1.1. Digilo stellt den Nutzern eine Plattform zur Verfügung, die innovative und effektive Finanzierungsmöglichkeiten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Investoren bietet, die ihre Mittel in vielversprechende Projekte investieren möchten. Ziel ist es, den Zugang zu Kapital zu fördern, indem Projekte unterstützt werden, die zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen, und gleichzeitig Investoren attraktive und risikoarme Investitionsmöglichkeiten geboten werden.
1.2. Diese AGB sind darauf ausgelegt, die Einhaltung der Verordnung Nr. 2020/1503 und anderer regulatorischer Rechtsakte sicherzustellen. Sie sind für alle Nutzer verbindlich und sind wesentlich, um Transparenz, Sicherheit und Effizienz bei den von Digilo angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.
1.3. Die AGB regeln die Nutzung der Plattform, einschließlich der Bedingungen für die Erstellung eines Nutzerkontos, der Rechte und Pflichten, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben, der Beziehungen zwischen den Nutzern sowie der Beziehungen zwischen Nutzern und Digilo und dem Sicherheitenverwalter.
Nutzerbestätigungen:
1.4. Der Nutzer hat alle notwendigen Handlungen vorgenommen und besitzt alle erforderlichen Befugnisse und Rechte, um Verträge abzuschließen und die AGB zu erfüllen. Durch die Annahme dieser AGB bestätigt der Nutzer, dass sie volle Handlungsfähigkeit besitzen und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, psychoaktiven, toxischen oder anderen berauschenden Substanzen stehen.
1.5. Durch die Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass sie die AGB gelesen haben, verstehen, ihnen zustimmen und sich verpflichten, die AGB einzuhalten. Eine solche Bestätigung gilt als Unterzeichnung der AGB. Somit wird ein Vertrag gemäß diesen AGB zwischen dem Nutzer, Digilo und dem Sicherheitenverwalter abgeschlossen.
1.6. Die Parteien erkennen elektronische Verträge und Unterschriften als rechtlich gültig und verbindlich an. Die Methoden der elektronischen Unterzeichnung können variieren und umfassen unter anderem qualifizierte elektronische Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierungslösungen (2FA), E-Mail-Authentifizierung mit Einmalcode, das Ankreuzen eines Kontrollkästchens, das Drücken einer Bestätigungsschaltfläche oder andere gleichwertige Methoden, die die Absicht und Annahme des Vertrags durch den Nutzer zum Ausdruck bringen.
1.7. Um die Darlehensvergabe zu erleichtern, stellt Digilo den Nutzern Zahlungsdienste über einen Dritten – Lemonway – zur Verfügung. Daher bestätigt der Nutzer durch die Registrierung auf der Plattform, dass sie die Geschäftsbedingungen von Lemonway für die Eröffnung eines Zahlungskontos (Wallet) und die Erbringung von Zahlungsdiensten gelesen haben und sich damit einverstanden erklären, diese einzuhalten; verfügbar hier:
https://www.lemonway.com/en/terms-and-conditions
Wichtig: Lemonway behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern.1.7.
1.8. Der Nutzer stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten zu, die Digilo gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze verarbeitet. Durch die Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass sie die Digilo-Datenschutzrichtlinie gelesen haben, verstehen und sich damit einverstanden erklären, diese einzuhalten; verfügbar hier: [Link].
1.9. Durch die Unterzeichnung dieser AGB stimmt der Nutzer zu, dass Digilo diese AGB jederzeit aus eigener Initiative ändern oder aktualisieren kann. In solchen Fällen informiert Digilo die Nutzer im Voraus gemäß dem in Ziffer 14 der AGB festgelegten Verfahren. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach solchen Änderungen stellt die Zustimmung des Nutzers zu diesen Änderungen dar.
1.10. Durch die Zustimmung zu diesen AGB verpflichtet sich der Nutzer, nur wahre, vollständige und gültige Informationen bereitzustellen. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für jegliche Schäden, die Digilo oder Dritten entstehen oder entstehen können, aufgrund der Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen.
1.11. Der Nutzer erkennt an, dass die von Digilo erbrachten Dienstleistungen und die über die Plattform getätigten Investitionen weder durch Einlagensicherungssysteme gemäß der Richtlinie Nr. 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gedeckt sind, noch durch Anlegerentschädigungssysteme gemäß der Richtlinie Nr. 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschützt werden. Daher sind Investitionen über die Plattform mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos, die investierten Mittel teilweise oder vollständig zu verlieren. Durch die Zustimmung zu diesen AGB erkennt der Nutzer die mit der Nutzung der über die Plattform bereitgestellten Dienstleistungen verbundenen Risiken an, versteht sie und akzeptiert sie.
1.12. Der Nutzer erteilt Digilo die Erlaubnis, die Inhalte für Marketing- und Informationsverteilungszwecke der Plattform zu verwenden.
1.13. Nutzer verpflichten sich, die Plattform ausschließlich für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie diese AGB einzuhalten (einschließlich des Unterlassens der Nutzung der Plattform für Betrug, Marktmanipulation, Insiderhandel, Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus oder der Proliferation von Waffen oder die Umgehung von Sanktionen). Im Falle von Verstößen behält sich die Plattform das Recht vor, gemäß dem in diesen AGB festgelegten Verfahren, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung, den Zugang einer Person zur Plattform zu beenden oder einzuschränken, ohne dass die Plattform für etwaige Verluste oder Schäden haftet, die dem Nutzer infolge solcher Maßnahmen entstehen können.
1.14. Durch die Registrierung und Nutzung der Plattform erklärt, gewährleistet und verpflichtet sich der Nutzer, dass weder der Nutzer noch mit dem Nutzer verbundene Personen auf nationalen, EU-, UN-, OFAC- oder anderen anwendbaren internationalen Sanktionslisten geführt sind. Darüber hinaus bestätigt der Nutzer, dass alle finanziellen Mittel, die für Zahlungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Plattform verwendet werden, rechtmäßig erlangt wurden und nicht aus kriminellen Aktivitäten stammen oder mit solchen in Verbindung stehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.
Begriffe und Abkürzungen in diesen AGB, die mit einem Großbuchstaben im Singular oder Plural verwendet werden, sind in diesem Abschnitt definiert und gelten im gesamten Dokument, außer wenn der Kontext eine andere Auslegung erfordert:
2.1. AGB – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Digilo-Plattform.
2.2. Verordnung Nr. 2020/1503 – Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937.
2.3. Digilo – CSP Growth Solutions SIA, eingetragen in der Republik Lettland (Registrierungs-Nr. 40203585248, eingetragene Adresse Bukultu Street 11, Riga, Lettland, LV-1005).
2.4. Plattform – eine öffentlich zugängliche webbasierte Website, die von Digilo mit dem Domainnamen www.digilo.co verwaltet wird, über die Digilo Dienstleistungen an Nutzer erbringt.
2.5. Dienstleistungen – von Digilo erbrachte Crowdfunding-Dienstleistungen, insbesondere die Zusammenführung der Finanzierungsinteressen von Investoren und Projekteigentümern auf der Plattform, einschließlich der Erleichterung der Darlehensvergabe sowie damit zusammenhängender Nebenleistungen, für deren Erbringung Digilo gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 2020/1503 von der Bank von Lettland eine Lizenz als Crowdfunding-Dienstleister erteilt wurde.
2.6. Unternehmen – ein Geschäfts- oder wirtschaftliches Tätigkeitsunternehmen unabhängig von seiner Rechtsform, das Dienstleistungen erbringt oder Waren für den Markt produziert und seine Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausrichtet.
2.7. Antrag – ein auf der Plattform eingereichter Darlehensantrag eines Unternehmens oder seines Vertreters im Namen des Unternehmens, ohne Erstellung eines Nutzerkontos.
2.8. Darlehensnehmer – das Unternehmen, dessen Nutzerkonto von Digilo auf der Plattform als Projekteigentümer aktiviert wurde und das beabsichtigt, Finanzierung über die Plattform einzuwerben oder bereits eingeworben hat.
2.9. Investor – jede natürliche oder juristische Person, die auf der Plattform als Investor registriert ist und für die Digilo ein Nutzerkonto aktiviert hat.
2.10. Nutzer – jeder Investor und Darlehensnehmer.
2.11. Projekt – ein Crowdfunding-Projekt, das eine geschäftliche Initiative mit klar definierten Zielen im Zusammenhang mit der Expansion oder Entwicklung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens ist, wobei der Darlehensnehmer die von Digilo erbrachten Dienstleistungen nutzt, um Finanzierung zur Erreichung dieser Ziele einzuwerben. Das Projekt kann beispielsweise die Entwicklung neuer Produktlinien, eine Erhöhung der Produktionskapazität, Marktexpansion oder technologische Verbesserungen umfassen.
2.12. Angebot – ein Aufruf auf der Plattform an Investoren, einen Darlehensvertrag abzuschließen (Angebot), einschließlich wesentlicher Elemente und Bedingungen des Darlehensvertrags wie Projekt, Zielbetrag, Zinsen und Rückzahlungsplan, mit dem Ziel, den Zielbetrag einzuwerben.
2.13. Darlehensvertrag – ein über die Plattform zwischen einem Investor und einem Darlehensnehmer geschlossener Darlehensvertrag, der durch die bedingungslose Annahme des Angebots durch den Investor zustande kommt, wobei ein Darlehen gemäß den Bedingungen des Darlehensvertrags zugeteilt wird.
2.14. Darlehen – die Geldsumme, die ein Investor über die Plattform einem Darlehensnehmer für einen bestimmten Zeitraum und zu bestimmten Bedingungen durch Abschluss eines Darlehensvertrags zur Verfügung stellt.
2.15. Sicherheit – eine vom Darlehensnehmer als Garantie für die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem oder mehreren Darlehensverträgen angebotene Immobiliensicherheit, die zu eingeworbener Finanzierung führt.
2.16. Sicherheitenverwalter – CSP Assets SIA, eingetragen in der Republik Lettland (Registrierungs-Nr. 40203682810, rechtliche Adresse Bukultu Street 11, Riga, Lettland, LV-1005), von Digilo ernannt, um die Sicherheiten zu verwalten, die zur Sicherung der Interessen der Investoren gestellt werden, und die Erfüllung der Verpflichtungen aus Darlehensverträgen zu gewährleisten. Der Sicherheitenverwalter handelt in eigenem Namen, jedoch im Interesse der Investoren, und führt Vorgänge und Transaktionen mit Sicherheiten gemäß den von Digilo erteilten Anweisungen aus.
2.17. Darlehensbedingungen – Digilos Crowdfunding-Darlehensbedingungen, die für jedes Darlehen gelten und einen integralen Bestandteil des Darlehensvertrags bilden; verfügbar hier: [Link].
2.18. Finanzierung – die Gesamtsumme der Darlehen, die zur Finanzierung eines Projekts gewährt werden, entsprechend dem Zielbetrag, den der Darlehensnehmer gemäß den in den Darlehensunterlagen enthaltenen Bedingungen zurückzuzahlen verpflichtet ist, einschließlich der Zahlung von Zinsen, Verwaltungsgebühren und anderer damit verbundener Zahlungen.
2.19. Darlehensunterlagen – alle Dokumente im Zusammenhang mit der dem Darlehensnehmer bereitgestellten Finanzierung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Darlehensverträge, Vereinbarungen zur Sicherung der jeweiligen Sicherheit (z. B. Hypothekenverträge) und andere.
2.20. Lemonway – Lemonway SAS (eine vereinfachte Aktiengesellschaft, eingetragen im Pariser Handels- und Gesellschaftsregister unter dem Rechtsträgercode: 500 486 915, Adresse: 8, rue du Sentier 75002 Paris, Frankreich), zugelassen als Zahlungsinstitut durch die französische Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (ACPR) mit einer CIB-Nummer 16568 RCS.
2.21. Zinsen – die Vergütung, die ein Investor vom Darlehensnehmer für die Nutzung des Darlehens erhält, wie im Darlehensvertrag festgelegt.
2.22. Basisinformationsblatt für Investitionen – ein Dokument, das für jedes Angebot individuell erstellt und gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 2020/1503 ausgearbeitet wird, einschließlich Informationen über den Darlehensnehmer und das Projekt.
2.23. Eignungstest – eine über die Plattform durchgeführte Bewertung, um das Wissen und Verständnis eines Investors zu beurteilen, einschließlich seiner Fähigkeit, potenzielle Verluste durch Simulationen zu tragen. Dieser Prozess ermöglicht Digilo festzustellen, ob seine Dienstleistungen für den Investor geeignet sind. Auf Grundlage der Testergebnisse wird der Investor gemäß Verordnung Nr. 2020/1503 als erfahren oder unerfahren eingestuft.
