtretung der Forderungen zu informieren.

12.8. Mit der Registrierung auf der Plattform erklärt sich jeder Nutzer damit einverstanden und bevollmächtigt Digilo und/oder den Sicherheitenagenten, ihn zu vertreten und sämtliche in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen nach eigenem Ermessen und auf Grundlage ihrer professionellen Beurteilung vorzunehmen. Diese Vollmacht umfasst auch das Recht zur Unterbevollmächtigung, d. h. das Recht, falls erforderlich, zur Durchführung dieser Handlungen Dritte einzuschalten.

12.9. Digilo stellt einen effektiven Informationsaustausch über die Erfüllung der Verpflichtungen sicher und informiert die Investoren spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kenntnis eines Verstoßes über Zahlungsrückstände. Besteht die Gefahr weiterer Verluste, erfolgt die Information unverzüglich.

12.10. Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter sind berechtigt, im Falle der Nichterfüllung:

12.10.1. die vollständige Erstattung der Kosten in eigenem Namen zu verlangen, die bei der Durchführung der in diesem Abschnitt beschriebenen Handlungen entstanden sind;

12.10.2. sämtliche Vertragsstrafen, Verzugszinsen, Gebühren und sonstigen Kosten zu verlangen und einzubehalten, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Verpflichtungen durch den Darlehensnehmer sowie mit den durchgeführten Durchsetzungsmaßnahmen stehen; diese einbehaltenen Beträge dienen der Deckung der im Namen der Investoren entstandenen Kosten der Forderungsdurchsetzung.

12.11. Ist gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Durchsetzung von in den Darlehensunterlagen begründeten Forderungen erforderlich, tritt der Investor seine Forderungen an den Sicherheitenagenten oder direkt an Digilo ab, sofern Digilo die Funktionen des Sicherheitenagenten übernommen hat. Digilo informiert die Investoren und den Darlehensnehmer über die Abtretung, indem eine schriftliche Mitteilung an die jeweils angegebene E-Mail-Adresse versandt wird; mit dem Versand dieser Mitteilung gelten sämtliche aus den betreffenden Darlehensunterlagen resultierenden Forderungen des Investors automatisch als an die in der Mitteilung benannte Person – den Sicherheitenagenten oder Digilo – übertragen. Gemäß Ziffer 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilkt Abtretung ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Abtretungsmitteilung als wirksam. Die Abtretung berechtigt Digilo oder den Sicherheitenagenten, die Stellung des Gläubigers einzunehmen und sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Forderungsdurchsetzung, einschließlich des Verkaufs von Forderungen, vorzunehmen. Der Investor, dessen Forderungen abgetreten wurden, hat gegen den Sicherheitenagenten oder Digilo lediglich Ansprüche in Höhe des im Durchsetzungsverfahren tatsächlich erlangten Betrags; dieser Betrag wird gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Darlehensbedingungen festgelegten Reihenfolge verteilt.

12.12. In Bezug auf die abgetretenen Forderungen handeln Digilo und/oder der Sicherheitenagent auch nach der Abtretung weiterhin im Interesse der Investoren. Die aus der Durchsetzung oder Erfüllung dieser Forderungen erhaltenen Mittel werden nach Abzug der mit der Durchsetzung verbundenen Kosten und Provisionen und gemäß der in den Darlehensbedingungen festgelegten Zahlungsreihenfolge auf die jeweiligen Konten der Investoren überwiesen. Der Sicherheitenagent oder Digilo übernimmt keine in den Darlehensdokumenten begründeten Verpflichtungen des Darlehensnehmers.

12.13. Zur Sicherstellung des bestmöglichen Ergebnisses für die Investoren und zur Gewährleistung einer effizienten und fairen Nutzung der Sicherheiten bewertet Digilo systematisch den Wert der Sicherheiten und entscheidet über die geeignetste Art der zwangsweisen Durchsetzung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers im Interesse der Investoren, wobei eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen gewählt werden können:

12.13.1. Veräußerung der Sicherheiten im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung;

12.13.2. Veräußerung der Sicherheiten auf dem freien Markt, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Vollstreckungsverfahren;

12.13.3. Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Darlehensnehmer;

12.13.4. Verwertung der aus den Darlehensdokumenten resultierenden Forderungen am Markt;

12.13.5. Geltendmachung von Ansprüchen aus persönlichen Bürgschaften oder sonstigen Garantien, die zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Darlehensdokumenten gestellt wurden.

12.14. Bei der zwangsweisen Verwertung der Sicherheiten handelt der Sicherheitenagent gemäß den von Digilo entwickelten Verfahren zur Forderungsdurchsetzung und Sicherheitenverwertung und stellt deren Kohärenz und Effizienz sicher.