2.24. Zielbetrag – der im Angebot angegebene Finanzierungsbetrag, den der Darlehensnehmer über die Plattform einwerben möchte, der die notwendige Finanzierung für die Projektumsetzung abdeckt und andere in den Darlehensunterlagen genannte Gebühren umfassen kann, einschließlich Digilos Provisionsgebühr.
2.25. Nutzerkonto – eine persönliche Unterseite oder mehrere Unterseiten, die für den Nutzer auf der Plattform erstellt werden und über die der Nutzer nach Autorisierung durch Digilo Zugang zu den Dienstleistungen erhält. Dazu gehören die Möglichkeit, Darlehen zu vergeben, Darlehensverträge abzuschließen, Transaktionsinformationen einzusehen, Lemonway-Kontostände und andere Plattformaktivitäten zu prüfen sowie zusätzliche Informationen zu erhalten, Support zu erhalten und alle weiteren Funktionen zu nutzen, die je nach Nutzerrolle angeboten werden.
2.26. Angebotsbestätigungsfrist – der Zeitraum, in dem Investoren das Angebot auf der Plattform prüfen und ihre bedingungslose Zustimmung (Annahme) erklären können und dadurch einen Darlehensvertrag abschließen.
2.27. Die Verwendung anderer Begriffe und Abkürzungen entspricht den in der Verordnung Nr. 2020/1503 verwendeten Begriffen.
2.28. Eine Bezugnahme auf eine bestimmte Verordnung ist eine Bezugnahme auf diese in der jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen, Erweiterungen oder Neuverkündungen und umfasst jede untergeordnete Gesetzgebung, die jeweils aufgrund dieser Verordnung in Kraft ist.
2.29. Eine Bezugnahme auf eine Tageszeit ist eine Bezugnahme auf die Osteuropäische Zeit (GMT+2).
2.30. Eine Bezugnahme auf Digilo, den Sicherheitenverwalter, den Investor, den Darlehensnehmer oder eine andere Person schließt deren jeweilige Rechtsnachfolger, zulässige Zessionare und zulässige Übernehmer ein.
2.31. Mangels entgegenstehender Angabe schließen Wörter im Singular den Plural ein und im Plural den Singular.
3.1. Um die Plattform und ihre Dienstleistungen zu nutzen, d. h. Transaktionen über die Plattform durchzuführen, muss man sich auf der Plattform registrieren und ein Lemonway-Zahlungskonto (Wallet) erstellen. Transaktionen auf der Plattform sind erst möglich, nachdem das Lemonway-Zahlungskonto eingerichtet wurde und Digilo das Nutzerkonto nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen aktiviert hat.
3.2. Digilo behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen den Antrag einer Person auf Registrierung auf der Plattform abzulehnen und die Eröffnung eines Nutzerkontos zu verweigern, ohne eine Begründung für ein solches Handeln liefern zu müssen. Digilo behält sich außerdem das Recht vor, zusätzliche Anforderungen für den Registrierungsprozess auf der Plattform festzulegen oder bestehende Anforderungen jederzeit zu ändern.
3.3. Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Einwohner eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums sind, sowie juristische Personen, die in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind, können sich auf der Plattform als Investoren registrieren. Die Person, in deren Namen das Nutzerkonto eröffnet wird, muss außerdem ein auf ihren Namen geführtes Zahlungskonto bei einem lizenzierten Kreditinstitut in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Eine juristische Person muss sicherstellen, dass der Zugang zu ihrem Abwicklungskonto bei dem Kreditinstitut nur ihrem gesetzlichen oder vertraglichen Vertreter zur Verfügung steht.
3.4. Unternehmen, die einen Antrag über die Plattform entweder selbstständig oder über einen Vertreter eingereicht haben, können sich auf der Plattform als Projekteigentümer registrieren. Nachdem Digilo die in Ziffer 6 der AGB genannten Handlungen durchgeführt hat, erhält das Unternehmen an die in seinem Antrag angegebene E-Mail-Adresse einen Hyperlink, der ihm die Registrierung auf der Plattform ermöglicht.
3.5. Gleichzeitig mit der Registrierung auf der Plattform wird automatisch ein Lemonway-Zahlungskonto (Wallet) für den Nutzer erstellt, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist.
3.6. Bei der Registrierung auf der Plattform stellt die Person alle für die Eröffnung des Nutzerkontos erforderlichen Informationen zur Verfügung, einschließlich der Identifizierung der конкретen Person und der verbundenen Personen, wie von Digilo und/oder Lemonway angefordert. Dazu gehört die Eingabe der E-Mail-Adresse und die Erstellung eines Passworts.
3.7. Digilo ist jederzeit und nach eigenem Ermessen berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Nutzers oder verbundener Personen auf private und/oder öffentliche Informationsdatenbanken zuzugreifen, soweit dies zur Durchführung von Prüfungen erforderlich ist.
3.8. Gemäß den zwingenden Anforderungen aus der Verordnung muss jeder Darlehensnehmer, der eine juristische Person ist, während der Gültigkeitsdauer der Darlehensunterlagen einen gültigen Legal Entity Identifier (LEI-Code) aufrechterhalten. Digilo kann Unterstützung bei der Beschaffung des LEI-Codes anbieten; die mit Erwerb und Aufrechterhaltung des Codes verbundenen Kosten sind von den Parteien gesondert zu vereinbaren.
3.9. Vor der Eröffnung eines Nutzerkontos führen Digilo und/oder Lemonway eine Überprüfung der natürlichen oder juristischen Person durch, die sich auf der Plattform registrieren möchte, einschließlich Identitäts- und Compliance-Prüfungen gemäß ihren internen Verfahren.
3.10. Die Plattform arbeitet gemäß den anwendbaren Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF). Alle Nutzer (einschließlich potenzieller Nutzer, die einen Registrierungsantrag auf der Plattform eingereicht haben) unterliegen einem ordnungsgemäßen Kunden-Due-Diligence-(KYC)-Verfahren, das die Überprüfung persönlicher Identifikationsdokumente und anderer Informationen umfasst, um die Einhaltung der AML/CTF-Anforderungen sicherzustellen. Diese Prüfungen werden von Digilo gemeinsam mit Lemonway gemäß deren internen AML/CTF- und KYC-Richtlinien und -Verfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck ist der Nutzer ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Registrierungsantrags und während der gesamten Dauer des Nutzerkontos verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die Digilo zur Erfüllung der Anforderungen aus den AML/CTF-Vorschriften verlangt. Digilo entscheidet nach eigenem Ermessen über die Akzeptabilität der Informationen.
3.11. Digilo ist berechtigt, die Eröffnung eines Nutzerkontos abzulehnen, wenn:
3.11.1. Die natürliche oder juristische Person, die den Registrierungsantrag einreicht, und/oder deren verbundene Parteien internationalen Sanktionen unterliegen (einschließlich UN-, EU- und US-OFAC-Sanktionslisten) und/oder Grund zu der Annahme besteht, dass sie mit einer Person, einem Unternehmen, einer Region oder einem Regime oder Dienstleistungen verbunden ist, die Sanktionen unterliegen;
3.11.2. Die Überprüfungsergebnisse Zweifel an direkten oder indirekten Risiken im Zusammenhang mit Verstößen gegen internationale und nationale Sanktionen, der Wäsche kriminell erlangter Mittel, der Finanzierung von Terrorismus und Proliferation sowie anderer illegaler Aktivitäten, einschließlich zukünftiger Risiken, aufwerfen. Beispielsweise operiert die Person in einem Hochrisikoland oder -gebiet mit hohem Korruptionsrisiko, hoher Rate krimineller Aktivitäten, die zur Legalisierung (Wäsche) kriminell erlangter Mittel führen können, oder das Finanzierung oder Unterstützung terroristischer Aktivitäten bietet usw.;
3.11.3. Die Person und/oder deren verbundene Parteien verurteilt wurden oder im Verdacht stehen, kriminell erlangte Mittel zu waschen, Terrorismus zu finanzieren, betrügerische oder andere illegale Aktivitäten auszuüben;
3.11.4. Die Person wissentlich oder durch grobe Fahrlässigkeit falsche oder unvollständige Informationen an Digilo und/oder Lemonway bereitgestellt hat oder sich geweigert hat, angeforderte Informationen und/oder Dokumente bereitzustellen, einschließlich zur Bestätigung ihrer Identität, Vertretung, Eigentümerschaft und anderer verbundener Parteien sowie der Eigentümerstruktur, und die Anforderungen diesbezüglich nicht erfüllt hat (z. B. hinsichtlich der ausstellenden Behörde der angeforderten Dokumente, Sprache usw.);
3.11.5. sie auf Anfrage von Digilo und/oder Lemonway keine ausreichenden Informationen und/oder Dokumente vorlegt, um die Rechtmäßigkeit der Herkunft ihrer Mittel nachzuweisen.
3.12. Digilo informiert den Nutzer individuell über die Aktivierung des Nutzerkontos.
3.13. Zum Einloggen in das Nutzerkonto verwendet der Nutzer seine E-Mail-Adresse und sein Passwort, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Alle nach der Authentifizierung auf der Plattform vorgenommenen Handlungen gelten für den Nutzer als verbindlich. Digilo geht davon aus, dass jede Person, die die Zugangsdaten des Nutzers verwendet, berechtigt ist, im Namen des Nutzers zu handeln, und übernimmt keine Verantwortung für unbefugte Zugriffe. Bei Verdacht seitens Digilo oder wenn der Nutzer Digilo über ein Datenleck informiert, kann Digilo den Zugang zum Nutzerkonto einschränken oder die Ausführung darin gestellter Anträge verweigern.
3.14. Zur Verbesserung der Sicherheit der Nutzerkonten, zum Schutz sensibler Informationen und um sicherzustellen, dass alle Handlungen auf der Plattform, die für den Nutzer verbindlich sind, exakt den Handlungen des Nutzers entsprechen und unbefugter Zugriff oder Manipulation vermieden wird, ist Digilo in bestimmten Fällen berechtigt, von Nutzern die Verwendung zusätzlicher Identifikationsmethoden zu verlangen. Diese Methoden können unter anderem eine sichere elektronische Signatur, Smart-ID oder andere elektronische Authentifizierungswerkzeuge, Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), einschließlich Einmalpasswort (OTP), umfassen.
3.15. Der Nutzer ist verpflichtet, seine personenbezogenen Daten, Kontaktinformationen, Informationen über seine Vertreter (falls vorhanden) sowie andere über sich auf der Plattform bereitgestellte Informationen unverzüglich zu aktualisieren oder Digilo über Änderungen dieser Daten zu informieren. Digilo übernimmt keine Verantwortung für Folgen, die aus falschen, veralteten oder ungenauen Angaben des Nutzers entstehen.
3.16. Nach Eröffnung des Nutzerkontos lädt Digilo jeden Investor ein, einen Eignungstest zu absolvieren, um seine Finanzkenntnisse und die Fähigkeit zu beurteilen, potenzielle Verluste zu tragen. Digilo bestimmt nach eigenem Ermessen die Methode und Häufigkeit der Kategorisierung des Investors. Der Investor muss die für die Bewertung erforderlichen Informationen bereitstellen. Die Kategorie des Investors wird im Nutzerkonto angezeigt und dem Investor schriftlich mitgeteilt.
3.17. Investoren, die den Eignungstest nicht bestanden haben oder deren Ergebnisse unzureichende Kenntnisse anzeigen, werden gemäß Verordnung Nr. 2020/1503 als unerfahren eingestuft, und Digilo kann ihren Zugang zu Dienstleistungen in objektiver und nicht diskriminierender Weise beschränken. Wenn Digilo nach Erhebung der vom Investor bereitgestellten Daten und Dokumente feststellt, dass ein Investor als unerfahren einzustufen ist, darf der Investor die Dienstleistungen erst nutzen, nachdem Digilo beurteilt hat, ob und welche seiner Dienstleistungen für diesen Investor geeignet sind. Wenn Digilo zu dem Schluss kommt, dass seine Dienstleistungen für den Investor ungeeignet sein könnten, gibt Digilo eine Risikowarnung aus. In solchen Fällen darf der Investor die Dienstleistungen erst nutzen, nachdem er eindeutig bestätigt hat, dass er die Warnung erhalten und verstanden hat.
3.18. Digilo führt periodische erneute Beurteilungen der Diensteignung (wiederholte Eignungstests) für Investoren durch, die auf Grundlage der Ergebnisse ihrer letzten Bewertung als nicht-sachkundige Investoren eingestuft sind, in Abständen von nicht weniger als alle 18 (achtzehn) Monate ab dem Datum des letzten Eignungstests, gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 2020/1503.
3.19. Digilo behält sich das Recht vor, Dienstleistungen in einem Nutzerkonto zu beschränken, jedes Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, in den folgenden Fällen und unter den folgenden Bedingungen:
3.19.1. Wenn betrügerisches Verhalten, sicherheitsriskante Aktivitäten oder andere Handlungen festgestellt werden, die die Integrität der Plattform oder die Sicherheit der Nutzer gefährden (in Notfällen ist auch die Beendigung von Darlehensverträgen zulässig).
3.19.2. Inaktive Investor-Nutzerkonten, unter folgenden Bedingungen:
3.19.2.1. Wenn der Investor innerhalb eines Monats nach Aktivierung des Nutzerkontos keine Mittel auf sein Lemonway-Zahlungskonto auf der Plattform eingezahlt hat, was auf ein Interesse an der Nutzung der Dienstleistungen hinweist;
3.19.2.2. Wenn der Investor trotz vorhandener Mittel auf seinem Lemonway-Konto sechs aufeinanderfolgende Monate lang nicht Partei eines aktiven Darlehensvertrags war, was auf ein weiteres Interesse an der Nutzung der Dienstleistungen hinweist;
3.19.2.3. Wenn der Investor nach einer aktiven Phase auf der Plattform alle Mittel von seinem Lemonway-Konto abgehoben hat und mindestens drei Monate durchgehend nicht Partei eines aktiven Darlehensvertrags war, was auf ein weiteres Interesse an der Nutzung der Dienstleistungen hinweist.
3.19.3. Darlehensnehmer-Nutzerkonten innerhalb eines Monats nach vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen aus den Darlehensunterlagen, sofern keine Informationen über Umstände vorliegen, die eine Verschiebung der Schließung erfordern (z. B. wenn der Darlehensnehmer beabsichtigt, ein neues Projekt zur Bewertung vorzubereiten und einzureichen, wodurch die Schließung des Nutzerkontos unzweckmäßig wäre). In solchen Fällen bewertet Digilo die Situation und trifft eine individuelle Entscheidung über den Status des Nutzerkontos.
3.19.4. Der Nutzer kann jederzeit die Schließung seines Nutzerkontos beantragen. Nach Eingang des Antrags bestätigt Digilo den Eingang innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen und informiert den Nutzer über den Zeitrahmen, innerhalb dessen sein Nutzerkonto geschlossen wird, nachdem eine Prüfung durchgeführt wurde, um festzustellen, ob es nicht verarbeitete Transaktionen oder nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen gibt. Wenn nicht verarbeitete Transaktionen oder nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen festgestellt werden, informiert Digilo den Nutzer über die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen. Ein positiver Saldo im Nutzerkonto wird von Digilo auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto überwiesen oder gemäß einem gesondert vereinbarten Verfahren zurückerstattet. Die Schließung des Nutzerkontos wird erst nach vollständiger Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen und der Übertragung der Mittel wirksam. Digilo behält sich das Recht vor, die Schließung zu verweigern, wenn aktive rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen bestehen, die diesen Prozess verhindern (z. B. wenn der betreffende Nutzer Partei eines aktiven Darlehensvertrags ist).
3.20. Außer in Fällen, in denen erhebliche, irreversible Verstöße gegen Gesetze und/oder diese AGB, andere Notfallsituationen oder besondere Umstände festgestellt werden, oder wenn dies auf Initiative des Nutzers erfolgt, beabsichtigt Digilo in erster Linie, lediglich die Dienstleistungen zu beschränken oder den Betrieb des Nutzerkontos auszusetzen. Bevor Digilo das Nutzerkonto dauerhaft schließt, gibt Digilo dem Nutzer die Möglichkeit, die festgestellten Mängel – sofern möglich – zu beheben. Werden die Mängel nicht innerhalb der festgelegten Frist behoben, ist Digilo berechtigt, das Nutzerkonto vollständig zu schließen.
3.21. Zur Gewährleistung von Transparenz und fairem Verhalten sendet Digilo dem Nutzer mindestens zehn (10) Tage vor der geplanten Maßnahme eine Mitteilung über die mögliche Sperrung oder Schließung seines Nutzerkontos an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese Mitteilung wird versandt, außer in Notfällen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist, um die Interessen der Nutzer, der Plattform und anderer Parteien zu schützen, oder wenn Gesetze oder behördliche Anordnungen etwas anderes vorsehen. Die Mitteilung enthält Maßnahmen, die der Nutzer ergreifen kann, um eine vollständige Schließung seines Nutzerkontos zu vermeiden. Der Nutzer hat das Recht, schriftliche Einwände einzureichen und zu begründen, warum seiner Ansicht nach der Betrieb seines Nutzerkontos wiederhergestellt werden sollte. Digilo bewertet diese Informationen sorgfältig und trifft die endgültige Entscheidung, über die Digilo den Nutzer unverzüglich informiert. Diese Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Digilo das Recht vor, den Zugang zu Dienstleistungen im Nutzerkonto ohne vorherige Ankündigung einzuschränken.
3.22. Wenn Digilo das Nutzerkonto aussetzt oder schließt, werden alle Mittel in oder investiert über dieses Konto gemäß den AGB, geltenden Gesetzen und abgeschlossenen Vereinbarungen verarbeitet. Dabei priorisiert Digilo die Interessen des Nutzers, und – sofern nicht anders durch Gesetze und/oder Anordnungen zuständiger Behörden bestimmt – arbeitet Digilo mit dem Nutzer zusammen, um die geeignetste und fairste Lösung für die Rückgewinnung oder Übertragung der Mittel zu vereinbaren. Dies umfasst die Rücküberweisung der Mittel auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto oder, falls die Mittel investiert wurden, die Vereinbarung der Bedingungen für die Liquidation oder den Verkauf dieser Investitionen gemäß geltenden Gesetzen, Vereinbarungen mit dem Nutzer und Marktbedingungen.
3.23. Der Nutzer haftet für Schäden, die Digilo, dem Sicherheitenverwalter und anderen Parteien durch die Nichteinhaltung der AGB entstehen.
3.24. Dem Nutzer ist es untersagt, die Rechte an seinem Nutzerkonto an Dritte zu übertragen, zu teilen, zu verpfänden oder zu veräußern, einschließlich an andere Nutzer. Im Falle des Todes oder der krankheitsbedingten Geschäftsunfähigkeit des Nutzers kann ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter Zugang und Verwaltung des Nutzerkontos nur nach Kontaktaufnahme mit Digilo und Einreichung aller erforderlichen rechtlichen Dokumente, die die Bevollmächtigung nachweisen, beantragen. Digilo gewährt Zugang erst nach gründlicher Prüfung und Bestätigung der Gültigkeit und Übereinstimmung dieser Dokumente mit den geltenden Gesetzen.
4.1. Digilo bietet den Nutzern die Möglichkeit, die Plattform für ihre vorgesehenen Zwecke zu nutzen:
4.1.1. Zugriff auf die auf der Plattform veröffentlichten Angebote sowie Einsichtnahme und Prüfung der hierzu bereitgestellten Informationen;
4.1.2. Erteilung der Zustimmung zu einem Angebot und damit Abschluss eines Darlehensvertrags sowie Gewährung eines Darlehens;
4.1.3. Erhalt von Informationen im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Darlehensverträgen sowie anderen von Digilo erbrachten Dienstleistungen;
4.1.4. Durchführung oder Entgegennahme von Überweisungen über die Plattform;
Individuelle Verwaltung von Darlehensportfolios.
4.2. Digilo betreibt die Plattform, ohne selbst Risiken zu übernehmen, und handelt als neutraler Vermittler zwischen Investoren und Kreditnehmern. Das Hauptziel von Digilo besteht darin, die Verbindung dieser Parteien über die Plattform zu ermöglichen und die Vergabe von Darlehen zu erleichtern – seine Rolle beschränkt sich auf die Bereitstellung technischer Lösungen (z. B. die Erleichterung des Abschlusses von Darlehensverträgen), die Veröffentlichung von Angeboten auf der Plattform, die Bewertung von Projekten, Projektinhabern und Investoren, die Festlegung von Preisen für Projekte oder Kreditnehmer, die Bewertung von Kreditrisiken sowie die Verwaltung von Darlehen, einschließlich der Beauftragung eines Sicherheitenverwalters zur Abwicklung von Prozessen im Zusammenhang mit Sicherheiten und deren Dienstleistungen.
4.3. Digilo und der Sicherheitenverwalter erbringen gegenüber den Nutzern keine der folgenden Dienstleistungen:
4.3.1. Verwahrdienstleistungen für Vermögenswerte sowie individuelle oder kollektive Vermögensverwaltungsdienstleistungen;
4.3.2. Entgegennahme von Einlagen oder sonstigen rückzahlbaren Geldern sowie die Gewährung von Krediten oder anderen finanziellen Mitteln auf eigene Rechnung und/oder im eigenen Namen;
4.3.3. Crowdfunding-Dienstleistungen für Projektinhaber, die Verbraucher im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie Nr. 2008/48/EG sind, sowie damit verbundene Dienstleistungen;
4.3.4. Anlage- und/oder Rechtsberatung;
4.3.5. Durchführung von oder Beratung zu Immobilientransaktionen;
4.3.6. Rückkaufgarantien für Darlehen oder sonstige Garantien in Bezug auf die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Darlehensverträgen.
4.4. Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter sind keine Parteien des Darlehensvertrags, erfüllen jedoch administrative Funktionen im Rahmen seiner Durchführung. In bestimmten Fällen sind sie berechtigt, sich auf die Bedingungen des Darlehensvertrags zu berufen und dessen konkrete Erfüllung im eigenen Namen zu verlangen.
4.5. Um ein Darlehen zu erhalten, muss der Kreditnehmer gemäß diesen AGB einen Darlehensvertrag mit einem Investor abschließen. Zur Sicherstellung des Zielbetrags kann eine unbegrenzte Anzahl von Darlehensverträgen abgeschlossen werden.
4.6. Angebote werden ausschließlich dann auf der Plattform veröffentlicht, wenn sie durch Immobilien (Sicherheiten) besichert sind. Zur Stärkung des Anlegerschutzes können Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter jederzeit zusätzliche Sicherheiten vom Kreditnehmer akzeptieren (und in relevanten Fällen verlangen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf persönliche Garantien, Pfandrechte, Bürgschaften oder andere geeignete Sicherheitenformen. Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung der Erfüllungssicherung aus den Darlehensunterlagen. Die ursprünglich als Hauptsicherheit verpfändete Immobilie darf während der gesamten Laufzeit der Darlehensverträge nicht geändert werden.
4.7. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, schließen Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter jegliche Haftung aus für:
4.7.1. die Erfüllung von Verpflichtungen durch Nutzer, insbesondere Kreditnehmer;
4.7.2. Verluste oder Aufwendungen, die aus unrichtigen oder irreführenden Angaben der Nutzer resultieren;
4.7.3. Handlungen, die über ein Nutzerkonto unter Verwendung gefälschter, gestohlener oder anderweitig erlangter Authentifizierungsdaten vorgenommen wurden, sowie daraus resultierende Schäden und Verluste;
4.7.4. Verluste oder Schäden infolge unbefugten Zugriffs Dritter auf das System, technischer Störungen, Cyberangriffe oder Datenschutzverletzungen sowie Zugriffsprobleme auf die Plattform aufgrund technischer Fehler;
4.7.5. die Geschwindigkeit der Zahlungsdienste;
4.7.6. Verluste oder Aufwendungen, die aus der Nutzung der Dienstleistungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Probleme, unrichtige Informationen oder Handlungen Dritter, sofern diese nicht durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von Digilo verursacht wurden;
4.7.7. Verluste im Zusammenhang mit Projekten, der Kommunikation zwischen Nutzern oder anderen externen Faktoren;
4.7.8. Verluste im Zusammenhang mit der Sperrung oder Schließung eines Nutzerkontos oder vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen der Dienstleistungen und sonstiger damit verbundener Tätigkeiten gemäß diesen AGB;
4.7.9. Änderungen oder Wertminderungen von Sicherheiten sowie Folgen aus Schwankungen des Beleihungsauslaufverhältnisses (Loan-to-Value, LTV), wie in Projektbeschreibungen und/oder Angeboten angegeben. Investoren erkennen an, dass solche Änderungen aufgrund von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Digilo auftreten können, einschließlich Marktschwankungen, natürlicher Abnutzung, höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer Umstände. Investoren akzeptieren und übernehmen sämtliche Risiken im Zusammenhang mit solchen Änderungen des Sicherheitenwerts und des LTV;
4.7.10. Dienstunterbrechungen oder Verluste infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, politischer Konflikte, Internetstörungen oder ähnlicher Ereignisse.