12.15. Digilo überwacht in Vertretung der Interessen der Investoren regelmäßig den Zustand der Sicherheiten sowie die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers. Digilo ist ferner berechtigt, vom Darlehensnehmer – und dieser ist verpflichtet, diese bereitzustellen – regelmäßige Finanzberichte und Nachweise über die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Darlehensbedingungen und der Darlehensdokumente durch den Darlehensnehmer und den Sicherheitenbesteller (sofern dieser nicht mit dem Darlehensnehmer identisch ist) zu verlangen. Dies umfasst auch Mitteilungen über etwaige Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Verpflichtungen sowie sonstige für die Gewährleistung einer wirksamen Sicherheitenverwaltung und zum Schutze der berechtigten Interessen von Investoren erforderlichen wesentlichen Informationen.

13. INDIVIDUELLE VERWALTUNG DES DARLEHENSPORTFOLIOS (AUTO-INVEST)

13.1. Digilo bietet Investoren einen Zusatzdienst an – die individuelle Verwaltung des Darlehensportfolios (nachfolgend „Auto-Invest“) –, bei dem es sich um einen automatisierten Mechanismus der Investitionsverwaltung handelt, der es der Gesellschaft ermöglicht, die Mittel des Investors in auf der Plattform veröffentlichten Projekten unter Beachtung der vom Investor festgelegten Parameter und Risikokennzahlen zu investieren. Der Auto-Invest-Dienst wird gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 sowie den damit zusammenhängenden Bestimmungen erbracht.

13.2. Durch die Nutzung der Auto-Invest-Funktionalität erteilt der Investor Digilo eine Bevollmächtigung, die auf dem Lemonway-Konto des Investors vorhandenen Mittel automatisch Projekten zuzuweisen und darin zu investieren, und zwar gemäß den vom Investor festgelegten Parametern, ohne dass der Investor für jedes einzelne Projekt gesondert eine Investitionsentscheidung treffen muss. Diese Bevollmächtigung gilt als diskretionäre Bevollmächtigung im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503. Digilo trifft bei der Erbringung des Auto-Invest-Dienstes alle erforderlichen Maßnahmen, um dem Investor unter Beachtung der vom Investor vorgegebenen Parameter sowie der anwendbaren Rechtsvorschriften das bestmögliche Ergebnis zu gewährleisten.

13.3. Im Rahmen von Auto-Invest ermöglichen automatisierte Prozesse auf der Plattform den Investoren eine effektive Diversifikation ihres Investitionsportfolios, wodurch die Notwendigkeit der manuellen Auswahl jedes einzelnen Projekts entfällt. Dieser Dienst ermöglicht den Investoren eine automatisierte und effiziente Verwaltung ihrer Investitionen entsprechend ihren individuellen Präferenzen sowie ihrer Risikotoleranz und bietet Flexibilität, Kontrolle sowie Zeiteffizienz. Digilo stellt sicher, dass die Funktionsweise von Auto-Invest objektiv und diskriminierungsfrei erfolgt und keinem Investor ein unberechtigter Vorteil eingeräumtwird, auch nicht in Fällen, in denen das für ein bestimmtes Projekt verfügbare Finanzierungsvolumen begrenzt ist.

13.4. Das Auto-Invest-System basiert auf zwei automatisierten Investitionsplänen:

13.4.1. Set & Forget: Der Investor richtet sein Investitionsprofil ein, das automatisch einen festgelegten Betrag in jedes neue, auf der Plattform genehmigte Projekt investiert, sofern auf dem Lemonway-Konto des Investors ausreichende Mittel vorhanden sind. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 150,00 EUR. Der Prozess erfolgt vollständig automatisiert, ohne dass ein Eingreifen des Investors bei jeder einzelnen Investitionsentscheidung erforderlich ist, und ermöglicht so einen einfachen und effizienten Portfolioaufbau.

13.4.2. Select & Maximize: Der Investor legt detailliertere Parameter fest, darunter das Beleihungsauslaufverhältnis (Loan-to-Value, LTV), die Bandbreite der Zinssätze, die Bandbreite der Darlehenslaufzeiten, die geografische Lage sowie die Art der Sicherheit. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 300,00 EUR. Der Investor kann mehrere Strategien definieren und diesen jeweils eine Bezeichnung zuweisen. Das System passt sich automatisch an und investiert die Mittel in mehrere Projekte, die den festgelegten Parametern entsprechen, wodurch eine Diversifikation gefördert und eine maximale Rendite angestrebt wird.