4.8. Digilo kann gelegentlich Werbekampagnen durchführen sowie Treueprogramme oder andere Vorteile für Investoren und/oder andere Plattformnutzer anbieten. Die Bedingungen dieser Kampagnen, Programme oder sonstigen Vorteile werden auf der Plattform veröffentlicht. Möchte ein Investor von einer Kampagne oder einem Treueprogramm profitieren oder andere Vorteile erhalten, gilt dies als Zustimmung zu den auf der Plattform veröffentlichten Bedingungen, die den Investoren entsprechend zur Verfügung gestellt wurden. Digilo behält sich das Recht vor, die Bedingungen seiner Kampagnen, Programme und sonstigen Vorteile nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung oder nach vorheriger schriftlicher Mitteilung zu ändern. Diese Bedingungen können auch als Seiteninhalt auf der Plattform veröffentlicht werden, ohne ausdrücklich als „Bedingungen“ gekennzeichnet zu sein, und können je nach Investor oder anderem Plattformnutzer variieren.
5.1. Die Plattform umfasst zwei Arten von Nutzern – Investoren und Kreditnehmer. Jede Nutzerkategorie verfügt über spezifische Rechte und Pflichten, die darauf ausgerichtet sind, ihre Interaktion auf der Plattform zu optimieren. Abhängig von der Rolle des Nutzers können die verfügbaren Funktionen und der Umfang der Dienstleistungen im Nutzerkonto variieren, wodurch jeder Nutzerart maßgeschneiderte Werkzeuge und Möglichkeiten für eine effektive Nutzung der Plattform zur Verfügung gestellt werden.
5.2. Der Nutzer ist verantwortlich für:
5.2.1. sämtliche Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto durchgeführt werden, einschließlich Transaktionen und des Abschlusses von Darlehensverträgen, sowie für die Bewertung der Dienstleistungen (der Nutzer muss die Konformität und Risiken der jeweiligen Aktivitäten selbstständig bewerten);
5.2.2. die Zahlung sämtlicher Steuern, Gebühren und sonstiger verpflichtender Abgaben im Zusammenhang mit abgeschlossenen Darlehensverträgen, in Anspruch genommenen Dienstleistungen und allen sonstigen über die Plattform durchgeführten Aktivitäten gemäß den für den Nutzer geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat fristgerecht und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erfüllt werden;
5.2.3. die Nutzung seines Nutzerkontos ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken;
5.2.4. die Bereitstellung wahrheitsgemäßer, gültiger, rechtzeitiger und relevanter Informationen und Unterlagen an Digilo, den Sicherheitenverwalter oder Lemonway auf deren Anfrage;
5.2.5. die Nichtweitergabe seiner Zugangsdaten zum Nutzerkonto, einschließlich Benutzername und Passwort, an Dritte sowie die sichere Aufbewahrung dieser Daten, um einen Zugriff durch andere Personen als den Nutzer zu verhindern;
5.2.6. die Bewertung und das Management der mit Investitionen (Darlehensvergabe) und der Aufnahme von Darlehen sowie der Stellung von Sicherheiten verbundenen Risiken;
5.2.7. die regelmäßige Aktualisierung und Pflege seiner Angaben, einschließlich Informationen über Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte sowie Kontaktdaten (insbesondere die E-Mail-Adresse, die als offizieller Kommunikationskanal für Benachrichtigungen dient), sodass diese stets den aktuellen Gegebenheiten entsprechen;
5.2.8. die Beachtung der Rechte an geistigem Eigentum bei der Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Inhalte;
5.2.9. die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verträge, einschließlich der Verpflichtungen aus den Darlehensunterlagen;
5.2.10. die respektvolle Kommunikation mit Digilo, dem Sicherheitenverwalter und anderen Nutzern;
5.2.11. die Wartung und Aktualisierung seiner Computersysteme, Software und sonstigen Technologien sowie die Sicherstellung einer sicheren Internetverbindung, um einen effektiven und sicheren Zugang zur Plattform zu gewährleisten und die Nutzung öffentlicher oder unsicherer WLAN-Netzwerke zu vermeiden.
5.3. Rechte der Investoren:
5.3.1. Einsichtnahme, Bewertung und Finanzierung von auf der Plattform veröffentlichten Projekten durch den Abschluss von Darlehensverträgen, einschließlich des Zugangs zu Informationen über Projekte und sämtlichen zugehörigen von Digilo auf der Plattform veröffentlichten Unterlagen;
5.3.2. Nutzung der Werkzeuge der Plattform zur Durchführung von Investitionen (Darlehensvergabe) entsprechend den eigenen finanziellen Zielen und Risikoprofilen;
5.3.3. Erhalt regelmäßiger Berichte und Aktualisierungen über den Projektstatus, einschließlich Informationen über Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen sowie den Stand von Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung;
5.3.4. Anforderung und Erhalt von Rückzahlungen gemäß den abgeschlossenen Darlehensverträgen, den Darlehensbedingungen und diesen AGB, einschließlich aus der Verwertung von Sicherheiten, sofern eine solche erfolgt ist;
5.3.5. Zugriff auf das eigene Nutzerkonto und Durchführung von Zahlungen, einschließlich Ein- und Auszahlungen auf das bzw. vom Lemonway-Konto, unter Beachtung des im Nutzerkonto verfügbaren Guthabens;
5.3.6. Unterbreitung von Vorschlägen, Anweisungen und Stellungnahmen an Digilo in Bezug auf erforderliche Maßnahmen im Forderungseinzug, Bereitstellung von Informationen über das Projekt oder sonstige Unterstützung des Einziehungsprozesses. Digilo prüft und berücksichtigt diese Informationen in jedem Einzelfall, ist jedoch an diese Vorschläge nicht gebunden.
5.4. Pflichten der Investoren:
5.4.1. Einhaltung dieser AGB;
5.4.2. fortlaufende Bereitstellung wahrheitsgemäßer und korrekter Informationen sowohl bei der Registrierung als auch zu jedem anderen Zeitpunkt sowie unverzügliche Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Informationen, die Digilo, der Sicherheitenverwalter und/oder Lemonway für notwendig erachten;
5.4.3. Investoren ist jegliche direkte Kommunikation mit dem Kreditnehmer oder mit Personen, die mit dem Darlehensvertrag in Verbindung stehen, strikt untersagt. Sämtliche Ansprüche oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag, einschließlich Zahlungsaufforderungen und Vollstreckungsmaßnahmen – insbesondere das Versenden von Mahnungen, Einwendungen, die Einleitung rechtlicher Schritte oder Forderungseinzüge – sind ausschließlich über Digilo und/oder den Sicherheitenverwalter als zwingende Vermittler durchzuführen.
5.5. Rechte des Kreditnehmers:
5.5.1. Einreichung von Projekten bei Digilo zur Bewertung unter Bereitstellung sämtlicher von Digilo für die Projektprüfung erforderlicher Informationen und Unterlagen gemäß der internen Dokumentation von Digilo und der Verordnung Nr. 2020/1503;
5.5.2. Erhalt von Finanzierung aus von Investoren gewährten Darlehen nach deren Zustimmung und Erfüllung der Zulassungskriterien sowie nach Erreichen des Zielbetrags auf der Plattform und Erfüllung der in den Darlehensunterlagen festgelegten Verpflichtungen;
5.5.3. Einstellung der Projektfinanzierung während des Genehmigungszeitraums gemäß den Bedingungen der Plattform, sofern erforderlich.
5.6. Pflichten des Kreditnehmers:
5.6.1. zutreffende Beschreibung der Projektziele, der erwarteten Ergebnisse sowie des Plans zur Verwendung der Mittel;
5.6.2. Rückzahlung der Darlehen und Zinsen gemäß den in den Darlehensunterlagen festgelegten Fristen und Bedingungen;
5.6.3. unverzügliche Information der Investoren und Digilo über wesentliche Änderungen in der Projektumsetzung oder im Geschäftsbetrieb des Kreditnehmers;
5.6.4. fortlaufende Bereitstellung wahrheitsgemäßer und korrekter Informationen bei der Registrierung sowie zu jedem anderen Zeitpunkt und unverzügliche Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Informationen, die Digilo, der Sicherheitenverwalter und/oder Lemonway für notwendig erachten;
5.6.5. Unterlassung jeglicher Handlungen, die den Schutz der Interessen der Investoren gefährden könnten, wie z. B. die Aufnahme höherer Mittel als erforderlich oder die Verwendung der aufgenommenen Mittel für andere als die vorgesehenen Zwecke.
5.7. Der Nutzer darf die Plattform ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen AGB und zu rechtmäßigen Zwecken nutzen und hat jegliche rechtswidrigen Aktivitäten wie Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu unterlassen. Der Nutzer hat ausschließlich gängige Webbrowser zu verwenden und auf den Einsatz automatisierter Tools oder Systeme zur automatischen Datenextraktion oder -verarbeitung, einschließlich Data Scraping, Auslesen oder sonstiger Manipulationsversuche der Plattform, zu verzichten. Sicherheitsprotokolle sind einzuhalten, um Dritten den Zugriff auf das Nutzerkonto und die Daten zu verwehren. Jegliche Sicherheitsprobleme oder Änderungen von Informationen sind Digilo unverzüglich zu melden.
5.8. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für sämtliche Verluste, die aus einer verspäteten, falschen, unzutreffenden oder anderweitig ungeeigneten Bereitstellung von Informationen und Unterlagen resultieren. Obwohl Digilo berechtigt ist, die Konformität der eingereichten Informationen und Unterlagen zu überprüfen, ist Digilo hierzu nicht verpflichtet und übernimmt keine Verantwortung für deren Richtigkeit und Wahrheitsgehalt.
5.9. Rechte von Digilo:
5.9.1. jederzeitige Änderung der Funktionalitäten der Plattform ohne vorherige Ankündigung;
5.9.2. Sperrung oder Schließung eines Nutzerkontos und Beendigung des Zugangs des Nutzers zur Plattform jederzeit, wenn Digilo der Auffassung ist, dass der Nutzer gegen diese AGB oder geltende Gesetze verstoßen hat oder an betrügerischen Handlungen beteiligt war oder diese versucht hat. Digilo ist ebenfalls berechtigt einzugreifen, wenn andere rechtswidrige, unethische oder plattformstörende Aktivitäten festgestellt werden oder wenn das Verhalten des Nutzers den Ruf der Plattform oder die Sicherheit anderer Nutzer beeinträchtigen könnte;
5.9.3. Schulung und Information der Nutzer über bewährte Praktiken bei der Nutzung der Plattform, den Leistungsumfang der Dienstleistungen sowie Investitionstätigkeiten;
5.9.4. uneingeschränktes Recht, jederzeit Informationen und Unterlagen von Nutzern anzufordern und die unverzügliche Erfüllung solcher Anforderungen zu verlangen, einschließlich der Bereitstellung wahrheitsgemäßer und vollständiger Angaben sowie der erforderlichen Unterlagen, auch zur Weiterleitung an den Sicherheitenverwalter und/oder Lemonway.
5.10. Pflichten von Digilo:
5.10.1. Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebs und der Sicherheit der Plattform;
5.10.2. Schutz der von den Nutzern bereitgestellten Daten, insbesondere personenbezogener und finanzieller Daten;
5.10.3. keine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte, außer in den in gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Fällen;
5.10.4. Gewährleistung einer gleichberechtigten und fairen Behandlung aller Nutzer.
6.1. Ein Unternehmen, das Finanzierung für seine Initiative zur kollektiven Finanzierung eines Projekts einwerben möchte, ist berechtigt, einen Antrag unter Verwendung des auf der Plattform verfügbaren Formulars einzureichen, ohne sich registrieren zu müssen. Im Antrag geben das Unternehmen und/oder dessen Vertreter präzise Informationen über das Unternehmen, das Projekt, den erforderlichen Finanzierungsbetrag, Kontaktdaten sowie weitere von Digilo angeforderte Angaben an.
6.2. Nach Eingang des Antrags nimmt Digilo unter Verwendung der angegebenen Kontaktdaten Kontakt mit dem Unternehmen auf, um weitere Einzelheiten zu klären und die erforderlichen Informationen und Unterlagen festzulegen, die einzureichen sind.
6.3. Digilo ist jederzeit berechtigt, vom Unternehmen die Vorlage sämtlicher Informationen und Unterlagen zu verlangen, die Digilo für die Bewertung des Antrags als erforderlich erachtet, einschließlich der Identifizierung des Unternehmens, verbundener Personen, wirtschaftlich Berechtigter, der Herkunft der Mittel sowie sonstiger Prüfungen, die Digilo für notwendig hält.
6.4. Nach Eingang des Antrags bewertet Digilo eigenständig das Projekt sowie die erhaltenen Informationen und Unterlagen und prüft die Übereinstimmung des Projekts mit den Anforderungen der Plattform, den regulatorischen Vorgaben und der internen Dokumentation von Digilo, in der die Kriterien für die Auswahl von Projekten festgelegt sind.
6.5. Digilo ist berechtigt, Anfragen an Dritte zu richten, Einsicht in relevante Register zu nehmen und andere Informationsquellen zu nutzen, um Informationen zur Bewertung des Antrags zu beschaffen, einschließlich – aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Unternehmen – der Beauftragung eines unabhängigen Gutachters mit der Erstellung eines Bewertungsgutachtens für die als Sicherheit angebotene Immobilie auf Kosten des Unternehmens.
6.6. Digilo kann den Antrag nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – in Fällen, in denen die Bewertung des Unternehmens, seines Vertreters und des Projekts unter anderem folgende Umstände ergibt:
6.6.1. Umstände gemäß Ziffer 3.11 dieser AGB;
6.6.2. das Unternehmen stellt keine ausreichenden und/oder wahrheitsgemäßen Informationen über das Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit, finanzielle Lage, Vertreter, verbundene Personen oder sonstige von Digilo angeforderte Informationen zur Verfügung, wodurch Digilo an der Durchführung erforderlicher Prüfungen gehindert wird;
6.6.3. die Erbringung von Dienstleistungen für das Unternehmen könnte direkte oder indirekte Risiken im Zusammenhang mit Verstößen gegen internationale oder nationale Sanktionen oder der Legalisierung kriminell erlangter Gelder oder sonstiger illegaler Tätigkeiten mit sich bringen;
6.6.4. es werden Reputationsrisiken oder Umstände im Zusammenhang mit dem Unternehmen oder verbundenen Personen festgestellt, die darauf hindeuten, dass die Geschäftstätigkeit oder das Projekt des Unternehmens gegen öffentliche Interessen, Interessen der Investoren oder die ethischen Normen und Werte von Digilo verstoßen könnte, was das Vertrauen in die Plattform oder deren Nutzer beeinträchtigen könnte;
6.6.5. offensichtliche Undurchführbarkeit des Projekts oder ein übermäßiges Risikoniveau unter Berücksichtigung der Marktsituation oder der jeweiligen Branche;
6.6.6. das Unternehmen ist nicht in der Lage oder nicht bereit, Immobilien als Sicherheit zu stellen, und/oder die Sicherheit ist streitig, rechtlich anfechtbar oder entspricht nicht den Anforderungen oder Standards von Digilo;
6.6.7. die bereitgestellte Sicherheit ist unzureichend zum Schutz der Interessen der Investoren, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
6.6.7.1. Sicherheitenwert – Überprüfung, ob die Immobilie einen ausreichenden Wert aufweist, um potenzielle Verluste bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch das Unternehmen abzudecken;
6.6.7.2. Liquidität – Bewertung der Verwertbarkeit und Zugänglichkeit der Sicherheit, um eine effiziente und wirksame Rückgewinnung der Investitionen durch die Investoren zu ermöglichen;
6.6.7.3. rechtliche Anforderungen – Überprüfung der Übereinstimmung der Sicherheit mit sämtlichen verbindlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben;
6.6.8. festgestellte potenzielle Interessenkonflikte im Projekt, die den Schutz der Interessen der Investoren gefährden könnten;
6.6.9. rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Unternehmen oder verbundenen Personen, wie laufende oder frühere Rechtsstreitigkeiten, Beteiligung an Betrug, Finanzdelikten oder sonstigen illegalen Tätigkeiten;
6.6.10. instabile finanzielle Lage, negative Bonitätshistorie oder sonstige Umstände, die Zweifel an der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aufkommen lassen.
6.7. Wenn Digilo den eingereichten Antrag als mit den Anforderungen der Plattform vereinbar bewertet, übermittelt Digilo dem Unternehmen ein indikatives Angebot. Bestätigt das Unternehmen dieses Angebot, wird es eingeladen, sich gemäß dem in Ziffer 3.4 dieser AGB beschriebenen Verfahren auf der Plattform zu registrieren.
6.8. Der Kreditnehmer trägt die volle Verantwortung für die Erstellung eines vollständigen Angebots, das mindestens Informationen über die Darlehensverträge enthalten muss, die zur Finanzierung des jeweiligen Projekts und seiner wesentlichen Bestandteile vorgesehen sind. Um sicherzustellen, dass die erstellten Informationen den von Digilo und der Verordnung Nr. 2020/1503 festgelegten Anforderungen entsprechen, korrekt formatiert sind und die Nutzerfreundlichkeit erhöhen, bietet Digilo Beratungen und Unterstützung an, einschließlich der Erläuterung der Informationen, die der Kreditnehmer in das Angebot aufnehmen muss. Der Kreditnehmer kontrolliert jedoch den endgültigen Inhalt und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit und Wahrheitsgemäßheit der im Angebot enthaltenen Informationen. Nach vollständiger Fertigstellung und Bestätigung des Angebots mit Digilo kann dieses auf der Plattform veröffentlicht und allen Nutzern während des Angebotsbestätigungszeitraums zur Verfügung gestellt werden. Digilo kann dem Angebot auf eigene Initiative eine Risikobewertung zuweisen oder Investoren weitere Informationen zur Verfügung stellen, beispielsweise zur Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
6.9. Digilo behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen bei Vorliegen wesentlicher Gründe bis zum Ende des Angebotsbestätigungszeitraums Änderungen am Angebot vorzunehmen. Diese Änderungen können den Zielbetrag, Zinssätze, Darlehensbedingungen oder andere wesentliche Bestandteile des Angebots betreffen. Alle Änderungen werden Investoren, die bereits Darlehensverträge abgeschlossen haben, unverzüglich mit Begründung der Notwendigkeit dieser Maßnahmen mitgeteilt. Verschlechtern diese Änderungen die Bedingungen für Investoren, sind diese berechtigt, den Darlehensvertrag einseitig zu kündigen; in diesem Fall stellt Digilo sicher, dass der Darlehensbetrag an den jeweiligen Investor auf dessen Lemonway-Konto zurückerstattet wird und dass entsprechende Informationen im Nutzerkonto verfügbar sind. Vor der Durchführung von Änderungen ist Digilo verpflichtet, deren potenzielle Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge sorgfältig zu prüfen und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige negative Folgen zu minimieren.
6.10. Hält Digilo den eingereichten Antrag für akzeptabel, kann das Projekt auf der Plattform veröffentlicht werden. Die vom Unternehmen bereitgestellten Informationen, einschließlich – jedoch nicht beschränkt auf – Angaben über das Unternehmen, das Projekt, finanzielle Informationen, die von Digilo zugewiesene Risikokategorie sowie sonstige von Digilo als erforderlich erachtete Informationen, werden veröffentlicht und anderen Nutzern zugänglich gemacht. Diese Veröffentlichung gilt als verbindliches Angebot und als Aufforderung an Investoren zum Abschluss eines oder mehrerer Darlehensverträge.
7.1. Zur Gewährung eines Darlehens schließt der Investor während des Angebotsbestätigungszeitraums über sein Nutzerkonto einen Darlehensvertrag mit dem Kreditnehmer für das jeweilige Darlehen ab. Der Darlehensvertrag gilt als abgeschlossen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Investor das Angebot auf der Plattform eindeutig annimmt (einschließlich der Bestätigung, dass er die Darlehensbedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt) und das Darlehen gemäß den Bestimmungen dieser AGB an den Kreditnehmer auszahlt. Nach diesen Handlungen erstellt die Plattform eine Kopie des Darlehensvertrags und stellt diese dem Investor auf der Plattform zur Verfügung. Mit Abschluss des Darlehensvertrags erwirbt der Investor sämtliche in den Darlehensbedingungen vorgesehenen Rechte und übernimmt alle dort festgelegten Pflichten.
7.2. Ausschließlich Investoren sind berechtigt, Darlehen zu gewähren. Digilo behält sich das Recht vor, die Möglichkeit eines Investors zur Finanzierung von Projekten oder zur Gewährung von Darlehen einseitig zu beschränken (z. B. bei Bestehen eines potenziellen Interessenkonflikts) oder zusätzliche Anforderungen für die Darlehensvergabe und den Abschluss von Darlehensverträgen festzulegen.
7.3. Als eindeutige und vorbehaltlose Annahme des Angebots gilt die Nutzung jeglicher zu diesem Zweck auf der Plattform bereitgestellter technischer Lösung, wie z. B. einer Bestätigungsschaltfläche, der Eingabe eines Einmalpassworts (OTP), einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), einer E-Mail mit Bestätigungslink oder anderer ähnlicher Lösungen, einschließlich deren Kombinationen.
7.4. Die Annahme des Angebots gemäß diesen AGB wird erst dann rechtlich bindend, wenn die dem angegebenen Darlehensbetrag entsprechenden Mittel vom Lemonway-Konto des Investors abgebucht werden. Sind auf dem Lemonway-Konto des Investors keine ausreichenden Mittel vorhanden, entfaltet die Annahme keine rechtliche Wirkung und der Darlehensvertrag gilt als nicht abgeschlossen.
7.5. Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 150 EUR (einhundertfünfzig Euro). Der Darlehensbetrag darf den Zielbetrag nicht überschreiten.
7.6. Jeder über die Plattform abgeschlossene Darlehensvertrag unterliegt den Darlehensbedingungen. Mit der Bestätigung des Angebots schließt der Investor einen Darlehensvertrag ab, der nicht einseitig gekündigt werden kann, außer in besonderen Umständen. Tritt ein solcher Umstand ein, hat der Investor Digilo gesondert zu informieren; jeder Fall wird individuell geprüft.
7.7. Der Zielbetrag kann bis zum Ende des Angebotsbestätigungszeitraums im Einvernehmen mit dem Kreditnehmer geändert werden, wobei die Investoren, die bereits Darlehensverträge zur Finanzierung des jeweiligen Projekts über die Plattform abgeschlossen haben, zu informieren sind.
7.8. Der Angebotsbestätigungszeitraum beträgt 20 (zwanzig) Tage. Wird der Zielbetrag vor Ablauf dieses Zeitraums erreicht, wird die Möglichkeit zum Abschluss weiterer Darlehensverträge zur Finanzierung des jeweiligen Projekts vor Ablauf dieses Zeitraums ausgesetzt. Wird der Zielbetrag während des ursprünglichen Angebotsbestätigungszeitraums nicht erreicht, kann Digilo den Angebotsbestätigungszeitraum verlängern, jedoch nicht um mehr als 15 (fünfzehn) Tage. Eine solche Verlängerung berührt nicht die Gültigkeit bereits abgeschlossener Darlehensverträge.
7.9. Wird bis zum Ende des Angebotsbestätigungszeitraums der Zielbetrag durch die ausgezahlten Darlehen nicht erreicht, werden alle zur Finanzierung des jeweiligen Projekts abgeschlossenen Darlehensverträge automatisch beendet. Digilo stellt sicher, dass die ausgezahlten Darlehensbeträge auf die Lemonway-Konten der Investoren zurückerstattet werden und dass entsprechende Informationen im Nutzerkonto verfügbar sind. In diesem Fall verliert auch das Angebot seine Wirkung.
7.10. Der Investor ist nicht berechtigt, die aus dem Darlehensvertrag erworbenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Digilo an Dritte abzutreten, zu übertragen oder anderweitig weiterzugeben.
7.11. Der Darlehensvertrag kann nicht einseitig gekündigt oder geändert werden, außer in den in diesen AGB vorgesehenen Fällen oder wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer Digilo auf Antrag des Investors oder auf einer anderen rechtlichen Grundlage den Darlehensvertrag kündigt oder ändert.