13.5. Aktivizējot Auto-Invest funkciju, Ieguldītājs Digilo piešķir pilnvarojumu rīkoties Ieguldītāja vārdā, nosakot vismaz divus no šādiem kritērijiem, kuriem jāatbilst katram portfelī iekļautajam aizdevumam:

13.5.1. den Mindest- und Höchstzinssatz;

13.5.2. die Mindest- und Höchstlaufzeit des Darlehens;

13.5.3. die Bandbreite oder Verteilung der Risikokategorien;

13.5.4. die angestrebte jährliche Rendite (falls zutreffend).

13.6. Zusätzlich zu den in Ziffer 13.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Parametern kann der Investor weitere Parameter festlegen, darunter die geografische Lage, die Art der Darlehenssicherheit sowie den maximalen Investitionsbetrag pro Projekt.

13.7. Der Investor ist berechtigt, die Auto-Invest-Einstellungen in seinem Nutzerprofil jederzeit zu überprüfen, zu ändern oder zu deaktivieren. Änderungen werden im nächsten automatisierten Investitionszyklus wirksam.

13.8. Technische Umsetzung:

13.8.1. Automatisierte Investitionen:: Die Plattform verwendet einen Algorithmus, der Projekte, die den zuvor vom Investor definierten Kriterien entsprechen, automatisch identifiziert und auswählt. Der Algorithmus stellt sicher, dass Investitionen konsistent und ohne subjektiven menschlichen Einfluss vorgenommen werden.

13.8.2. Konfiguration der Parameter: Der Investor kann seine Investitionsparameter konfigurieren, einschließlich des maximalen Betrags pro Projekt, des gewünschten Zinssatzes, der Darlehenslaufzeit sowie weiterer auf der Plattform verfügbarer Einstellungen.

13.8.3. Risikomanagement und interne Prozesse: Digilo implementiert und unterhält geeignete Systeme, Datenmodelle sowie Verfahren des Risikomanagements, um den sicheren Betrieb des Auto-Invest-Dienstes zu gewährleisten. Digilo führt Kreditrisikobewertungen sowohl auf Ebene einzelner Projekte als auch auf Ebene des Gesamtportfolios durch und bewertet die Kreditwürdigkeit der Projektinhaber sowie die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Die Gesellschaft dokumentiert die Bevollmächtigung sowie jedes einzelne Darlehen in einem gesonderten Portfolio und bewahrt diese Daten mindestens drei (3) Jahre nach Ablauf des jeweiligen Darlehensvertrags auf.

13.9. Hat Digilo eine Bewertung des jeweiligen Darlehens vorgenommen, werden dem Investor Informationen über die letzte Bewertung, das Datum der Bewertung, deren Begründung sowie eine Beschreibung der tatsächlichen Rendite unter Berücksichtigung von Gebühren und Ausfallquoten zur Verfügung gestellt.

13.10. Kann ein bestimmtes Projekt, in das gemäß der vom Investor gewählten Auto-Invest-Strategie investiert werden soll, die Nachfrage nicht vollständig decken, führt der Algorithmus der Plattform die Investitionen in chronologischer Reihenfolge anhand des Aktivierungsdatums und der Uhrzeit der Auto-Invest-Strategie aus; Investoren, die ihre Auto-Invest-Strategie früher aktiviert haben, erhalten Vorrang bei der Investition. Dieses Verfahren gewährleistet einen automatisierten, objektiven und gleichberechtigten Ansatz für alle Investoren, wenn das verfügbare Finanzierungsvolumen eines Projekts begrenzt ist.

13.11. Jede vom Investor eingerichtete Auto-Invest-Strategie kann in ein bestimmtes Projekt nur einmal investieren. Wiederholte Investitionen in dasselbe Projekt im Rahmen derselben Auto-Invest-Strategie erfolgen nicht.

13.12. Die in Ziffer 7.12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene vier-tägige Bedenkzeit findet auf Darlehensverträge, die unter Nutzung der Auto-Invest-Funktionalität oder deren Einstellungen abgeschlossen werden, keine Anwendung. In solchen Fällen gilt der Darlehensvertrag automatisch als abgeschlossen, entsprechend den vom Investor bestätigten Parametern und der erteilten Bevollmächtigung.

13.13. Digilo behält sich das Recht vor, den Auto-Invest-Dienst jederzeit nach eigenem Ermessen auszusetzen, dessen Nutzung einzuschränken oder einzelne Auto-Invest-Funktionen oder -Einstellungen zu beschränken oder zu deaktivieren, sofern dies aus Gründen der Sicherheit der Plattform, der Systemwartung, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder interner Richtlinien von Digilo erforderlich ist.