7.12. Digilo gewährt dem unerfahrenen Investor ein „Recht zur Überlegung“ in Form einer viertägigen (4) Abkühlungsfrist gemäß der Verordnung Nr. 2020/1503, beginnend mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags. Während dieses Zeitraums kann der Investor jederzeit einseitig und ohne Angabe von Gründen sowie ohne rechtliche Konsequenzen vom Darlehensvertrag zurücktreten. Zur Ausübung dieses Rechts hat der Investor Digilo durch Übersendung einer E-Mail an support@digilo.co über seine Absicht zu informieren, vom abgeschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Nach Eingang eines solchen Antrags hebt Digilo den Darlehensvertrag unverzüglich auf und erstattet den Darlehensbetrag auf das Lemonway-Konto des Investors.
7.13. Wird der erforderliche Zielbetrag während des Angebotsbestätigungszeitraums erreicht, ist Digilo berechtigt, die Finanzierung gemäß den in den Darlehensbedingungen und Darlehensunterlagen (einschließlich des Darlehensvertrags und sonstiger zwischen Digilo/dem Sicherheitenverwalter und dem Kreditnehmer geschlossener Vereinbarungen) festgelegten Bedingungen an den Kreditnehmer auszuzahlen. Die Auszahlung der Finanzierung auf das vom Kreditnehmer angegebene Bankkonto erfolgt erst, nachdem der Kreditnehmer sämtliche für die Darlehensvergabe festgelegten Bedingungen vollständig erfüllt hat. Diese Auszahlung stellt die Erfüllung der Verpflichtungen von Digilo aus den abgeschlossenen Vereinbarungen dar und setzt die vollständige Einhaltung aller relevanten Bedingungen durch den Kreditnehmer voraus.
7.14. Vor Erhalt der Finanzierung formalisiert der Kreditnehmer in Abstimmung mit Digilo innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens die rechtlichen Beziehungen mit Digilo und/oder dem Sicherheitenverwalter, um die Sicherheiten zum Schutz der Interessen der Investoren in den einschlägigen öffentlichen Registern eintragen zu lassen.
7.15. Der Kreditnehmer erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, nicht zu widersprechen, dass er in den in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Fällen verpflichtet sein kann, die Darlehensunterlagen schriftlich und/oder persönlich zu bestätigen (zu unterzeichnen), elektronisch unter Verwendung einer in der gesamten Europäischen Union anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur oder anderer sicherer Identifikationsmethoden oder in notariell beglaubigter Form.
7.16. Digilo stellt sicher, dass die zur Finanzierung des Projekts eingesammelten Mittel bis zu deren Auszahlung nicht dem Kreditnehmer zur Verfügung stehen und von dessen Vermögenswerten getrennt gehalten werden.
7.17. Erfüllt der Kreditnehmer die in den Darlehensunterlagen festgelegten Bedingungen ganz oder teilweise nicht, behält sich Digilo das Recht vor, die Auszahlung der Finanzierung auszusetzen oder zu stornieren. In diesem Fall kann Digilo nach seiner Entscheidung die abgeschlossenen Darlehensverträge automatisch beenden und alle Investorenmittel (Darlehen) unverzüglich auf deren Lemonway-Konten zurückerstatten sowie alle beteiligten Parteien darüber informieren. Digilo haftet nicht für Verluste, die im Zusammenhang mit der Verwahrung oder Rückerstattung dieser Mittel entstehen.
8.1. Sämtliche Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Dienstleistungen werden vom Kreditnehmer getragen. Dies umfasst Provisionsgebühren, Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Darlehensvertrags sowie alle weiteren finanziellen Verpflichtungen, die in den Darlehensunterlagen festgelegt sind. Die anwendbaren Gebühren und Kosten sind in der Preisliste aufgeführt, die auf der Plattform verfügbar ist.
8.2. Investoren sind nicht verpflichtet, Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der von Digilo oder dem Sicherheitenverwalter bereitgestellten Dienstleistungen zu leisten. Digilo ist berechtigt, Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung von Lemonway zu erheben, sofern solche Gebühren in der Preisliste angegeben sind, die auf der Plattform verfügbar ist.
8.3. Digilo ist berechtigt, die Preisliste einseitig zu ändern. Digilo informiert die Nutzer über jede Änderung durch Veröffentlichung der aktualisierten Preisliste auf der Plattform sowie durch Übersendung einer Mitteilung an die Nutzer. Die Änderungen treten ab dem Datum der Veröffentlichung in Kraft, sofern nichts anderes angegeben ist.
9.1. Sämtliche Zahlungen innerhalb der Plattform erfolgen ausschließlich zwischen den für jeden Nutzer bei der Registrierung eingerichteten Lemonway-Konten. Für Transaktionen auf der Plattform stehen keine anderen Zahlungsdienstleister zur Verfügung.
9.2. Sämtliche Ein- und Auszahlungen auf bzw. von einem Lemonway-Konto erfolgen ausschließlich gemäß den in Ziffer 10 dieser AGB festgelegten Verfahren. Dieser Abschnitt legt die Bedingungen für die Zahlungsabwicklung innerhalb der Plattform fest und regelt Transaktionen zwischen den Lemonway-Konten der Nutzer.
9.3. Einseitige Abzüge von fälligen Zahlungen gelten nicht als ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen, sofern sie nicht zuvor von Digilo genehmigt wurden.
9.4. Das Nutzerkonto spiegelt den Saldo der auf dem Lemonway-Konto verfügbaren Mittel wider. Beträge, die der Nutzer gemäß diesen AGB an Digilo, den Sicherheitenverwalter, andere Nutzer oder sonstige Parteien zu zahlen oder zu erstatten hat, können automatisch von diesem Saldo abgezogen werden. Informationen über sämtliche Transaktionen, einschließlich der Historie der vorgenommenen Zahlungen (Ein- und Ausgänge), sind im Nutzerkonto verfügbar.
9.5. Bestehen seitens des Kreditnehmers gleichzeitig Verpflichtungen gegenüber mehreren Investoren und sind auf dem Nutzerkonto nicht ausreichende Mittel vorhanden, um diese Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, werden die verfügbaren Mittel auf dem Lemonway-Konto des Kreditnehmers anteilig zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber allen Investoren entsprechend der jeweiligen Darlehensbeträge verwendet.
9.6. Digilo ist berechtigt, von den an Nutzer auszuzahlenden Beträgen sämtliche Aufwendungen, Gebühren, Provisionen, Vertragsstrafen, Verzugszinsen und sonstige Zahlungen einzubehalten, die in diesen AGB, den Darlehensbedingungen und den Darlehensunterlagen vorgesehen sind, sowie sonstige Kosten, die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften anfallen.
9.7. Nutzer sind jederzeit und ohne Einschränkungen berechtigt, Gelder auf ihr Lemonway-Konto einzuzahlen; der entsprechende Saldo wird im Nutzerkonto angezeigt. Ebenso sind Nutzer jederzeit und ohne Einschränkungen berechtigt, ein im Nutzerkonto ausgewiesenes positives Guthaben abzuheben. Die Abhebung erfolgt durch Übermittlung eines entsprechenden Antrags über die auf der Plattform bereitgestellte technische Lösung. Der Antrag wird bearbeitet und die Mittel werden gemäß den von Lemonway festgelegten Fristen und Verfahren auf das vom Nutzer angegebene Bankkonto überwiesen. Etwaige mit Ein- oder Auszahlungen verbundene Kosten sind – sofern anwendbar – in diesen AGB festgelegt. Digilo behält sich das Recht vor, einen Mindestbetrag für Einzahlungen auf das Lemonway-Konto festzulegen.
9.8. Erklärt ein Nutzer eindeutig seine Zustimmung zu einem Angebot und schließt dadurch einen Darlehensvertrag ab, gibt er den exakten Darlehensbetrag an, den er dem Kreditnehmer zur Verfügung stellen möchte. Vor Abschluss des Darlehensvertrags muss dieser Betrag frei verfügbar auf dem Lemonway-Konto des Nutzers vorhanden sein.
9.9. Gewährt ein Nutzer während des Angebotsbestätigungszeitraums ein Darlehen durch Abschluss eines Darlehensvertrags, wird der entsprechende Betrag auf dem Nutzerkonto automatisch in erforderlichem Umfang reserviert. Diese Reservierung bleibt so lange bestehen, bis die jeweilige Zahlung vollständig bestätigt ist, einschließlich des Zeitraums der in Ziffer 7.12 dieser AGB vorgesehenen Abkühlungsfrist; währenddessen stehen die reservierten Mittel dem Nutzer für keine anderen Aktivitäten oder Auszahlungen zur Verfügung. Diese Reservierung gilt als Gewährung des Darlehens im Sinne des Darlehensvertrags, und mit dieser Reservierung tritt der Darlehensvertrag in Kraft. Nach Bestätigung und Ablauf der Abkühlungsfrist werden die Mittel, sofern die entsprechende Zahlung abgelehnt oder storniert wird, wieder zur freien Verfügung des Nutzers gestellt und im Nutzerkonto ausgewiesen.
9.10. Digilo ist berechtigt, jede Transaktion zu widerrufen, die von Digilo und/oder einem Dritten irrtümlich und ohne vorherige Vereinbarung mit dem Nutzer durchgeführt wurde. Soweit möglich, informiert Digilo den Nutzer über solche Transaktionen.
10.1. Um Transaktionen auf der Plattform durchführen zu können, überweist der Nutzer Gelder von seinem Bankkonto auf ein Lemonway-Konto (Einzahlung). Für die Abwicklung dieser Transaktion wird keine Provisionsgebühr erhoben.
Achtung: Gelder dürfen ausschließlich von einem Bankkonto auf das Lemonway-Konto überwiesen werden, das auf den Namen des Nutzers (nicht eines Dritten, einschließlich eines Vertreters) bei einem zugelassenen Kreditinstitut oder Zahlungsinstitut eröffnet ist, das in der EU und/oder dem EWR registriert ist und tätig ist. Die Zahlungsanweisung muss die für den jeweiligen Nutzer generierte individuelle Referenznummer enthalten (entsprechende Informationen sind auf der Plattform verfügbar).
10.2. Entspricht eine Zahlung nicht den in Ziffer 10.1 dieser AGB festgelegten Bedingungen, können Digilo und/oder Lemonway die Bestätigung der Überweisung verweigern, bis sichergestellt ist, dass die für den jeweiligen Nutzer generierte individuelle Referenznummer angegeben wurde. Falls erforderlich, können sie die eingegangenen Gelder an die Person zurücküberweisen, die die fehlerhafte Überweisung vorgenommen hat, und dem Nutzer, zu dessen Gunsten diese Zahlung erfolgt ist, Kosten in Höhe der mit der Rücküberweisung verbundenen Aufwendungen zur Deckung der Digilo entstandenen Verluste in Rechnung stellen.
Zusätzlich ist Digilo berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Nutzer einzubehalten, um eine von Lemonway gemäß deren Nutzungsbedingungen verhängte Strafgebühr für die fehlerhafte Zahlung auszugleichen. Die in diesem Abschnitt genannten Abzüge erfolgen automatisch oder manuell durch Abzug von den auf dem Lemonway-Konto des Nutzers verfügbaren Mitteln. Sind auf dem Lemonway-Konto des Nutzers nicht ausreichend Mittel vorhanden, um diese finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, ist Digilo berechtigt, vom Nutzer gesondert die Erstattung dieser Kosten zu verlangen.
10.3. Die auf dem Lemonway-Konto des Nutzers befindlichen Gelder dürfen ausschließlich gemäß diesen AGB verwendet werden. Auf die auf dem Lemonway-Konto gehaltenen Gelder werden keine Zinsen gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.4. Durch die Zustimmung zu diesen AGB und die Einzahlung von Geldern auf das Lemonway-Konto übernimmt der Nutzer das Risiko und verzichtet auf jegliche potenziellen Ansprüche gegenüber Digilo im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verlusts der auf dem Lemonway-Konto eingezahlten Gelder oder der Unmöglichkeit, jederzeit über diese Gelder zu verfügen, aufgrund eines der folgenden Umstände:
10.4.1. Insolvenz, Konkurs, Liquidation, Verwaltung oder vergleichbare Verfahren im Hoheitsgebiet des Kreditinstituts und/oder Zahlungsinstituts, bei dem das Digilo-Konto geführt wird;
10.4.2. Anwendung oder Durchsetzung eines Vertrags zwischen Digilo und dem Kreditinstitut und/oder Zahlungsinstitut, bei dem das Digilo-Konto geführt wird; und
10.4.3. Jede exekutive, gesetzgeberische oder gerichtliche Entscheidung, die die Rechte des Nutzers an den Geldern auf dem Digilo-Konto beeinträchtigen kann.
10.5. Die Übertragung illegal erlangter Gelder auf das Lemonway-Konto ist untersagt. Bei verdächtigen Transaktionen informiert Digilo die zuständigen Behörden. Dies kann zur Einfrierung und Beschlagnahme sämtlicher Gelder sowie zur Schließung des Nutzer- und/oder Lemonway-Kontos führen.