13.14. Den Investoren stehen auf der Plattform Berichts- und Analyseinstrumente zur Verfügung, die eine Echtzeit-Überwachung ihrer Investitionen ermöglichen. Die verfügbaren Informationen umfassen mindestens: eine Liste der im Portfolio enthaltenen Darlehen; den gewichteten durchschnittlichen jährlichen Zinssatz; die Verteilung der Darlehen nach Risikokategorien; Angaben zu Zinssätzen, Laufzeiten, Rückzahlungsplänen und Erfüllungsstatus; Informationen über Sicherheiten und/oder Garantien; Angaben zu Fällen innerhalb der letzten fünf (5) Jahre, in denen Projektinhaber ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind; sowie Informationen über sämtliche mit den Darlehen verbundenen Gebühren. Diese Informationen sind im Nutzerprofil des Investors auf der Plattform verfügbar. Wünscht der Investor detailliertere Informationen, als sie über die Berichtswerkzeuge der Plattform bereitgestellt werden, stellt Digilo diese dem Investor auf Anfrage elektronisch zur Verfügung, gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503.

13.15. Der Investor trägt die volle Verantwortung für die Folgen der von ihm bestätigten Auto-Invest-Strategien und der im Rahmen dieser Strategien vorgenommenen Investitionen. Der Investor erkennt an und stimmt zu, dass sämtliche Transaktionen, die unter Nutzung der Auto-Invest-Funktionalität durchgeführt werden, als vom Investor genehmigt gelten, und dass die Gesellschaft keine Haftung für Verluste übernimmt, die sich aus den vom Investor festgelegten Parametern oder Strategien ergeben. Digilo handelt im Namen des Investors entsprechend den vom Investor bestimmten Parametern und übernimmt keine Verantwortung für die finanziellen Ergebnisse einzelner Projekte, die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Projektinhaber oder die tatsächliche Höhe der Rendite. Der Investor erkennt an, dass Investitionen in Projekte mit Risiken verbunden sind, einschließlich der Möglichkeit des teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Kapitals, und dass frühere Ergebnisse keine Garantie für zukünftige Erträge darstellen. Die Gesellschaft stellt sicher, dass der Auto-Invest-Dienst transparent, gleichbehandelt und in Übereinstimmung mit sämtlichen anwendbaren Rechtsvorschriften erbracht wird.

14. KOMMUNIKATION MIT DIGILO: MITTEILUNGEN, BESCHWERDEN UND STREITBEILEGUNG

14.1. Alle rechtlich verbindlichen Mitteilungen zwischen Digilo / dem Sicherheitenagenten und dem Nutzer erfolgen schriftlich unter Verwendung der vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse oder über den offiziellen Kommunikationskanal der Plattform (Plattformmitteilungen). Digilo und der Sicherheitenagent sind berechtigt, Mitteilungen an die rechtliche oder deklarierte Adresse des Nutzers zu versenden sowie andere gesetzlich zulässige Kommunikationsmittel zu verwenden. Mitteilungen werden unter Verwendung der Kontaktdaten versandt, die der Nutzer bei der Registrierung auf der Plattform angegeben oder nach der Registrierung aktualisiert hat, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen erforderlich ist.

14.2. Mitteilungen, die dem Nutzer über die Plattform übermittelt oder an die vom Nutzer auf der Plattform angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten als 24 (vierundzwanzig) Stunden nach deren Absendung als zugegangen.

14.3. Digilo ist berechtigt, Telefongespräche mit dem Nutzer aufzuzeichnen, soweit diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, der Erbringung der Dienstleistungen sowie der Sicherstellung der Erfüllung der sich aus den Darlehensdokumenten ergebenden Verpflichtungen geführt werden, wobei der jeweilige Nutzer vorab über die Aufzeichnung zu informieren ist. Digilo ist berechtigt, diese Aufzeichnungen als Beweismittel im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden und/oder in Gerichtsverfahren zu verwenden.

14.4. Nutzer haben gemäß dem auf der Plattform veröffentlichten Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden in Bezug auf die von Digilo erbrachten Dienstleistungen ein Beschwerderecht. Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, eine Beschwerde bei der für die Tätigkeit von Digilo zuständigen Aufsichtsbehörde [lettischen Zentralbank] einzureichen – Latvijas Banka, Adresse: K. Valdemāra iela 2A, Rīga, LV-1050, Website: www.bank.lv.

14.5. Sofern Digilo und der Nutzer keine alternative Streitbeilegungsverfahren vereinbart haben, sind für sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen und nicht durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt werden können, die Gerichte der Republik Lettland zuständig und es findet auf sie das Recht der Republik Lettland Anwendung, wobei der Gerichtsstand nach dem Sitz von Digilo richtet.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1. Wird eine Entscheidung über die Liquidation von Digilo aufgrund von Insolvenz, Konkurs oder aus einem anderen in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Grund getroffen, erfolgt dieser Prozess gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Lettland unter Gewährleistung vollständiger Transparenz; die Nutzer werden über alle wesentlichen Maßnahmen und Entscheidungen informiert. Die Rechte und Pflichten von Digilo können während dieses Prozesses veräußert oder übernommen werden, um die Kontinuität der Vertragserfüllung sicherzustellen. Derartige Änderungen erfolgen gemäß den gesetzlich vorgesehenen Verfahren und werden ordnungsgemäß dokumentiert. Die finanziellen Mittel der Nutzer, die auf getrennten Konten gehalten werden, sind von den finanziellen Vermögenswerten von Digilo getrennt und werden durch den Liquidationsprozess nicht beeinträchtigt. Die von Digilo im Interesse der Nutzer verwalteten Sicherheiten werden weiterhin gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Verfahren sowie den bestehenden Verträgen (Darlehensdokumenten) verwaltet, um die Erfüllung der Verpflichtungen der Nutzer sicherzustellen.

15.2. Wird eine Entscheidung über die Liquidation von Digilo aufgrund von Insolvenz, Konkurs oder aus einem anderen in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Grund getroffen, erfolgt dieser Prozess gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Lettland unter Gewährleistung vollständiger Transparenz; die Nutzer werden über alle wesentlichen Maßnahmen und Entscheidungen informiert. Die Rechte und Pflichten von Digilo können während dieses Prozesses veräußert oder übernommen werden, um die Kontinuität der Vertragserfüllung sicherzustellen. Derartige Änderungen erfolgen gemäß den gesetzlich vorgesehenen Verfahren und werden ordnungsgemäß dokumentiert. Die finanziellen Mittel der Nutzer, die auf getrennten Konten gehalten werden, sind von den finanziellen Vermögenswerten von Digilo getrennt und werden durch den Liquidationsprozess nicht beeinträchtigt. Die von Digilo im Interesse der Nutzer verwalteten Sicherheiten werden weiterhin gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Verfahren sowie den bestehenden Verträgen (Darlehensdokumenten) verwaltet, um die Erfüllung der Verpflichtungen der Nutzer sicherzustellen.

15.3. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform und deren Inhalten stehen Digilo oder lizenzierten Dritten zu. Nutzer sind berechtigt, die Inhalte der Plattform ausschließlich zu persönlichen, nichtkommerziellen Zwecken zu nutzen. Jegliche Vervielfältigung, Reproduktion, Übertragung oder Verbreitung von Plattforminhalten ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt, es sei denn, dies ist für den persönlichen Gebrauch erforderlich und in dem Umfang, der für die Nutzung der Dienstleistungen angemessen erforderlich ist. Die Nutzung der Plattform begründet keinerlei Rechte oder Lizenzen an geistigen Eigentumsrechten.

15.4. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Plattform und deren Inhalte stehen Digilo oder lizenzierten Dritten zu. Nutzer sind berechtigt, die Inhalte der Plattform ausschließlich für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen. Jegliches Kopieren, Vervielfältigen, Übermitteln oder Verbreiten der Inhalte der Plattform ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt, außer soweit dies für den persönlichen Gebrauch und in dem für die Nutzung der Dienstleistungen angemessen erforderlichen Umfang notwendig ist. Die Nutzung der Plattform begründet keinerlei Rechte oder Lizenzen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte.

15.5. Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dokumente geändert, ergänzt oder anderweitig angepasst werden können. Jede Bezugnahme in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf externe oder interne Dokumente, einschließlich Gesetze, Rechtsvorschriften oder interne Dokumente von Digilo, ist daher als Bezugnahme auf deren jeweils gültige oder – sofern einschlägig – zuletzt geänderte Fassung einschließlich sämtlicher Anhänge, Ergänzungen und Erläuterungen zu verstehen.

15.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.7. Diese AGB wurden ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Digilo kann Übersetzungen dieser AGB (sowie anderer Dokumente oder Informationen) in andere Sprachen bereitstellen und diese auf der Plattform veröffentlichen. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung ist die englische Fassung maßgeblich.

15.8. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Digilo kann Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie anderer Dokumente oder Informationen) in andere Sprachen zur Verfügung stellen und auf der Plattform veröffentlichen. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung ist ausschließlich die englische Fassung maßgeblich.