10.6. Bei der Auszahlung von Geldern vom Lemonway-Konto des Nutzers kann automatisch eine Provisionsgebühr in Höhe von 1 EUR einbehalten werden, um die mit der Abwicklung der Transaktion verbundenen Kosten zu decken.
11.1. Sämtliche Sicherheiten, die zur Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers gestellt werden, werden im Namen des von Digilo zu diesem Zweck benannten Sicherheitenverwalters gesichert, der im Interesse der Investoren handelt. Die Bestellung des Sicherheitenverwalters dient der Erleichterung der Befriedigung von Ansprüchen aus den Darlehensunterlagen.
11.2. Der Sicherheitenverwalter ist nicht berechtigt, seine Funktionen an Dritte zu delegieren; diese sind ausschließlich vom Sicherheitenverwalter oder von Digilo selbst auszuführen.
Der Sicherheitenverwalter ist verpflichtet, gemäß den von Digilo erteilten Weisungen zu handeln, die in allen Aspekten seiner Tätigkeit zu befolgen sind. Die Handlungen und Entscheidungen des Sicherheitenverwalters müssen auf diesen Weisungen beruhen, um deren Umsetzung sicherzustellen. Digilo erteilt Weisungen entweder in eigenem Namen oder im Namen der Investoren auf Grundlage dieser AGB, der Darlehensbedingungen und der Darlehensunterlagen.
11.3. In seinen Beziehungen zu Digilo, den Investoren, dem Kreditnehmer oder sonstigen Personen hat der Sicherheitenverwalter Rechte und Pflichten, die sich aus diesen AGB, den Darlehensbedingungen, den Darlehensunterlagen sowie aus sonstigen abgeschlossenen Verträgen ergeben. Bei der Ausübung dieser Rechte und Pflichten handelt der Sicherheitenverwalter in eigenem Namen, jedoch im Interesse Dritter – nämlich der Investoren, die die Darlehensverträge abgeschlossen haben. Dementsprechend wird in öffentlichen Registern im Zusammenhang mit den Sicherheiten ausschließlich der Sicherheitenverwalter als Begünstigter eingetragen, ohne Angabe der Investoren, deren Forderungen durch die jeweilige Sicherheit besichert sind.
11.4. Änderungen in der Inhaberschaft des Darlehens berühren die Rechte und Pflichten des Sicherheitenverwalters nicht.
11.5. Erlangt der Sicherheitenverwalter bei der Durchführung der Forderungseinziehung, der Erfüllung von Ansprüchen oder der Verwertung von Sicherheiten zugunsten der Investoren und/oder Digilo Gelder, so werden diese Gelder nach Abzug sämtlicher damit verbundener Kosten und Provisionsgebühren an Digilo übertragen, der diese Mittel anschließend anteilig entsprechend der Höhe der von den Investoren gewährten Darlehen auf deren Lemonway-Konten verteilt. Reichen die erlangten Gelder nicht aus, um sämtliche Ansprüche zu decken, erfolgen Zahlungen an jeden Investor anteilig entsprechend der Höhe seines Anspruchs im Verhältnis zur Gesamtfinanzierung.
11.6. Digilo und der Sicherheitenverwalter führen sämtliche Forderungseinziehungsmaßnahmen auf Grundlage einer professionellen Einschätzung und einer objektiven Analyse der Situation durch. Ziel dieses Prozesses ist der Schutz der Interessen der Nutzer – sowohl der Kreditnehmer als auch der Investoren – unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und der bewährten Branchenpraktiken. Die Maßnahmen stützen sich auf präzise und aktuelle Informationen, um eine faire und effiziente Forderungseinziehung zu gewährleisten.
12.1. Digilo ist verantwortlich für die Erstellung und Aufbewahrung der Darlehensverträge sowie der dazugehörigen Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Darlehensunterlagen.
12.2. Digilo veröffentlicht zusammen mit dem Angebot einen vorläufigen Zahlungsplan auf der Plattform, der die Rückzahlungsgrundsätze, die Art des Zahlungsplans sowie vorläufige Zahlungstermine enthält. Diese Termine können abhängig von der Geschwindigkeit der Einwerbung des Zielbetrags und anderen Umständen angepasst werden. Der endgültige Zahlungsplan, der für den Kreditnehmer verbindlich ist, steht den Investoren nach vollständiger Einwerbung des Zielbetrags zur Verfügung und ist auf der Plattform so lange zugänglich, wie die Verpflichtungen aus den Darlehensunterlagen vollständig erfüllt sind.
12.3. Der Kreditnehmer erfüllt seine Verpflichtungen aus den Darlehensunterlagen gemäß dem in den Darlehensunterlagen festgelegten Zahlungsplan. Der Kreditnehmer hat sicherzustellen, dass die für die Zahlungen erforderlichen Mittel am im Zahlungsplan angegebenen Datum frei verfügbar auf seinem Lemonway-Konto vorhanden sind. An diesem Datum überträgt Digilo diese Mittel automatisch oder manuell vom Lemonway-Konto des Kreditnehmers.
Sind die Mittel am vorgesehenen Datum nicht verfügbar, wird dem Kreditnehmer eine Nachfrist von fünf (5) Kalendertagen eingeräumt, innerhalb derer er die erforderlichen Mittel bereitzustellen hat. Sind die Mittel auch nach Ablauf der Nachfrist nicht verfügbar, ist Digilo berechtigt, die entsprechenden Zahlungen gemäß den Darlehensunterlagen vom Konto des Kreditnehmers vorzunehmen und die dort vorgesehenen Vertragsstrafen anzuwenden. Die Mittel werden anteilig unter den beteiligten Parteien – Investoren und sonstigen in den Darlehensunterlagen genannten Empfängern – entsprechend ihrer Beteiligung und den Bestimmungen der Darlehensunterlagen verteilt. Sämtliche Übertragungen erfolgen über das Lemonway-Kontosystem der Plattform. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden und ermächtigen Digilo, die in dieser Klausel vorgesehenen Abzüge von ihren Lemonway-Konten vorzunehmen.
12.4. Digilo stellt eine unverzügliche Information der Investoren über wesentliche Änderungen der Darlehensunterlagen oder des Ausführungsstatus sicher, indem entsprechende Aktualisierungen auf der Plattform veröffentlicht werden. Darüber hinaus können Investoren über die Kommunikationskanäle von Digilo detaillierte Informationen anfordern, sofern diese nicht bereits auf der Plattform bereitgestellt wurden.
12.5. Die Einziehung von Forderungen aus nicht erfüllten Verpflichtungen des Kreditnehmers erfolgt auf Grundlage der professionellen Einschätzung und Erfahrung von Digilo und im besten Interesse von Digilo und der beteiligten Parteien sowie in Übereinstimmung mit den von Digilo entwickelten Grundsätzen und Verfahren.
12.6. Erfüllt der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus den Darlehensunterlagen, den Darlehensbedingungen, diesen AGB oder sonstigen damit verbundenen Dokumenten nicht fristgerecht oder treten Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags ein, sind Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter berechtigt, auf Kosten des Kreditnehmers sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die sie im Namen der Investoren und/oder in eigenem Namen für erforderlich halten. Diese Maßnahmen können unter anderem die Durchsetzung von Verpflichtungen, die einseitige Kündigung des Darlehensvertrags oder andere rechtliche Schritte umfassen. Die Investoren ermächtigen Digilo und/oder den Sicherheitenverwalter ausdrücklich, entsprechend den in den Darlehensunterlagen vorgesehenen Rechten und Pflichten zu handeln.
12.7. Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter sind befugt, im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen durch den Kreditnehmer insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen, die vorrangig im Interesse der Investoren erfolgen:
12.7.1. Durchführung einer erforderlichen Due-Diligence-Prüfung der finanziellen und rechtlichen Situation des Kreditnehmers;
12.7.2. Versendung von Erinnerungen, Saldenmitteilungen und Mahnungen, einschließlich vorgerichtlicher Zahlungsaufforderungen;
12.7.3. Weitergabe von Informationen über den Kreditnehmer an Dritte (z. B. Forderungseinzugsdienstleister) gemäß der Datenschutzrichtlinie;
12.7.4. Einleitung und Durchführung gerichtlicher, schiedsgerichtlicher oder außergerichtlicher Forderungseinziehungsverfahren sowie Insolvenzverfahren und Vertretung der Investoren in diesen Verfahren;
12.7.5. Vertretung der Interessen der Nutzer gegenüber Behörden und Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung der Darlehensunterlagen;
12.7.6. Einschränkung des Zugangs des Kreditnehmers zu den Dienstleistungen der Plattform;
12.7.7. Einseitige Kündigung der Darlehensverträge gemäß den Darlehensunterlagen und gesetzlichen Vorschriften;
12.7.8. Organisation der Verwertung der Sicherheiten im Interesse der Investoren;
12.7.9. Anforderung sämtlicher sicherheitenbezogener Unterlagen vom Kreditnehmer;
12.7.10. Meldung der Nichterfüllung von Verpflichtungen an Kreditauskunfteien;
12.7.11. Überprüfung und Anpassung der Reihenfolge der Verpflichtungserfüllung, einschließlich des Verzichts auf Vertragsstrafen oder Verzugszinsen sowie Abschluss von Umschuldungs- oder Stundungsvereinbarungen;
12.7.12. Verkauf der Forderungen an Dritte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
12.8. Mit der Registrierung auf der Plattform erteilen die Nutzer Digilo und/oder dem Sicherheitenverwalter eine umfassende Vollmacht zur Durchführung der in diesem Abschnitt beschriebenen Maßnahmen, einschließlich der Befugnis zur Unterbevollmächtigung.
12.9. Digilo stellt einen effektiven Informationsaustausch über die Erfüllung der Verpflichtungen sicher und informiert die Investoren spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kenntnis eines Verstoßes über Zahlungsrückstände. Besteht die Gefahr weiterer Verluste, erfolgt die Information unverzüglich.
12.10. Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter sind berechtigt, im Falle der Nichterfüllung:
12.10.1. Ersatz sämtlicher entstandener Kosten zu verlangen;
12.10.2. Vertragsstrafen, Verzugszinsen, Gebühren und sonstige Kosten einzubehalten.
12.11. Erfordert die Forderungseinziehung eine Abtretung, überträgt der Investor seine Forderungen an den Sicherheitenverwalter oder Digilo. Die Abtretung gilt mit Zugang der entsprechenden Mitteilung als erfolgt.
12.12. Nach der Abtretung handeln Digilo und/oder der Sicherheitenverwalter weiterhin im Interesse der Investoren. Erlangte Gelder werden nach Abzug der Kosten anteilig verteilt.
12.13. Zur bestmöglichen Wahrung der Interessen der Investoren entscheidet Digilo über die geeignete Methode der Durchsetzung, einschließlich:
12.13.1. Öffentliche Versteigerung der Sicherheiten;
12.13.2. Verkauf auf dem freien Markt;
12.13.3. Einleitung von Insolvenzverfahren;
12.13.4. Verwertung von Forderungen;
12.13.5. Inanspruchnahme persönlicher oder sonstiger Garantien.
12.14. Bei der Verwertung der Sicherheiten handelt der Sicherheitenverwalter gemäß den von Digilo festgelegten Verfahren.
12.15. Digilo überwacht regelmäßig den Zustand der Sicherheiten und die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers und ist berechtigt, regelmäßige Berichte und Bestätigungen anzufordern.
13.1. Digilo bietet Investoren eine zusätzliche Dienstleistung an – die individuelle Verwaltung des Darlehensportfolios (nachfolgend „Auto-Invest“), bei der es sich um einen automatisierten Investitionsverwaltungsmechanismus handelt, der es dem Unternehmen ermöglicht, die Gelder des Investors in auf der Plattform veröffentlichte Projekte zu investieren, und zwar gemäß den vom Investor festgelegten Parametern und Risikoindikatoren. Der Auto-Invest-Service wird gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 sowie den einschlägigen Bestimmungen erbracht.
13.2. Durch die Nutzung der Auto-Invest-Funktionalität erteilt der Investor Digilo die Ermächtigung, die auf dem Lemonway-Konto des Investors gehaltenen Gelder automatisch gemäß den vom Investor festgelegten Parametern Projekten zuzuweisen und zu investieren, ohne dass der Investor für jedes einzelne Projekt eine gesonderte Investitionsentscheidung treffen muss. Diese Ermächtigung gilt als Ermessensmandat im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503. Bei der Erbringung des Auto-Invest-Services trifft Digilo alle erforderlichen Maßnahmen, um das bestmögliche Ergebnis für den Investor zu erzielen, im Einklang mit den vom Investor festgelegten Parametern und den geltenden Rechtsvorschriften.
13.3. Im Rahmen von Auto-Invest ermöglichen automatisierte Prozesse auf der Plattform den Investoren eine effiziente Diversifizierung ihrer Investitionsportfolios und reduzieren den Bedarf, jedes Projekt manuell auszuwählen. Dieser Service erlaubt es Investoren, ihre Investitionen entsprechend ihren individuellen Präferenzen und ihrer Risikotoleranz automatisch und effizient zu verwalten und bietet Flexibilität, Kontrolle und Zeiteffizienz. Digilo stellt sicher, dass der Auto-Invest-Betrieb objektiv und diskriminierungsfrei erfolgt und keinem Investor ein Vorteil eingeräumt wird, auch nicht in Fällen, in denen die für ein bestimmtes Projekt verfügbare Finanzierung begrenzt ist.
13.4. Das Auto-Invest-System basiert auf zwei Hauptstrategien automatisierter Investitionen:
13.4.1. Set & Forget: Der Investor richtet sein Investitionsprofil ein, das automatisch einen festgelegten Betrag in jedes neue, auf der Plattform genehmigte Projekt investiert, sofern ausreichende Mittel auf dem Lemonway-Konto des Investors vorhanden sind. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 150 EUR. Der Prozess ist vollständig automatisiert und erfordert kein Eingreifen des Investors bei einzelnen Investitionsentscheidungen.
13.4.2. Select & Maximize: Der Investor legt detailliertere Parameter fest, darunter das Beleihungsverhältnis (Loan-to-Value – LTV), die Bandbreite der Zinssätze, die Bandbreite der Laufzeiten, den geografischen Standort sowie die Art der Sicherheiten. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 300 EUR. Der Investor kann mehrere Strategien definieren und diesen individuelle Namen zuweisen. Das System verteilt die Mittel automatisch auf mehrere Projekte, die den festgelegten Parametern entsprechen.
13.5. Durch die Aktivierung von Auto-Invest erteilt der Investor Digilo die Ermächtigung, im Namen des Investors zu handeln, indem mindestens zwei der folgenden Kriterien festgelegt werden, die von jedem in das Portfolio aufgenommenen Darlehen zu erfüllen sind:
13.5.1. Mindest- und Höchstzinssatz;
13.5.2. Mindest- und Höchstlaufzeit des Darlehens;
13.5.3. Spanne oder Verteilung der Risikokategorien;
13.5.4. Zieljährliche Rendite (falls anwendbar).
13.6. Zusätzlich zu den in Ziffer 13.5 genannten Parametern kann der Investor weitere Kriterien festlegen, darunter den geografischen Standort, die Art der Darlehenssicherheit sowie den maximalen Investitionsbetrag pro Projekt.
13.7. Der Investor kann die Auto-Invest-Einstellungen jederzeit in seinem Nutzerprofil überprüfen, ändern oder deaktivieren. Änderungen treten mit dem nächsten automatisierten Investitionszyklus in Kraft.
13.8. Technische Umsetzung:
13.8.1. Automatische Investitionen: Die Plattform verwendet einen Algorithmus, der automatisch Projekte identifiziert und auswählt, die den zuvor vom Investor festgelegten Kriterien entsprechen. Der Algorithmus stellt sicher, dass Investitionen konsistent und ohne menschliche subjektive Einflussnahme erfolgen.
13.8.2. Parametereinstellungen: Der Investor kann seine Investitionsparameter konfigurieren, einschließlich des maximalen Betrags pro Projekt, des gewünschten Zinssatzes, der Laufzeit und weiterer auf der Plattform verfügbarer Einstellungen.
13.8.3. Risikomanagement und interne Prozesse: Digilo implementiert und unterhält geeignete Systeme, Datenmodelle und Risikomanagementverfahren, um den sicheren Betrieb des Auto-Invest-Services zu gewährleisten. Digilo führt Kreditrisikobewertungen sowohl auf Ebene einzelner Projekte als auch auf Portfolioebene durch und bewertet die Kreditwürdigkeit der Projektinhaber sowie die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Das Unternehmen dokumentiert die Ermächtigung und jedes Darlehen in einem gesonderten Portfolio und bewahrt diese Daten mindestens drei (3) Jahre nach Ablauf des jeweiligen Darlehensvertrags auf.
13.9. Hat Digilo eine Bewertung des jeweiligen Darlehens vorgenommen, erhält der Investor Informationen über die jüngste Bewertung, deren Datum, die zugrunde liegende Begründung sowie eine Beschreibung der tatsächlichen Rendite unter Berücksichtigung von Gebühren und Ausfallquoten.
13.10. Kann ein Projekt, in das gemäß der vom Investor gewählten Auto-Invest-Strategie investiert werden soll, die Nachfrage nicht vollständig decken, führt der Algorithmus der Plattform Investitionen in chronologischer Reihenfolge entsprechend dem Aktivierungsdatum und der Uhrzeit der jeweiligen Auto-Invest-Strategie aus. Der Investor, der seine Strategie früher aktiviert hat, erhält Vorrang. Dieses Verfahren gewährleistet einen automatisierten, objektiven und gleichberechtigten Ansatz.
13.11. Jede vom Investor erstellte Auto-Invest-Strategie kann nur einmal in ein bestimmtes Projekt investieren. Mehrfache Investitionen in dasselbe Projekt unter derselben Auto-Invest-Strategie erfolgen nicht.
13.12. Die in Ziffer 7.12 dieser AGB vorgesehene vier-tägige Bedenkfrist findet auf Darlehensverträge, die über die Auto-Invest-Funktionalität abgeschlossen werden, keine Anwendung. In solchen Fällen gilt der Darlehensvertrag als automatisch abgeschlossen.
13.13. Digilo behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Auto-Invest-Services jederzeit auszusetzen, einzuschränken oder einzelne Funktionen zu deaktivieren, sofern dies aus Gründen der Plattformsicherheit, Systemwartung, rechtlicher Anforderungen oder interner Richtlinien erforderlich ist.
13.14. Investoren erhalten auf der Plattform Berichts- und Analyseinstrumente zur Echtzeitüberwachung ihrer Investitionen, einschließlich einer Übersicht über Darlehen, Zinssätze, Laufzeiten, Sicherheiten, Risikokategorien, Ausfälle der letzten fünf Jahre sowie aller anfallenden Gebühren. Auf Wunsch stellt Digilo weitergehende Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2020/1503 zur Verfügung.
13.15. Der Investor trägt die volle Verantwortung für die Folgen seiner genehmigten Auto-Invest-Strategien. Der Investor erkennt an, dass Investitionen Risiken beinhalten, einschließlich des möglichen teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Kapitals, und dass vergangene Ergebnisse keine Garantie für zukünftige Erträge darstellen. Digilo haftet nicht für finanzielle Ergebnisse einzelner Projekte oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Projektinhaber.
14.1. Sämtliche rechtsverbindlichen Mitteilungen zwischen Digilo/dem Sicherheitenverwalter und dem Nutzer erfolgen schriftlich unter Verwendung der vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse oder über den offiziellen Kommunikationskanal der Plattform (Plattform-Benachrichtigungen). Digilo und der Sicherheitenverwalter sind berechtigt, Mitteilungen an die gesetzliche oder angegebene Adresse des Nutzers zu senden und andere gesetzlich zulässige Kommunikationsmittel zu verwenden. Mitteilungen werden unter Verwendung der vom Nutzer bei der Registrierung auf der Plattform angegebenen oder später aktualisierten Kontaktdaten versandt, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen erforderlich ist.
14.2. Mitteilungen, die dem Nutzer über die Plattform oder an die vom Nutzer auf der Plattform angegebene E-Mail-Adresse zugesandt werden, gelten innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach dem Versand als zugegangen.
14.3. Digilo ist berechtigt, Telefongespräche mit dem Nutzer aufzuzeichnen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, der Erbringung der Dienstleistungen sowie der Sicherstellung der Erfüllung von Verpflichtungen aus den Darlehensunterlagen stehen, wobei der jeweilige Nutzer über eine solche Aufzeichnung informiert wird. Digilo darf diese Aufzeichnungen als Beweismittel bei der Bearbeitung von Beschwerden und/oder in Gerichtsverfahren verwenden.
14.4. Nutzer sind berechtigt, Beschwerden über die von Digilo erbrachten Dienstleistungen gemäß der auf der Plattform veröffentlichten Beschwerdeordnung einzureichen. Ebenso kann der Nutzer eine Beschwerde über die Tätigkeit von Digilo bei der Aufsichtsbehörde – der Bank von Lettland – einreichen, Adresse: K. Valdemara Straße 2A, Riga, LV-1050, Website: www.bank.lv.
14.5. Sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesen AGB ergeben und nicht durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt werden können, werden vor den Gerichten der Republik Lettland nach dem Recht der Republik Lettland entschieden, wobei der Gerichtsstand gemäß der gesetzlichen Anschrift von Digilo bestimmt wird, sofern Digilo und der Nutzer keine alternative Streitbeilegung vereinbart haben.
15.1. Die Rechtsbeziehungen und diese AGB zwischen den Parteien unterliegen den in der Republik Lettland geltenden Gesetzen, sofern nicht durch gesetzliche Vorschriften, internationale Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien etwas anderes bestimmt ist.
15.2. Wird eine Entscheidung über die Liquidation von Digilo aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz oder aus einem anderen in gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Grund getroffen, so wird ein solches Verfahren gemäß der Gesetzgebung der Republik Lettland durchgeführt, wobei volle Transparenz gewährleistet wird, und die Nutzer werden über alle wesentlichen Handlungen und Entscheidungen informiert. Die Rechte und Pflichten von Digilo während dieses Verfahrens können übertragen oder übernommen werden, um die Fortführung der Vertragserfüllung sicherzustellen. Derartige Änderungen erfolgen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und werden ordnungsgemäß dokumentiert. Die in getrennten Konten gehaltenen finanziellen Vermögenswerte der Nutzer sind von den finanziellen Vermögenswerten von Digilo getrennt und werden vom Liquidationsverfahren nicht betroffen. Gleichzeitig werden die von Digilo im Namen der Nutzer verwalteten Sicherheiten weiterhin gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Verfahren sowie den bestehenden Verträgen (Darlehensunterlagen) verwaltet, um die Erfüllung der Verpflichtungen der Nutzer sicherzustellen.
15.3. Die auf der Plattform angebotenen Investitionsmöglichkeiten (oder Dienstleistungen) sind nicht für US-Personen im Sinne des US Securities Act von 1933, der „Regulation S“, des US Commodity Exchange Act sowie des US Internal Revenue Code von 1986, einschließlich FATCA und der damit verbundenen zwischenstaatlichen Abkommen (Intergovernmental Agreements – IGAs) zur Anwendung von FATCA bestimmt und werden diesen Personen weder angeboten, verkauft noch anderweitig übertragen. Ebenso werden diese Investitionen Personen aus Kanada, Australien und Japan nicht angeboten. Jede Beteiligung solcher Personen gilt als nichtig.
15.4. Sämtliche Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Plattform und deren Inhalte stehen Digilo oder lizenzierten Dritten zu. Nutzer sind berechtigt, die Inhalte der Plattform ausschließlich für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen. Jegliches Kopieren, Vervielfältigen, Übermitteln oder Verbreiten der Inhalte der Plattform ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt, außer soweit dies für den persönlichen Gebrauch und in dem für die Nutzung der Dienstleistungen angemessen erforderlichen Umfang notwendig ist. Die Nutzung der Plattform begründet keinerlei Rechte oder Lizenzen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte.
15.5. Es ist zu beachten, dass sämtliche in diesen AGB genannten Dokumente geändert, ergänzt oder anderweitig angepasst werden können. Daher ist jeder Verweis in diesen AGB auf externe oder interne Dokumente, einschließlich Gesetze, Verordnungen und interne Dokumente von Digilo, als Verweis auf die jeweils aktuell gültigen Fassungen dieser Dokumente einschließlich aller Anhänge, Erweiterungen und Klarstellungen zu verstehen.
15.6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB als nichtig angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiterhin in Kraft.
15.7. Diese AGB wurden ursprünglich in englischer Sprache erstellt. Digilo kann Übersetzungen dieser AGB (sowie anderer Dokumente oder Informationen) in andere Sprachen bereitstellen und diese auf der Plattform veröffentlichen. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung ist die englische Fassung maßgeblich.